Kurzinformation
- Der Integrationskurs ist Teil des Gesamtprogramms Sprache der Bundesregierung (GPS) und ein Angebot für Zugewanderte, die dauerhaft in Deutschland leben und nur wenig oder gar kein Deutsch sprechen. Der Integrationskurs führt zu Deutschkenntnissen auf Nivau B1 und schließt mit einem Zertifikat ab.
- Er richtet sich nicht an Kinder und Jugendliche, die noch eine Schule besuchen. Nach Verlassen der Schule kann aber bei Bedarf ein Integrationskurs besucht werden.
- Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.
- Es werden Themen des alltäglichen Lebens, der deutschen Rechtsordnung, der Geschichte und Kultur sowie Werte, die in Deutschland wichtig sind, behandelt.
- Neben dem allgemeinen Integrationskurs gibt es spezielle Integrationskursarten wie der Integrationskurs mit Alphabetisierung, für Zweitschriftlerner, für Frauen, für Eltern sowie für junge Erwachsene und Jugendliche.
Weiterführende Links
BAMF Integrationskurs, Informationen in leichter Sprache
Zugang für Asylbewerber und Geduldete zum BAMF Integrationskurse
Was?
Der Integrationskurs besteht aus einem Sprach- und Orientierungskurs
Dauer
- 600 UE Sprachkurs, 100 UE Orientierungskurs
- Bei Nichtbestehen sind 300 UE Wiederholung auf Antrag einmalig möglich
Inhalt
- besteht aus einem Sprach- und Orientierungskurs
- Orientierungskurs: Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands
- Abschlusstest im Sprachkurs: „Deutsch Test für Zuwanderer“ (DTZ)
- Abschlusstest im Orientierungskurs: „Leben in Deutschland“ (LiD).
- Bei erfolgreichem Bestehen beider Tests erhalten die Teilnehmenden das „Zertifikat Integrationskurs“ vom BAMF
Wer?
- Personen die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten mit einer Aufenthaltserlaubnis
- zu Erwerbszwecken (§§ 18a bis 18d, 19c und 21 AufenthG),
- zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28, 29, 30, 32, 36, 36a AufenthG),
- aus humanitären Gründen nach § 25 Absatz 1, 2, 4a Satz 3 oder § 25b AufenthG,
- als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach § 38a AufenthG - Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §104c AufenthG (langjährige Geduldete)
- Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 2 oder Absatz 4 AufenthG (Niederlassungserlaubnis)
- Deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und in besonderer Weise integrationsbedürftig sind
- Spätaussiedler*innen
- Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen (Asylbewerbende; Bleibeperspektive, Zeitpunkt der Einreise, Herkunftsland sind egal)
- Geduldete nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG (Duldung aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen oder erheblichem öffentlichen Interesse, darunter fallen auch Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung)
- Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (aktuell: Ukraine)
- Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis wegen Ausreisehindernis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt wurde
- EU-Bürger*innen
- Personen, die ihren Aufenthaltstitel vor 2005 erhalten haben (auch wenn sie einen Aufenthaltstitel nach §104 a Abs. 1 oder §23 Abs. 1 AufenthG haben)
Alter
nach Ende der Vollschulzeitpflicht
Sprachkenntnisse
geringer als B1
Wann?
Die Starttermine werden von den Sprachkursträgern festgelegt und können bei diesen erfragt werden.
Alternativ finden Sie aktuelle Informationen zu geplanten und laufenden Kursen sowie zu freien Kursplätzen bei BAMF NAvI.
Wo?
- Gernsheim (KVHS GG)
- Ginsheim- Gustavsburg(KVHS GG),
- Groß-Gerau (IB, Grone, KVHS GG)
- Kelsterbach (KVHS GG)
- Mörfelden-Walldorf (KVHS GG)
- Raunheim (KVHS GG)
- Riedstadt (KVHS GG)
- Rüsselsheim (AWO, BildungsCenter Rhein-Main e.V., vhs Rüsselsheim, Pinker,)
Wie?
