Integrationskurse


Kurzinformation

  • Der Integrationskurs ist Teil des Gesamtprogramms Sprache der Bundesregierung (GPS) und ein Angebot für Zugewanderte, die dauerhaft in Deutschland leben und nur wenig oder gar kein Deutsch sprechen. Der Integrationskurs führt zu Deutschkenntnissen auf Nivau B1 und schließt mit einem Zertifikat ab.
  • Er richtet sich nicht an Kinder und Jugendliche, die noch eine Schule besuchen. Nach Verlassen der Schule kann aber bei Bedarf ein Integrationskurs besucht werden.
  • Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.
  • Es werden Themen des alltäglichen Lebens, der deutschen Rechtsordnung, der Geschichte und Kultur sowie Werte, die in Deutschland wichtig sind, behandelt.
  • Neben dem allgemeinen Integrationskurs gibt es spezielle Integrationskursarten wie der Integrationskurs mit Alphabetisierung, für Zweitschriftlerner, für Frauen, für Eltern sowie für junge Erwachsene und Jugendliche.

Weiterführende Links

BAMF Integrationskurs

BAMF Integrationskurs, Informationen in leichter Sprache

Zugang für Asylbewerber und Geduldete zum BAMF Integrationskurse

IQ-Netzwerk: Übersicht zum Zugang zur Sprachförderung für Asylbewerber_innen (d.h. mit Aufenthaltsgestattung) und Geduldete

Kreis Groß-Gerau: Übersicht Sprachförderangebote

Was?

  • Der Integrationskurs besteht aus einem Sprach- und Orientierungskurs

Dauer

  • 600 UE Sprachkurs, 100 UE Orientierungskurs

Inhalt

  • besteht aus einem Sprach- und Orientierungskurs
  • Orientierungskurs: Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands
  • Abschlusstest im Sprachkurs: „Deutsch­ Test für Zuwan­derer“ (DTZ)
  • Abschlusstest im Orientierungskurs: „Leben in Deutschland“ (LiD).
  • Bei erfolgreichem Bestehen beider Tests erhalten die Teilnehmenden das „Zertifikat Integrationskurs“ vom BAMF

Wer?

  • Personen die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten mit einer Aufenthaltserlaubnis
    - zu Erwerbszwecken (§§ 18a bis 18d, 19c und 21 AufenthG),
    - zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28, 29, 30, 32, 36, 36a AufenthG),
    - aus humanitären Gründen nach § 25 Absatz 1, 2, 4a Satz 3 oder § 25b AufenthG,
    - als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach § 38a AufenthG
  • Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §104c AufenthG (langjährige Geduldete)
  • Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 2 oder Absatz 4 AufenthG (Niederlassungserlaubnis)
  • Deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und in besonderer Weise integrationsbedürftig sind
  • Spätaussiedler*innen
  • Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen (Asylbewerbende; Bleibeperspektive, Zeitpunkt der Einreise, Herkunftsland sind egal)
  • Geduldete nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG (Duldung aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen oder erheblichem öffentlichen Interesse, darunter fallen auch Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung)
  • Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (aktuell: Ukraine)
  • Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis wegen Ausreisehindernis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt wurde
  • EU-Bürger*innen
  • Personen, die ihren Aufenthaltstitel vor 2005 erhalten haben (auch wenn sie einen Aufenthaltstitel nach §104 a Abs. 1 oder §23 Abs. 1 AufenthG haben)

Alter

  • nach Ende der Vollschulzeitpflicht

Sprachkenntnisse

  • geringer als B1

Wann?

  • Die Starttermine werden von den Sprachkursträgern festgelegt und können bei diesen erfragt werden.
    Alternativ finden Sie aktuelle Informationen zu geplanten und laufenden Kursen sowie zu freien Kursplätzen bei BAMF NAvI.

Wo?

  • Gernsheim (KVHS GG)
  • Groß-Gerau (IB, Grone, KVHS GG)
  • Kelsterbach (KVHS GG)
  • Mörfelden-Walldorf (KVHS GG)
  • Raunheim (KVHS GG)
  • Riedstadt (KVHS GG)
  • Rüsselsheim (AWO, BildungsCenter Rhein-Main e.V., vhs Rüsselsheim, Pinker,)

Wie?

  • Alle Teilnehmenden müssen vor Beginn des Kurses einen Einstufungstest  in der Sprachberatung der jeweiligen Träger absolvieren. Anhand der Testergebnisse wird die jeweilige Person einem bestimmten Kursmodul zugeordnet. Die Träger vergeben hierzu Termine.
  • Zur Teilnahme braucht man i.d.R. entweder eine Verpflichtung von der Ausländerbehörde bzw. dem Jobcenter (>) oder eine Berechtigung vom BAMF.

