Schlachttier- und Fleischhygiene

  • Untersuchung lebender Schlachttiere
  • Schlachttierkörper- und Fleischuntersuchung
  • Probennahmen im Rahmen von Rückstands- und bakteriologischen Untersuchungen
  • Durchführung von sonstigen Untersuchungen
  • Rückstandskontrollplan
    - Probennahmen in Schlacht- und Erzeugerbetrieben im Rahmen des Rückstandskontrollplanes
  • BSE
    - BSE-Probennahme

Schlachtungen sind mindestens 2 Arbeitstage (Montag bis Freitag) im Voraus anzumelden.

 

Zuständig für Hausschlachtungen und Trichinenprobenentnahmen durch amtliches Fachpersonal sind:

Herr J. Glück, Telefon mobil: 0172 286 9417
- für die Orte: Riedstadt mit Stadtteilen, Gernsheim mit Stadtteilen, Stockstadt, Biebesheim, Groß-Gerau mit Stadtteilen, Büttelborn mit Ortsteilen, Nauheim

Herr R. Wollek, Telefon mobil: 0172 286 9421
- für die Orte: Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Raunheim, Rüsselsheim mit Stadtteilen, Trebur mit Ortsteilen, Mörfelden-Walldorf, Kelsterbach

 Ein Merkblatt für die Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen und Dachsen durch die Jagdausübungsberechtigten mit Übertragung des Kreises Groß-Gerau finden Sie hier.

Änderung der Frischfleisch-Kostensatzung

Am 02.10.2018 trat die Änderung der Frischfleisch-Kostensatzung in Kraft.

Diese beinhaltet formelle Änderungen sowie Änderungen in Bezug auf die Gebühren für die Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen.

Bei der Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen durch Jagdausübungsberechtigte beträgt die Gebühr für die Untersuchung der Proben für Wildschweine mit einem Körpergewicht ab 20 kg weiterhin 3,50 € je Tier, ausgenommen von der Gebühr sind Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg.

Bei der Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen durch amtliches Personal beträgt die Gebühr für die Untersuchung der Proben für Wildschweine mit einem Körpergewicht ab 20 kg weiterhin 16,50 € je Tier, ausgenommen von der Gebühr sind Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg.

Trichinenuntersuchung

HINWEIS:
Aufgrund des Ausbruchs der afrikanischen Schweinepest und des vollständigen Jagdverbotes im Kreis finden bis auf Weiteres keine Trichinenuntersuchungen und Trichinenschulungen statt!

Die Untersuchung auf Trichinen finden regulär immer montags, mittwochs und freitags vormittags statt. Proben, die bis 9.30 Uhr am Untersuchungstag abgegeben wurden durch Jagdausübungsberechtigte mit einer entsprechenden Übertragung, werden noch am selben Tag untersucht.

 

 

 

Schulungen zur „Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen durch Jagdausübungsberechtigte“

HINWEIS:
Aufgrund des Ausbruchs der afrikanischen Schweinepest und des vollständigen Jagdverbotes im Kreis finden bis auf Weiteres keine Trichinenuntersuchungen und Trichinenschulungen statt!

Im Kreis Groß-Gerau werden nach Bedarf Schulungen für die „Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen durch Jagdausübungsberechtigte“ für Jagdscheininhaber mit Wohnsitz im Kreis Groß-Gerau durchgeführt. Termine werden hierzu individuell vereinbart, da in der Regel Einzelschulungen stattfinden. 

Die Gebühr für die Schulung beträgt 25,00 € und die Gebühr für die Übertragung beträgt 15,00 € pro Person. Die Gebührenrechnung wird nach der Schulung zusammen mit der Teilnahmebescheinigung und ggf. der Übertragung ausgehändigt / zugesandt.

Kontakt

Fachbereichsleiter
Herr Dr. C. Schulze

Amtstierärztin
Frau Dr. K. Stein

amtl. Tierärztin
Frau Dr. J. Hoffmann

Geschäftszimmer
Frau E. Altieri
+49 6152 989 427

Frau A. Schmid-Arosemena
+49 6152 989 643

+49 6152 989 108
veterinaeramt@kreisgg.de

Termine nach Vereinbarung