- Alle Teilnehmenden müssen vor Beginn des Kurses einen Einstufungstest in der Sprachberatung der jeweiligen Träger absolvieren. Anhand der Testergebnisse wird die jeweilige Person einem bestimmten Kursmodul zugeordnet. Die Träger vergeben hierzu Termine.
- Zur Teilnahme braucht man i.d.R. entweder eine Verpflichtung von der Ausländerbehörde bzw. dem Jobcenter (>) oder eine Berechtigung vom BAMF.
Kontakt
- AWO Perspektiven gGmbH, Bahnhofstraße 22 + Bahnhofsplatz 1,Gebäude D1,3.OG, 65428 Rüsselsheim, Tel.:06142-1624884, 06142-4091413 oder 06142 - 4074815
- BildungsCenter Rhein-Main e.V., Elisabethenstraße 20, 65428 Rüsselsheim,
Tel.: 06142 - 7959300 oder 0170 5576602 - Grone Bildungszentrum Hessen GmbH, Frankfurter Straße 74, 64521 Groß-Gerau,
Tel.: 06152 - 9792080 - Kreisvolkshochschule Groß-Gerau, Wasserweg 2, 1.Stock, 64521 Groß-Gerau, Tel.: 06152-18700
- Kultur 123, Stadt Rüsselsheim, Volkshochschule, Am Treff 1, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-832630
- Pinker Institut e.V., Alte Poststraße 4, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-1750156
Weiterführende Links
BAMF Allgemeiner Integrationskurs
Integrationskurs für Eltern
Was?
- Der Elternintegrationskurs besteht aus einem Sprach- und Orientierungskurs
- Er wird für Mütter und Väter angeboten, die ein besonderes Interesse an Erziehung, Bildung, Ausbildung und Berufswahl ihrer Kinder haben.
Dauer
- 900 UE Deutschkurs + 100 UE Orientierungskurs
- Bei Nichtbestehen 300 UE Wiederholung auf Antrag einmalig möglich.
Inhalt
- besteht aus einem Sprach- und Orientierungskurs
- Informationen über den Aufbau des deutschen Bildungssystems und darüber, welche Chancen es bietet.
- Informationen über das Kindergarten- oder Schulleben mit dem Ziel, dass die Teilnehmenden kompetent mitentscheiden können, wenn es um die Zukunft ihrer eigenen Kinder geht
- Orientierungskurs: Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands
- Abschlusstest im Sprachkurs: „Deutsch Test für Zuwanderer“ (DTZ)
- Abschlusstest im Orientierungskurs: „Leben in Deutschland“ (LiD).
- Bei erfolgreichem Bestehen beider Tests, erhalten die Teilnehmenden das „Zertifikat Integrationskurs“
Wer?
- Personen die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten mit einer Aufenthaltserlaubnis
- zu Erwerbszwecken (§§ 18a bis 18d, 19c und 21 AufenthG),
- zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28, 29, 30, 32, 36, 36a AufenthG),
- aus humanitären Gründen nach § 25 Absatz 1, 2, 4a Satz 3 oder § 25b AufenthG,
- als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach § 38a AufenthG - Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §104c AufenthG (langjährige Geduldete)
- Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 2 oder Absatz 4 AufenthG (Niederlassungserlaubnis)
- Deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und in besonderer Weise integrationsbedürftig sind
- Spätaussiedler*innen
- Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen (Asylbewerbende; Bleibeperspektive, Zeitpunkt der Einreise, Herkunftsland sind egal)
- Geduldete nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG (Duldung aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen oder erheblichem öffentlichen Interesse, darunter fallen auch Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung)
- Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (aktuell: Ukraine)
- Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis wegen Ausreisehindernis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt wurde
- EU-Bürger*innen
- Personen, die ihren Aufenthaltstitel vor 2005 erhalten haben (auch wenn sie einen Aufenthaltstitel nach §104 a Abs. 1 oder §23 Abs. 1 AufenthG haben)
Alter
- nach Ende der Vollschulzeitpflicht
Sprachkenntnisse
- geringer als B1
Weiteres
- Voraussetzung zur Teilnahme ist, dass zu Kursbeginn mindestens ein Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- Eine kursbegleitende Kinderbetreuung ist beim Pinker-Institut möglich.
