Studienfachwechsel

Studienfachwechsel

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium sind und Ihr Studienfach wechseln möchten, benötigen Sie die Zustimmung der Ausländerbehörde.

Innerhalb der ersten 18 Monate des Studiums stimmt die Ausländerbehörde dem Studienfachwechsel in der Regel zu. Der Studienfachwechsel ist trotzdem bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Die Nebenbestimmungen werden sodann entsprechend angepasst.

Ob ein späterer Wechsel des Studienfachs möglich ist, liegt im Ermessen der Ausländerbehörde.

Die Höchststudiendauer von zehn Jahren darf auch durch einen Wechsel des Studienfaches nicht überschritten werden.

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:

Studienfachwechsel 50,00 Euro

Erforderliche Unterlagen:

> Gültiger Nationalpass

> Scan Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis und des dazugehörigen Zusatzblattes

> Immatrikulationsbescheinigung / Studienbescheinigung mit Angabe des Faches und des Fachsemesters:
Bitte laden Sie an dieser Stelle Ihre Immatrikulationsbescheinigung des neuen Studienganges hoch oder ein formloses Schreiben, ab wann Sie in welchen Studiengang wechseln möchten (falls noch kein Wechsel stattfand) sowie die letzte Immatrikulationsbescheinigung Ihres alten Studienganges.

> Leistungsübersicht des vorherigen Studienfachs und ggf. Nachweis über anerkannte Leistungen. Gilt nur bei Studienfachwechsel nach dem dritten Semester