Kontakt

  • AWO Perspektiven gGmbH, Bahnhofstraße 22 + Bahnhofsplatz 1,Gebäude D1,3.OG, 65428 Rüsselsheim, Tel.:06142-1624884, 06142-4091413 oder 06142 - 4074815
  • BildungsCenter Rhein-Main e.V., Elisabethenstraße 20, 65428 Rüsselsheim,
    Tel.: 06142 - 7959300 oder 0170 5576602
  • Internationaler Bund , Bildungszentrum Groß-Gerau, Darmstädter Str. 18a, 64521 Groß-Gerau, Tel.: 06152-1876211 oder 06152-1876214
  • Kreisvolkshochschule Groß-Gerau, Wasserweg 2, 1.Stock, 64521 Groß-Gerau, Tel.: 06152-18700
  • Kultur 123, Stadt Rüsselsheim, Volkshochschule, Am Treff 1, 65428 Rüsselsheim, Tel.:  06142-832630   
  • Pinker Institut e.V., Alte Poststraße 4, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-1750156

Weiterführende Links

Informationen zum Gesamtprogramm Sprache 2025

BAMF Allgemeiner Integrationskurs

BAMF Integrationskurs, Informationen in leichter Sprache

BAMF NAvI: Hier finden Sie aktuelle Informationen zu geplanten und laufenden Integrationskursen sowie zu freien Kursplätzen

IQ-Netzwerk: Übersicht zum Zugang zur Sprachförderung für Asylbewerber_innen (d.h. mit Aufenthaltsgestattung) und Geduldete

Integrationskurs für Zweitschriftlernende

Was?

  • Dieser Kurs ist für Menschen geeignet, die in ihrer Muttersprache flüssig lesen und schreiben können, aber nicht das lateinische Schriftsystem beherrschen.

Dauer

  • 900 UE + 100 UE Orientierungskurs.

Inhalt

  • Erwerb des lateinischen Alphabets in 100 UE
  • Sprachkurs mit  weiteren 800 UE
  • Orientierungskurs mit 100 UE
  • Abschlusstest des Sprachkurses : „Deutsch­ Test für Zuwan­derer“ (DTZ)
  • Abschlusstest des Orientierungskurses: „Leben in Deutschland“ (LiD)
  • Bei erfolgreichem Bestehen beider Tests erhalten die Teilnehmenden das  „Zertifikat Integrationskurs“ vom BAMF

Wer?

  • Personen die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten mit einer Aufenthaltserlaubnis
    - zu Erwerbszwecken (§§ 18a bis 18d, 19c und 21 AufenthG),
    - zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28, 29, 30, 32, 36, 36a AufenthG),
    - aus humanitären Gründen nach § 25 Absatz 1, 2, 4a Satz 3 oder § 25b AufenthG,
    - als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach § 38a AufenthG
  • Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §104c AufenthG (langjährige Geduldete)
  • Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 2 oder Absatz 4 AufenthG (Niederlassungserlaubnis)
  • Deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und in besonderer Weise integrationsbedürftig sind
  • Spätaussiedler*innen
  • Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen (Asylbewerbende; Bleibeperspektive, Zeitpunkt der Einreise, Herkunftsland sind egal)
  • Geduldete nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG (Duldung aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen oder erheblichem öffentlichen Interesse, darunter fallen auch Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung)
  • Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (aktuell: Ukraine)
  • Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis wegen Ausreisehindernis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt wurde
  • EU-Bürger*innen
  • Personen, die ihren Aufenthaltstitel vor 2005 erhalten haben (auch wenn sie einen Aufenthaltstitel nach §104 a Abs. 1 oder §23 Abs. 1 AufenthG haben)

Alter

  • nach Ende der Vollschulzeitpflicht

Sprachkenntnisse

  • geringer als B1

Wann?

Die Starttermine werden von den Sprachkursträgern festgelegt und können bei diesen erfragt werden.
Alternativ finden Sie aktuelle Informationen zu geplanten und laufenden Kursen sowie zu freien Kursplätzen bei BAMF NAvI.

Wo?

  • Groß-Gerau (Grone, KVHSGG)
  • Rüsselsheim (AWO, vhs Rüsselsheim)

Wie?

  • Die Starttermine der Kurse werden von den Sprachkursträgern festgelegt und können bei diesen erfragt werden.