Wann?
Die Starttermine werden von den Sprachkursträgern festgelegt und können bei diesen erfragt werden.
Alternativ finden Sie aktuelle Informationen zu geplanten und laufenden Kursen sowie zu freien Kursplätzen bei BAMF NAvI.
Wo?
- Groß-Gerau (KVHS GG)
- Rüsselsheim (Pinker Institut)
Wie?
- Alle Teilnehmenden müssen vor Beginn des Kurses einen Einstufungstest in der Sprachberatung der jeweiligen Träger absolvieren. Anhand der Testergebnisse wird die jeweilige Person einem bestimmten Kursmodul zugeordnet. Die Träger vergeben hier Termine.
- Zur Teilnahme braucht man i.d.R. entweder eine Verpflichtung von der Ausländerbehörde bzw. dem Jobcenter (>) oder eine Berechtigung vom BAMF.
Kontakt
- Kreisvolkshochschule Groß-Gerau, Wasserweg 2, 1. Stock, 64521 Groß-Gerau, Tel.: 06152-1870400,
- Pinker Institut e.V., Alte Poststraße 4, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-1750156
Weiterführende Links
Integrationskurs für Frauen
Was?
- Der Frauenintegrationskurs besteht aus einem Sprach- und Orientierungskurs und richtet sich speziell an eingewanderte Frauen, die dies wünschen.
Dauer
- 900 UE + 100 UE Orientierungskurs
- Bei Nichtbestehen 300 UE Wiederholung auf Antrag einmalig möglich.
Inhalt
- besteht aus einem Sprach- und Orientierungskurs
- Reflexion persönlicher Migrationserfahrungen
- Informationen über das deutsche Bildungssystem
- Information über berufliche Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
- Informationen zu wohnortnahen Beratungsangeboten
- Orientierungskurs: Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands
- Abschlusstest im Sprachkurs: „Deutsch Test für Zuwanderer“ (DTZ)
- Abschlusstest im Orientierungskurs: „Leben in Deutschland“ (LiD)
- Bei erfolgreichem Bestehen beider Tests, erhalten die Teilnehmenden das „Zertifikat Integrationskurs“
Wer?
- Personen die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten mit einer Aufenthaltserlaubnis
- zu Erwerbszwecken (§§ 18a bis 18d, 19c und 21 AufenthG),
- zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28, 29, 30, 32, 36, 36a AufenthG),
- aus humanitären Gründen nach § 25 Absatz 1, 2, 4a Satz 3 oder § 25b AufenthG,
- als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach § 38a AufenthG - Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §104c AufenthG (langjährige Geduldete)
- Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 2 oder Absatz 4 AufenthG (Niederlassungserlaubnis)
- Deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und in besonderer Weise integrationsbedürftig sind
- Spätaussiedler*innen
- Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen (Asylbewerbende; Bleibeperspektive, Zeitpunkt der Einreise, Herkunftsland sind egal)
- Geduldete nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG (Duldung aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen oder erheblichem öffentlichen Interesse, darunter fallen auch Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung)
- Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (aktuell: Ukraine)
- Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis wegen Ausreisehindernis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt wurde
- EU-Bürger*innen
- Personen, die ihren Aufenthaltstitel vor 2005 erhalten haben (auch wenn sie einen Aufenthaltstitel nach §104 a Abs. 1 oder §23 Abs. 1 AufenthG haben)
Alter
- nach Ende der Vollschulzeitpflicht
Sprachkenntnisse
- geringer als B1
Weiteres
- Voraussetzung: Keine in Deutschland abgeschlossene Schul-oder Berufsausbildung
Wann?
Die Starttermine werden von den Sprachkursträgern festgelegt und können bei diesen erfragt werden.
Alternativ finden Sie aktuelle Informationen zu geplanten und laufenden Kursen sowie zu freien Kursplätzen bei BAMF NAvI.
