Archiv/Beauftragung von Kopien

Beim Archiv können Baugenehmigungen, die dazugehörigen Bauzeichnungen sowie bautechnische Nachweise von abgeschlossenen Vorgängen aus dem Geschäftsbereich der Bauaufsicht Groß-Gerau kopiert bzw. nach Vereinbarung auch eingesehen werden.

Bezüglich Unterlagen aus dem Grundbuch (z.B. Teilungserklärung) wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Grundbuchamt, z.B. Amtsgericht Groß-Gerau

Achtung: Bei Anfrage zu aktuellen Bauvorhaben als Beteiligter (z.B. Rechtsanwalt, Nachbar) wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Sachbearbeiter oder an bauaufsicht@kreisgg.de.

Aus Datenschutzgründen hat in der Regel nur der Eigentümer (Antragsteller) oder die von ihm bevollmächtigte Person ein sogenanntes berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme oder Beauftragung von Kopien aus Baugenehmigungen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen.

Bitte senden Sie Ihren Antrag zwingend mit diesem Antragsformular.

und den vorzulegenden Nachweisen (nicht älter als 6 Monate alt)

  • Aktueller Grundbuchauszug (beglaubigt oder unbeglaubigt)
  • gegebenenfalls aktuelle Handlungs- und Zustellungsvollmacht
  • gegebenenfalls aktuelle Kopie aus dem Handelsregisterauszug

als PDF-Datei per E-Mail an kopien-bauaufsicht@kreisgg.de oder per Post an Fachbereich Bürgerdienste, Fachdienst Bauaufsicht, Team Kopien/Archiv, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau.

Die Unterlagen sind im Archiv ausgelagert und müssen angefordert werden.
Erst nach Eingang des Antragsformulars und der zwingend vorzulegenden Nachweise kann die Anforderung aus dem Archiv erfolgen.

Für die Einsichtnahme in Akten im Rahmen eines Kopierauftrag werden wir Sie per E-Mail, per Post oder telefonisch informieren.

Wenn Sie nicht explizit Kopien in Papierform fordern, liefern wir die vervielfältigten Unterlagen digital. In diesem Fall wird die Gebühr für die Bearbeitung Ihres Auftrages einschließlich Beschaffung der Akte/n, ggf. Akteneinsicht, Einscannen der Unterlagen nach Zeitaufwand berechnet.

Die Unterlagen werden Ihnen dann über einen Link zu Verfügung gestellt. Das notwendige Passwort, sowie der Gebührenbescheid mit Gebührenberechnung geht Ihnen dann gesondert per Post zu.

Diese Serviceleistungen sind gebührenpflichtig.

Eine Zusage zur Bearbeitungszeit oder eine kurzfristige Bearbeitung sind wegen der hohen Nachfrage leider nicht möglich. Von Anfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen.

Unterlagen zu Gebäuden vor 1957

Unterlagen zu Gebäuden, die vor 1957 erbaut wurden liegen uns in der Regel nicht vor.

Für Informationen bzw. Unterlagen zu Gebäuden vor 1957 wenden Sie sich bitte an das

Hessische Staatsarchiv Darmstadt
Karolinenplatz 3
64289 Darmstadt
Telefon: 06151 – 7378-0, Fax: 06151 – 7378-101, E-Mail: darmstadt@hla.hessen.de

Möglicherweise könnten auch Unterlagen zu Gebäuden vor 1957 bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung vorhanden sein.

Unterlagen zu Gebäuden bis 1965

Da wir einen baulichen Schaden im Archiv erlitten haben, ist es derzeit nicht möglich, auf Bauakten der Bauaufsicht bis 1965 zuzugreifen.

Wir arbeiten daran, diese Akten schnellstmöglich wieder verfügbar zu machen. Wir werden hier veröffentlichen, wenn die genannten Bauakten wieder zur Verfügung stehen.

Gebühren

Akteneinsicht

Grundgebühr: 35,00 € (zzgl. Versandgebühren)

Digitale Vervielfältigung

In der Regel werden die Kopien digital per Link zur Verfügung gestellt. Die digitale Vervielfältigung wird nach Zeitaufwand berechnet.

Grundgebühr: dreiviertel Stunde = 43,50 € (zzgl. Versandgebühren)
Gebührensatz für individuelle Bearbeitung: je angefangene viertel Stunde 14,50 € = 58,00 € / Std
Bereits digitalisierte Unterlagen: 0,60 € / MB

Kopien in Papierform

Für Kopien ab DIN A2 ist zusätzlich eine Pauschale von einmalig 12,25 € fällig.

Grundgebühr: 35,00 € (zzgl. Versandgebühren)
je DIN A4-Seite:   0,60 €
je DIN A3-Seite:   0,70 €
je DIN A2-Seite:   4,00 €
je DIN A1-Seite:   6,60 €
je DIN A0-Seite: 10,10 €

Hinweise zu Gebühren

Kostenpflichtiger ist derjenige, der auf dem Antragsformular als Kostenschuldner angegeben ist. Dies ist dann entweder der Eigentümer oder der Bevollmächtigte.

Auf Grund des stets unterschiedlichen Umfangs ist eine Kostenabschätzung im Vorfeld leider nicht möglich.

Bei Aufträgen in großem Umfang werden wir einen entsprechenden Teilbetrag mit Vorauszahlung anfordern. Die abschließende Bearbeitung Ihres Antrags kann erst erfolgen, wenn der Vorauszahlungsbetrag eingegangen ist.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Bei Beantragung von Akteneinsicht, werden die aus dem Archiv angeforderten Bauakten nach Benachrichtigung des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten 2 Wochen zur Einsicht bei uns vorgehalten. Danach werden sie wieder archiviert und die Grundgebühr in Höhe von 35,00 € wird erhoben.

Kontakt

Sachbearbeiterin Kopien/Archiv
Frau Saul

Raum: 530

Service Telefon für allgemeine Auskünfte:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr

+49 6152 989 526

Telefonische Erreichbarkeit der technischen Sachbearbeiter und Verwaltungssachbearbeiter:
Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr

+49 6152 989 526

+49 6152 989 580

kopien-bauaufsicht@kreisgg.de