Kontakt

  • AWO Perspektiven Bildung gGmbH, Bahnhofstraße 22 + Bahnhofsplatz 1,Gebäude D1, 3.OG, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-1624884 oder 06142-4091413
  • Grone Bildungszentrum Hessen GmbH, Frankfurter Str. 74, 64521 Groß-Gerau
    Tel.: 06152-9792080
  • Kreisvolkshochschule Groß-Gerau, Wasserweg 2, 1.Stock, 64521 Groß-Gerau, Tel.: 06152-1870400
  • Kultur 123, Stadt Rüsselsheim, Volkshochschule,  Am Treff 1, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-832630
  • Pinker Institut e.V., Alte Poststraße 4, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-1750156

Weiterführende Links

Informationen zum Gesamtprogramm Sprache 2025

BAMF Integrationskurs für Zweitschriftlernende

BAMF NAvI: Hier finden Sie aktuelle Informationen zu geplanten und laufenden Integrationskursen für Zweitschriftlernende sowie zu freien Kursplätzen

IQ-Netzwerk: Übersicht zum Zugang zur Sprachförderung für Asylbewerber_innen (d.h. mit Aufenthaltsgestattung) und Geduldete

Integrationskurs für gering Literalisierte

Was?

Ein Integrationskurs, der speziell für Menschen konzipiert ist, die bereits das lateinische Alphabet kennen, aber noch wenig Erfahrung im Schreiben und Lesen haben. Diese Personen verfügen über sehr geringe Lese- und Schreibfähigkeiten, sodass sie den Anforderungen einer stark schriftlich geprägten Gesellschaft noch nicht gerecht werden können.

Dauer

Der Kurs umfasst 1300 Unterrichtsstunden inklusive 300 UE integrierte Wiederholerstunden sowie 100 UE für den Orientierungskurs

Inhalt

  • intensive Förderung und Festigung der Lese- und Schreibkompetenzen
  • allgemein­sprachliche Ziele des Integrationskurses
  • langsame Lern­progression
  • Förderung von Lern­autonomie (selbst­ständiges Lernen)
  • Umgang mit Lehrwerken und Übungstypen
  • Umgang mit Unterrichtmethoden und verschiedenen Sozial­formen
  • Förderung digitaler Kompetenzen

Ziel des Kurses ist es, in 1200 Unterrichtsstunden grundlegende Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2/B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenz­rahmens (GER) zu vermitteln.

Der Integrationskurs für gering Literalisierte schließt mit den beiden skalierten Abschlussprüfungen „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) und „Leben in Deutsch­land“ (LiD) ab. Bei Bestehen dieser beiden Prüfungen erhalten die Teil­nehmenden das „Zertifikat Integrations­kurs“.

Wer?

Aufenthaltsstatus

  • Personen die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten mit einer Aufenthaltserlaubnis
    - zu Erwerbszwecken (§§ 18a bis 18d, 19c und 21 AufenthG),
    - zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28, 29, 30, 32, 36, 36a AufenthG),
    - aus humanitären Gründen nach § 25 Absatz 1, 2, 4a Satz 3 oder § 25b AufenthG,
    - als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach § 38a AufenthG
  • Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §104c AufenthG (langjährige Geduldete)
  • Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 2 oder Absatz 4 AufenthG (Niederlassungserlaubnis)
  • Deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und in besonderer Weise integrationsbedürftig sind
  • Spätaussiedler*innen
  • Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen (Asylbewerbende; Bleibeperspektive, Zeitpunkt der Einreise, Herkunftsland sind egal)
  • Geduldete nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG (Duldung aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen oder erheblichem öffentlichen Interesse, darunter fallen auch Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung)
  • Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (aktuell: Ukraine)
  • Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis wegen Ausreisehindernis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt wurde
  • EU-Bürger*innen
  • Personen, die ihren Aufenthaltstitel vor 2005 erhalten haben (auch wenn sie einen Aufenthaltstitel nach §104 a Abs. 1 oder §23 Abs. 1 AufenthG haben)

Alter

  • nach Ende der Vollschulzeitpflicht

Sprachkenntnisse

  • geringer als B1

Wann?

Die Starttermine werden von den Sprachkursträgern festgelegt und können bei diesen erfragt werden.
Alternativ finden Sie aktuelle Informationen zu geplanten und laufenden Kursen sowie zu freien Kursplätzen bei BAMF NAvI.

Wo?

  • Groß-Gerau (IB)
  • Rüsselsheim (AWO, VHS Rüsselsheim)

Wie?

  • Alle Teilnehmenden müssen vor Beginn des Kurses einen Einstufungstest  in der Sprachberatung der jeweiligen Träger absolvieren. Anhand der Testergebnisse wird die jeweilige Person einem bestimmten Kursmodul zugeordnet. Die Träger vergeben hierzu Termine.
  • Zur Teilnahme braucht man i.d.R. entweder eine Verpflichtung von der Ausländerbehörde bzw. dem Jobcenter (>) oder eine Berechtigung vom BAMF

Kontakt

  • AWO Perspektiven gGmbH, Bahnhofstraße 22 + Bahnhofsplatz 1, Gebäude D1,3.OG, 65428 Rüsselsheim, Tel.:06142-1624884, 06142-4091413 oder 06142 – 4074815
  • Internationaler Bund, Bildungszentrum Groß-Gerau, Darmstädter Str. 18a, 64521 Groß-Gerau, Tel.: 06152-1876211 oder 06152-1876214
  • Kultur 123, Stadt Rüsselsheim, Volkshochschule, Am Treff 1, 65428 Rüsselsheim, Tel.:  06142-832630
  • Pinker Institut e.V., Alte Poststraße 4, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-1750156

Weiterführende Links

BAMF NAvI
AWO Rüsselsheim
IB
VHS Rüsselsheim
 

Integrationskurs mit Alphabetisierung

Was?