Wo?
- Groß-Gerau (KVHSGG)
- Rüsselsheim (vhs Rüsselsheim)
Wie?
- Alle Teilnehmenden müssen vor Beginn des Kurses einen Einstufungstest in der Sprachberatung der jeweiligen Träger absolvieren. Anhand der Testergebnisse wird die jeweilige Person einem bestimmten Kursmodul zugeordnet. Die Träger vergeben hier Termine.
- Zur Teilnahme braucht man i.d.R. entweder eine Verpflichtung von der Ausländerbehörde bzw. dem Jobcenter (>) oder eine Berechtigung vom BAMF.
Kontakt
- Kreisvolkshochschule Groß-Gerau, Wasserweg 2, 1.Stock, 64521 Groß-Gerau, Tel.: 06152-1870400
- Kultur 123, Stadt Rüsselsheim, Volkshochschule, Am Treff 1, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-832630
Weiterführende Links
Integrationskurs für junge Erwachsene / Jugendintegrationskurs
Was?
- der JugendIntegrationskurs richtete sich an Personen, die den Besuch einer weiterführenden Schule oder die Aufnahme einer Ausbildung anstreben. Er besteht aus einem Sprach- und Orientierungskurs
Dauer
- 900 UE + 100 UE Orientierungskurs
- Bei Nichtbestehen 300 UE Wiederholung auf Antrag einmalig möglich.
Inhalt
- besteht aus einem Sprach- und Orientierungskurs
- zusätzliche Vermittlung von allgemeinbildenden, fachsprachlichen und berufsorientierenden Inhalten im Sprachkurs
- Kontakt zu Bildungseinrichtungen und Arbeitsstellen in der Praxisphase
- Informationen zu Beratungsangeboten
- Orientierungskurs: Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands
- Abschlusstest im Sprachkurs: „Deutsch Test für Zuwanderer“ (DTZ)
- Abschlusstest im Orientierungskurs: „Leben in Deutschland“ (LiD)
- Bei erfolgreichem Bestehen beider Tests erhalten die Teilnehmenden das „Zertifikat Integrationskurs“ vom BAMF
Wer?
- Personen die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten mit einer Aufenthaltserlaubnis
- zu Erwerbszwecken (§§ 18a bis 18d, 19c und 21 AufenthG),
- zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28, 29, 30, 32, 36, 36a AufenthG),
- aus humanitären Gründen nach § 25 Absatz 1, 2, 4a Satz 3 oder § 25b AufenthG,
- als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach § 38a AufenthG - Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §104c AufenthG (langjährige Geduldete)
- Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 2 oder Absatz 4 AufenthG (Niederlassungserlaubnis)
- Deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und in besonderer Weise integrationsbedürftig sind
- Spätaussiedler*innen
- Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen (Asylbewerbende; Bleibeperspektive, Zeitpunkt der Einreise, Herkunftsland sind egal)
- Geduldete nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG (Duldung aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen oder erheblichem öffentlichen Interesse, darunter fallen auch Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung)
- Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (aktuell: Ukraine)
- Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis wegen Ausreisehindernis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt wurde
- EU-Bürger*innen
- Personen, die ihren Aufenthaltstitel vor 2005 erhalten haben (auch wenn sie einen Aufenthaltstitel nach §104 a Abs. 1 oder §23 Abs. 1 AufenthG haben)
Alter
- nach Ende der Vollschulzeitpflicht, das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet
Sprachkenntnisse
- geringer als B1
Wann?
- Die Starttermine der Kurse werden von den Sprachkursträgern festgelegt und können bei diesen erfragt werden.
Alternativ finden Sie aktuelle Informationen zu geplanten und laufenden Kursen sowie zu freien Kursplätzen bei BAMF NAvI.
Wo?
- Rüsselsheim (vhs Rüsselsheim)
- Groß-Gerau (IB, KVHSGG)
Wie?
