Sie möchten sich über die Aufgaben der wirtschaftlichen Jugendhilfe informieren?
Sofern im Rahmen der sozialpädagogischen Betreuung und erzieherischen Unterstützung der Eltern oder Elternteile wirtschaftliche Hilfe erforderlich wird, obliegt der gesamte Verwaltungsaufwand, wie Kostenübernahme, Heranziehung der Eltern zu Kostenbeteiligungen, Prüfung der Zuständigkeiten, Bescheiderteilungen, Entscheidungen im Widerspruchsverfahren usw. im Verantwortungsbereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Kontakt
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
- Kreisjugendamt -
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Stationäre und teilstationäre Jugendhilfemaßnahmen