Schwangerschaftskonflikt

Schwangerschaftskonfliktberatung

Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Obwohl es sich um eine Pflichtberatung handelt, kann eine gemeinsame Beleuchtung der persönlichen Lebenssituation und der Unterstützungsmöglichkeiten sehr hilfreich sein. Nach diesem Gespräch trifft die Frau allein die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu rechtlichen Vorgaben, Beratungsstellen und Fristen.

Das Wichtigste in Kürze

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass (zur Ausstellung der Bescheinigung).

Besonderheiten

Die Schwangere hat ein Recht darauf, innerhalb von drei Tagen einen Beratungstermin zu erhalten.
Eine anonyme Beratung ist möglich.
Ein/e Dolmetscher*in kann kostenfrei für die Beratung organisiert werden.

Von der Beratungspflicht ausgenommen sind Frauen, die auf Grundlage einer medizinischen oder kriminologischen Indikation einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen. Hierfür wird ein ärztliches Attest benötigt. Die Beratungsstellen bieten aber natürlich auch diesen Frauen ihre Hilfe an.

Informationen zur Beratung

Warum muss ich zur Beratung?

Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und dazu, Sie im Falle einer ungeplanten Schwangerschaft in die Lage zu versetzen, nach gründlicher Abwägung aller Aspekte eine verantwortungsvolle und gewissenhafte Entscheidung zu treffen.

Zwar handelt es sich um eine Pflichtberatung, trotzdem wird jedoch Ihre persönliche Lebenssituation im Mittelpunkt stehen.  Die Beratung soll zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen und bei der Lösung von Problemen und Lebensumständen unterstützen, um Ihnen Perspektiven für ein Leben mit dem Kind aufzuzeigen. In einer vertrauensvollen Atmosphäre können Sie über Ihre Probleme, Ängste und Zweifel sprechen und es werden Ihnen Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt. Sie erhalten auf Wunsch zum Beispiel Informationen über für Sie in Betracht kommende finanzielle und soziale Hilfen. Eine unabhängige, vertrauliche Beratung kann eine große Hilfe sein.

Die Beratung ist ergebnisoffen. Nach dem Gespräch treffen Sie selbst allein die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft. Eine Beratung ist auch anonym möglich, eine telefonische Anmeldung in der Beratungsstelle ist erforderlich. Das Gespräch dauert etwa eine Stunde und ist kostenfrei.

 Beratungsinhalte

  • Rechtlicher Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung
  • Informationen zu gesetzlichen Leistungen und Hilfen für Schwangere und Familien
  • Informationen zu Adoption und Pflegschaft
  • vertrauliche oder anonyme Geburt
  • Familienplanung
  • Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
  • Nachbetreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch

Rechtliche Grundlagen

 Mit dem Nachweis über eine Beratung in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen ist ein Schwangerschaftsabbruch möglich, wenn

  • die 12. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten ist,
  • die Frau den Abbruch verlangt und
  • zwischen dem Beratungsgespräch und dem Schwangerschaftsabbruch mindestens drei Tage liegen.

§§ 218, 219 StGB und §§ 5, 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)

Beratungsstellen im Kreis Groß-Gerau

pro familia Rüsselsheim

Lahnstr. 30
65428 Rüsselsheim am Main
Telefon: 06142 12142
Fax: 06142 15565
Email: ruesselsheim@profamilia.de

 

Diakonisches Werk Groß-Gerau/Rüsselsheim

Beratungszentrum
Danziger Strasse 6c
64521 Groß-Gerau
Tel.: 06152 1726810
Mail: info@dw-kreisgg.de

Muss ich mich ärztlich untersuchen lassen?

Auch wenn Sie darüber nachdenken, die Schwangerschaft abzubrechen, muss diese ärztlich festgestellt werden. Die Ultraschalluntersuchung dokumentiert, seit wann Sie schwanger sind. Da in Deutschland nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche ein Abbruch vorgenommen werden darf, ist diese ärztliche Feststellung besonders wichtig. Der beste Zeitpunkt für eine ärztliche Untersuchung  ist rund eine Woche nach Ausbleiben der Regel. Zu diesem Zeitpunkt kann man im Ultraschall eine Schwangerschaft erkennen und Sie haben so noch gnügend Zeit, zu einer Entscheidung zu kommen.

Informationen für minderjährige Schwangere

Wenn Du noch nicht volljährig bist, kannst Du trotzdem auch ohne Einwilligung Deiner Eltern

  • Dich ärztlich untersuchen lassen,
  • die Schwangerschaft feststellen lassen,
  • die gesetzlich vorgeschriebene Beratung über mögliche Hilfen in Anspruch nehmen
  • und eine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch erhalten.

Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber Deinen Eltern oder anderen Sorgeberechtigten - Gleiches gilt für die Beratungsstellen. Viele Jugendliche haben Angst vor der Reaktion ihrer Eltern und verheimlichen daher die Schwangerschaft. Auch darüber kann und soll in der Beratung gesprochen werden.

Möchtest Du aber dennoch ohne Wissen und Einverständnis Deiner Eltern oder anderer Sorgeberechtigter Deine Schwangerschaft abbrechen, so muss sich Deine behandelnde Ärztin/Dein behandelnder Arzt im Gespräch darüber vergewissern, ob Du „einsichts- und urteilsfähig“ bist. Das heißt: Die Ärztin/der Arzt beurteilt, ob Du die Tragweite des Eingriffs verstehst und Dich verantwortlich dafür oder dagegen entscheiden kannst.

In jedem Fall aber gilt, dass keine Frau und kein Mädchen gegen ihren Willen zu einem Abbruch der Schwangerschaft gezwungen werden darf, egal wie jung oder alt sie ist!

Männer im Schwangerschaftskonflikt

Wenn Ihre Partnerin ungeplant schwanger geworden ist, so müssen auch Sie sich mit der neuen Situation auseinandersetzen. Sie werden sich fragen müssen, welche Perspektive Ihre Partnerschaft hat, und ob es für Sie vorstellbar ist, in Ihrer jetzigen Lebenssituation mit Ihrer Partnerin ein Kind zu bekommen. Ihre Gefühle können dabei von Freude und Stolz bis hin zu totaler Ablehnung der Schwangerschaft und dem Wunsch nach Rückzug reichen.

Leider ist es nicht immer möglich, eine gemeinsame Entscheidung zu treffen. Wie können und wollen Sie sich verhalten, wenn Ihre Partnerin eine andere Entscheidung trifft als die, die Sie sich wünschen? Welche Rechte und Pflichten haben Sie gegenüber der Frau und möglicherweise dem Kind? Die Auseinandersetzung mit den Folgen der ungeplanten Schwangerschaft kann Ihre Partnerschaft bereichern, sie kann sie aber auch schwer belasten. Professionelle Beratung kann Ihnen bei der Bewältigung dieser Krise behilflich sein.

Sie können sich hierzu - mit Ihrer Partnerin oder alleine - ebenfalls an die auf dieser Website aufgeführten Beratungsstellen wenden.

Kontakt

Büro für Frauen und Chancengleichheit

Büroleitung

Judith Kolbe8964+49 6152 989 332
Simone Anthes9703+49 6152 989 563

Geschäftsstelle

Silvia Jancke8899+49 6152 989 630
bfc@kreisgg.de

Interne Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Daniela Kolb8963+49 6152 989 338
Alina Bonsen9517+49 6152 989 774
frauenbeauftragte@kreisgg.de

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