- Alle Teilnehmenden müssen vor Beginn des Kurses einen Einstufungstest in der Sprachberatung der jeweiligen Träger absolvieren. Anhand der Testergebnisse wird die jeweilige Person einem bestimmten Kursmodul zugeordnet. Die Träger vergeben hierzu Termine.
- Zur Teilnahme braucht man i.d.R. entweder eine Verpflichtung von der Ausländerbehörde bzw. dem Jobcenter (>) oder eine Berechtigung vom BAMF.
Kontakt
- Internationaler Bund , Bildungszentrum Groß-Gerau, Darmstädter Str. 18a, 64521 Groß-Gerau, Tel.: 06152-1876211 oder 06152-1876214
- Kreisvolkshochschule Groß-Gerau, Wasserweg 2, 64521 Groß-Gerau, Tel.: 06152-1870400,
- Kultur 123, Stadt Rüsselsheim, Volkshochschule, Am Treff 1, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-832630
Weiterführende Links
Integrationskurs für Zweitschriftlernende
Was?
- Dieser Kurs ist für Menschen geeignet, die in ihrer Muttersprache flüssig lesen und schreiben können, aber nicht das lateinische Schriftsystem beherrschen.
Dauer
- 900 UE + 100 UE Orientierungskurs
Inhalt
- Erwerb des lateinischen Alphabets in 100 UE
- Sprachkurs mit weiteren 800 UE
- Orientierungskurs mit 100 UE
- Abschlusstest des Sprachkurses : „Deutsch Test für Zuwanderer“ (DTZ)
- Abschlusstest des Orientierungskurses: „Leben in Deutschland“ (LiD)
- Bei erfolgreichem Bestehen beider Tests erhalten die Teilnehmenden das „Zertifikat Integrationskurs“ vom BAMF
Wer?
- Personen die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten mit einer Aufenthaltserlaubnis
- zu Erwerbszwecken (§§ 18a bis 18d, 19c und 21 AufenthG),
- zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28, 29, 30, 32, 36, 36a AufenthG),
- aus humanitären Gründen nach § 25 Absatz 1, 2, 4a Satz 3 oder § 25b AufenthG,
- als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach § 38a AufenthG - Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §104c AufenthG (langjährige Geduldete)
- Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 2 oder Absatz 4 AufenthG (Niederlassungserlaubnis)
- Deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und in besonderer Weise integrationsbedürftig sind
- Spätaussiedler*innen
- Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen (Asylbewerbende; Bleibeperspektive, Zeitpunkt der Einreise, Herkunftsland sind egal)
- Geduldete nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG (Duldung aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen oder erheblichem öffentlichen Interesse, darunter fallen auch Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung)
- Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (aktuell: Ukraine)
- Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis wegen Ausreisehindernis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt wurde
- EU-Bürger*innen
- Personen, die ihren Aufenthaltstitel vor 2005 erhalten haben (auch wenn sie einen Aufenthaltstitel nach §104 a Abs. 1 oder §23 Abs. 1 AufenthG haben)
Alter
- nach Ende der Vollschulzeitpflicht
Sprachkenntnisse
- geringer als B1
Wann?
Die Starttermine werden von den Sprachkursträgern festgelegt und können bei diesen erfragt werden.
Alternativ finden Sie aktuelle Informationen zu geplanten und laufenden Kursen sowie zu freien Kursplätzen bei BAMF NAvI.
Wo?
- Groß-Gerau (Grone, KVHSGG)
- Rüsselsheim (AWO, vhs Rüsselsheim)
Wie?
- Die Starttermine der Kurse werden von den Sprachkursträgern festgelegt und können bei diesen erfragt werden.
Kontakt
- AWO Perspektiven Bildung gGmbH, Bahnhofstraße 22 + Bahnhofsplatz 1,Gebäude D1, 3.OG, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-1624884 oder 06142-4091413
- Grone Bildungszentrum Hessen GmbH, Frankfurter Str. 74, 64521 Groß-Gerau
Tel.: 06152-9792080 - Kreisvolkshochschule Groß-Gerau, Wasserweg 2, 1.Stock, 64521 Groß-Gerau, Tel.: 06152-1870400
- Kultur 123, Stadt Rüsselsheim, Volkshochschule, Am Treff 1, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-832630
Weiterführende Links
Integrationskurs mit Alphabetisierung
Was?
