Aufenthaltstitel

Sie möchten eine Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern lassen ?

Den Antrag können Sie online, schriftlich oder per E-Mail stellen. Fehlende Unterlagen können Sie per Post oder per E-Mail zusenden. Für eine eventuell erforderliche persönliche Vorsprache erhalten Sie dann einen Terminvorschlag.

Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln werden folgende Unterlagen benötigt: 

Erteilung (bei erstmaliger Einreise ins Bundesgebiet):

  • gültiger Nationalpass
  • Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt des Wohnortes
  • Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (35x45 mm, Kopfgröße 32-36 mm, frontal, ohne Kopfbedeckung, heller Hintergrund; die Behörde kann vom Gebort der fehlenden Kopfbedeckung, insbesondere aus religiösen Gründen Ausnahmen zulassen. In einem solchen Fall gilt: das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein und es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen)
  • Einkommensnachweis (Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, SGB II Bescheid, bei selbständig Erwerbstätigen eine aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das monatliche Nettoeinkommen, etc.)
  • Mietvertrag und Mietbescheinigung

Verlängerung:

  • gültiger Nationalpass
  • Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (35x45 mm, Kopfgröße 32-36 mm, frontal, ohne Kopfbedeckung, heller Hintergrund)
  • Einkommensnachweis (Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, SGB II Bescheid, bei selbständig Erwerbstätigen eine aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das monatliche Nettoeinkommen, etc.)
  • Mietvertrag und Mietbescheinigung
  • Schulbescheinigung für schulpflichtige Kinder
  • Nachweise (Zertifikate) über Deutschkenntnisse/ Teilnahme Integrationskurs


Zusätzlich vorzulegende Unterlagen bei folgenden Aufenthaltszwecken

Studium:

  • Studienbescheinigung
  • Nachweis über Krankenversicherung

Au-pair:

  • Nachweis über Krankenversicherung
  • Bescheinigung über Sprachkurs


Gastarbeitnehmer:

  • Zusicherung der Arbeitserlaubnis durch die zentrale Arbeitsvermittlungsstelle (ZAV)

Werkvertrag:

  • Werkvertrag
  • Zusicherung des Arbeitsamtes
  • Nachweis über Krankenversicherung

Für eine eventuell erforderliche persönliche Vorsprache erhalten Sie einen gesonderten Terminvorschlag.

Bearbeitungsdauer:

Aufenthaltserlaubnis  8 - 10 Wochen

Niederlassungserlaubnis 12 - 14 Wochen