Selbstständigkeit als Nebentätigkeit zu bestehendem Aufenthaltstitel
Wenn Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel (z. B. zum Studium oder zur Beschäftigung) besitzen ist es möglich, unter Beibehaltung dieses Aufenthaltszwecks, eine selbstständige Nebentätigkeit erlaubt zu bekommen. Hierfür ist i. d. R. die Erlaubnis der Ausländerbehörde zuständig.
Ob diese Erlaubnis erteilt wird liegt dabei im Ermessen der Ausländerbehörde. Der Hauptaufenthaltszweck darf dabei nicht beeinträchtigt werden. Ist ihr Hauptaufenthaltszweck z. B. ein Studium so darf ihr Studienabschluss durch die Nebentätigkeit nicht gefährdet werden.
Achtung: Soweit Ihnen lauf Aufenthaltserlaubnis bereits die Erwerbstätigkeit erlaubt ist benötigen Sie keine weitere Zustimmung der Ausländerbehörde.
Auflagenänderung:
50,00 Euro: Erwachsene
25,00 Euro: Minderjährige
Erforderliche Unterlagen:
> Gültiger Nationalpass
> digitales Passfoto (Fotodienstleister Biometrische Passbilder vom Profi – Digital & Sicher | alfo-passbild.com, Drogeriemarkt dm Passbilder bei dm: Biometrische Fotos in Minuten 📸 | dm)
> Scan Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis sowie des dazugehörigen Zusatzblattes
> Fragebogen Selbstständige mit den darin geforderten Dokumenten Fragebogen Selbstständige (pdf , 523KB)
> Unterschriebene Belehrung zu § 21 Abs. 6 AufenthG Belehrung Selbststaendigkeit (pdf , 140KB)
> Honorarverträge oder Ähnliches (soweit vorhanden)