Au-Pair
Aufenthaltserlaubnis für Au-Pair
Wenn Sie in Deutschland als Au-Pair in einer Gastfamilie tätig werden möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu diesem Zweck.
Voraussetzungen für die Beschäftigung als Au-Pair
Einreise/Visum
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum erfolgen, welches Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen müssen.
Ausnahmen eines Visums: Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und innerhalb der ersten 90 Tage die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Vorgehen nach der Einreise
Sofern Ihr Visum zum Zweck der Beschäftigung als Au-Pair für den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthaltes gültig ist, müssen Sie keinen Kontakt zur Ausländerbehörde aufnehmen.
Sind Sie ohne Visum eingereist oder ist dieses nur für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr gültig gilt folgendes:
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz im Kreis Groß-Gerau anmelden.
Anschließend müssen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung von der Visapflicht) einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes stellen. Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie auf dieser Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie sich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten müssen, genauestens durch.
Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Beschäftigung als Au-Pair muss mindestens sechs Monate dauern. Die Aufenthaltserlaubnis zum Beschäftigung als Au-Pair wird für maximal 12 Monate erteilt.
Eine erneute Zulassung als Au-Pair ist auch bei Nichtausschöpfung der Höchstdauer grundsätzlich nicht möglich.
Weitere Informationen
Die wöchentliche Arbeitszeit darf 30 Stunden (max. sechs Stunden täglich – einschließlich Babysitting) nicht überschreiten.
Als Freizeit ist mindestens ein freier Tag pro Woche (davon mindestens ein Sonntag im Monat und mindestens vier freie Abende pro Woche) sowie Freistellung für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Ausflüge; bezahlter Erholungsurlaub von vier Wochen (bei kürzerer Tätigkeit als ein Jahr, zwei Werktage pro vollem Monat) zu gewähren.
Das durch die Gastfamilie an das Au-Pair zu zahlende Taschengeld beträgt 280 Euro pro Monat.
Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist durch die Gastfamilie vor der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis einzuholen.
Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis:
100,00 Euro
Erforderliche Unterlagen:
> Gültiger Nationalpass
> digitales Passfoto (Fotodienstleister Biometrische Passbilder vom Profi – Digital & Sicher | alfo-passbild.com, Drogeriemarkt dm Passbilder bei dm: Biometrische Fotos in Minuten 📸 | dm)
> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck der Beschäftigung als Au-Pair inkl. Zusatzblatt, sofern erforderlich sowie eine Kopie des Einreisestempels
> Au-Pair Vertrag
> Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder Fragebogen Gastfamilie AuPair Fragebogen (pdf , 315KB)
> Sprachzertifikat mind. A1: Bitte laden Sie an dieser Stelle Ihr anerkanntes Sprachzertifikat hoch. Zugelassen sind folgende Zertifikate folgender Anbieter •Goethe-Institut e.V.,• telc GmbH, • Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD),• TestDaF-Institut e.V.
> Ausreichender Kranken- und Unfallversicherungsschutz