- Dieser Kurs richtet sich an Menschen, die weder in ihrer Muttersprache noch in einem lateinischen Schriftsystem ausreichend lesen und schreiben können.
Dauer
- 900 UE Sprachkurs + 100 UE Orientierungskurs
- Bei Nichtbestehen 300 UE Wiederholung auf Antrag einmalig möglich.
Inhalt
- Sprach- und Schrifterwerb von lateinischer Schrift
- Empowerment der Teilnehmenden, die Vermittlung von Lerntechniken und dem lebensbegleitenden Lernen
- Abschlusstest des Sprachkurses : „Deutsch Test für Zuwanderer“ (DTZ)
- Abschlusstest des Orientierungskurses: „Leben in Deutschland“ (LiD)
- Bei erfolgreichem Bestehen beider Tests, erhalten die Teilnehmenden das „Zertifikat Integrationskurs“.
Wer?
- Personen die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten mit einer Aufenthaltserlaubnis
- zu Erwerbszwecken (§§ 18a bis 18d, 19c und 21 AufenthG),
- zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28, 29, 30, 32, 36, 36a AufenthG),
- aus humanitären Gründen nach § 25 Absatz 1, 2, 4a Satz 3 oder § 25b AufenthG,
- als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach § 38a AufenthG - Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §104c AufenthG (langjährige Geduldete)
- Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 2 oder Absatz 4 AufenthG (Niederlassungserlaubnis)
- Deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und in besonderer Weise integrationsbedürftig sind
- Spätaussiedler*innen
- Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen (Asylbewerbende; Bleibeperspektive, Zeitpunkt der Einreise, Herkunftsland sind egal)
- Geduldete nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG (Duldung aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen oder erheblichem öffentlichen Interesse, darunter fallen auch Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung)
- Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (aktuell: Ukraine)
- Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis wegen Ausreisehindernis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt wurde
- EU-Bürger*innen
- Personen, die ihren Aufenthaltstitel vor 2005 erhalten haben (auch wenn sie einen Aufenthaltstitel nach §104 a Abs. 1 oder §23 Abs. 1 AufenthG haben)
Alter
- i.d.R. nach Ende der Vollschulzeitpflicht
Sprachkenntnisse
- geringer als B1
Wann?
- Die Starttermine werden von den Sprachkursträgern festgelegt und können bei diesen erfragt werden.
Alternativ finden Sie aktuelle Informationen zu geplanten und laufenden Kursen sowie zu freien Kursplätzen bei BAMF NAvI.
Wo?
- Groß-Gerau (KVHS GG)
- Mörfelden- Walldorf (KVHS GG)
- Raunheim (KVHS GG)
- Riedstadt (KVHS GG)
- Rüsselsheim (AWO, vhs Rüsselsheim,)
Wie?
- Alle Teilnehmenden müssen vor Beginn des Kurses einen Einstufungstest in der Sprachberatung der jeweiligen Träger absolvieren. Anhand der Testergebnisse wird die jeweilige Person einem bestimmten Kursmodul zugeordnet. Die Träger vergeben hier Termine
- Zur Teilnahme braucht man i.d.R. entweder eine Verpflichtung von der Ausländerbehörde bzw. dem Jobcenter (>) oder eine Berechtigung vom BAMF
Kontakt
- AWO Perspektiven Bildung gGmbH, Bahnhofstraße 22 + Bahnhofsplatz 1,Gebäude D1, 3.OG, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-1624884 oder 06142-4091413
- Kreisvolkshochschule Groß-Gerau, Wasserweg 2, 1.Stock, 64521 Groß-Gerau, Tel.: 06152-1870400
- Kultur 123, Stadt Rüsselsheim, Volkshochschule, Am Treff 1, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-832630
Weiterführende Links