Qualifizierte Nachbarschaftshilfe

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, werden häufig von ihrem privaten Umfeld ehrenamtlich unterstützt. Damit Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, auf den Entlastungsbetrag der Pflegekasse von monatlich bis zu 125 Euro zurückgreifen einsetzen können, benötigen sie ein anerkanntes Angebot, was abgerechnet werden kann. Hier besteht u.a. die Möglichkeit qualifizierte Nachbarschaftshelfende zu beauftragen. Diese müssen sich behördlich beim Kreis Groß-Gerau anerkennen lassen. Das kann nun online vom Nachbarschaftshelfenden beantragt werden. Der Entlastungsbetrag beträgt aktuell 125 Euro monatlich und steigt ab dem 01.01.2025 auf 131 Euro monatlich und kann z.B. für Hilfe im Haushalt und beim Einkaufen eingesetzt werden.
Der Antrag wird von der /dem Nachbarschaftshelfer*in selbst und nicht von der pflegebedürftigen Person gestellt.

Checkliste benötigte Unterlagen

  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz. Dieses kann kostenfrei beantragt werden. Bitte melden Sie sich bei uns.
  • Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 3 Jahre, auch im Onlineformat möglich)
  • Privathaftpflichtversicherung für mögliche Schäden, die durch die Tätigkeit verursacht werden (empfohlen)

Voraussetzungen

Nachbarschaftshelfer*innen dürfen:
•    Nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein,
•    nicht mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben,
•    höchstens drei pflegebedürftige Personen je Kalendermonat unterstützen,
•    eine Aufwandsentschädigung erhalten (Orientierung am gesetzlichen Mindestlohn).

Anbieter Erste-Hilfe-Kurse im Kreis Groß-Gerau

Eine Übersicht mit Anbietern von Erste-Hilfe-Kursen im Kreis Groß-Gerau finden Sie hier: 

Deutsches Rotes Kreuz Groß-Gerau
Primeros in Rüsselsheim 
Erste Hilfe Kurs bei der M-A-U-S
Lernakademie Plus - Erste Hilfe Online Kurs 

Aufwandsentschädigung / Abrechnung

Für die Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer*in kann eine Aufwandsentschädigung verlangt werden. Diese soll sich am gesetzlichen Mindestlohn orientieren. Es können also höchstens 12,40 € je Stunde als Aufwandsentschädigung angesetzt werden.

Nachbarschaftshelfer*innen haben der pflegebedürftigen Person zum Ende eines jeden Kalendermonats eine Abrechnung der erbrachten Leistungen zur Vorlage bei der Pflegekasse auszuhändigen. Aus der Abrechnung muss Datum und Gegenstand der Leistungserbringung hervorgehen.

Die Abrechnung ist der Pflegekasse zusammen mit einer Kopie der Anerkennungsbescheinigung des / der Nachbarschaftshelfer*in zur Kostenerstattung vorzulegen.

Weitere Informationen

In Hessen ist die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag durch die Pflegeunterstützungsverordnung geregelt. Zur Pflegeunterstützungsverordnung gelangen Sie über: Bürgerservice Hessenrecht - Eingangsformel 

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration über den Link Unterstützungsleistungen im Alltag (pflege-in-hessen.de).