  • Dieser Kurs richtet sich an Menschen, die weder in ihrer Muttersprache noch in einem lateinischen Schriftsystem ausreichend lesen und schreiben können.

Dauer

  • 900 UE Sprachkurs + 100 UE Orientierungskurs
  • Bei Nichtbestehen 300 UE Wiederholung auf Antrag einmalig möglich.

Inhalt

  • Sprach- und Schrifterwerb von lateinischer Schrift
  • Empowerment der Teilnehmenden, die Vermittlung von Lerntechniken und dem lebensbegleitenden Lernen
  • Abschlusstest des Sprachkurses : „Deutsch­ Test für Zuwan­derer“ (DTZ)
  • Abschlusstest des Orientierungskurses: „Leben in Deutschland“ (LiD)
  • Bei erfolgreichem Bestehen beider Tests,  erhalten die Teilnehmenden das „Zertifikat Integrationskurs“.

Wer?

  • Personen die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten mit einer Aufenthaltserlaubnis
    - zu Erwerbszwecken (§§ 18a bis 18d, 19c und 21 AufenthG),
    - zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28, 29, 30, 32, 36, 36a AufenthG),
    - aus humanitären Gründen nach § 25 Absatz 1, 2, 4a Satz 3 oder § 25b AufenthG,
    - als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach § 38a AufenthG
  • Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §104c AufenthG (langjährige Geduldete)
  • Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 2 oder Absatz 4 AufenthG (Niederlassungserlaubnis)
  • Deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und in besonderer Weise integrationsbedürftig sind
  • Spätaussiedler*innen
  • Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen (Asylbewerbende; Bleibeperspektive, Zeitpunkt der Einreise, Herkunftsland sind egal)
  • Geduldete nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG (Duldung aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen oder erheblichem öffentlichen Interesse, darunter fallen auch Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung)
  • Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (aktuell: Ukraine)
  • Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis wegen Ausreisehindernis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt wurde
  • EU-Bürger*innen
  • Personen, die ihren Aufenthaltstitel vor 2005 erhalten haben (auch wenn sie einen Aufenthaltstitel nach §104 a Abs. 1 oder §23 Abs. 1 AufenthG haben)

Alter

  • i.d.R. nach Ende der Vollschulzeitpflicht

Sprachkenntnisse

  • geringer als B1

Wann?

  • Die Starttermine werden von den Sprachkursträgern festgelegt und können bei diesen erfragt werden.
    Alternativ finden Sie aktuelle Informationen zu geplanten und laufenden Kursen sowie zu freien Kursplätzen bei BAMF NAvI.

Wo?

  • Groß-Gerau (KVHS GG)
  • Mörfelden- Walldorf  (KVHS GG) 
  • Raunheim (KVHS GG)
  • Riedstadt (KVHS GG)
  • Rüsselsheim (AWO, vhs Rüsselsheim,)

Wie?

  • Alle Teilnehmenden müssen vor Beginn des Kurses einen Einstufungstest  in der Sprachberatung der jeweiligen Träger absolvieren. Anhand der Testergebnisse wird die jeweilige Person einem bestimmten Kursmodul zugeordnet. Die Träger vergeben hier Termine
  • Zur Teilnahme braucht man i.d.R. entweder eine Verpflichtung von der Ausländerbehörde bzw. dem Jobcenter (>) oder eine Berechtigung vom BAMF

Kontakt

  • AWO Perspektiven Bildung gGmbH, Bahnhofstraße 22 + Bahnhofsplatz 1,Gebäude D1, 3.OG, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-1624884 oder 06142-4091413
  • Kreisvolkshochschule Groß-Gerau, Wasserweg 2, 1.Stock, 64521 Groß-Gerau, Tel.: 06152-1870400
  • Kultur 123, Stadt Rüsselsheim, Volkshochschule, Am Treff 1, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-832630

Weiterführende Links

Informationen zum Gesamtprogramm Sprache 2025

BAMF Integrationskurs mit Alphabetisierung

BAMF NAvI: Hier finden Sie aktuelle Informationen zu geplanten und laufenden Integrationskursen mit Alphabetisierung sowie zu freien Kursplätzen

IQ-Netzwerk: Übersicht zum Zugang zur Sprachförderung für Asylbewerber_innen (d.h. mit Aufenthaltsgestattung) und Geduldete