Historische Entwicklung

Die Kontrolle der Finanzen hat und hatte schon immer zwei Seiten.

Auf der einen der Steuerbürger und dessen Interesse daran, dass sein Steuergroschen sparsam und korrekt verwendet wird. Auf der anderen der Staat selbst mit seinem Bedürfnis nach Kontrolle der eingesetzten Finanzmittel und deren Verwendung.

Die Institution Rechnungsprüfung im hessischen Raum gibt es bereits seit über zwei Jahrhunderten. Die Finanzkontrolleure der Vergangenheit saßen mit Armelschonern bewehrt hinter hohen Aktenbergen. Sie haben die Belege für Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt und auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.

Heute müssen qualifizierte Fachleute mit modernsten Arbeitstechniken und Arbeitsmitteln komplexe Materien beherrschen und Sachverhalte auf ihren wirtschaftlichen Erfolg kontrollieren und beurteilen.

Urkundlich nachgewiesen ist als eine der ersten Prüfungseinrichtungen das der Rentkammer Darmstadt zugehörende Rechnungsdepartment im Jahr 1779. Im folgenden Jahrhundert entstand daraus die Oberrechnungskammer. Sie unterstand noch dem Regenten, war aber bereits eine unabhängige Behörde.

1937 wurden alle Prüfungseinrichtungen gleichgeschaltet. Auf Länderebene alle Rechnungsprüfungsinstitutionen aufgelöst. Sein Ende fand der Rechnungshof des Deutschen Reiches 1945.

In Hessen nimmt 1946 der Hessische Rechnungshof mit Sitz in Darmstadt seine Tätigkeit auf. Der Bestand des Rechnungshofs ist in der Hessischen Verfassung festgeschrieben.