Allgemeine Informationen

 

Antragstellung aktuell ausschließlich auf dem Postweg

Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf dem Postweg ein. Sollten Sie eine Eingangsbestätigung wünschen, so empfiehlt sich die Zusendung per Einschreiben.

Downloadmöglichkeiten für die benötigten Antragsvordrucke und Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten (s. linke Spalte).

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Antrags, dass zusätzlich auch in dem stark umrandeten und mit Pfeilen gekennzeichneten Feld unterschrieben werden muss; dies ist die Unterschrift, welche auf dem späteren Führerschein zu sehen ist.

Geben Sie für evtl. Rückfragen auf dem Formular bitte auch eine E-Mail-Adresse an.

 

Vorsprachetermine

Für die Anmeldung eines Terminwunschs (außer Antragstellung) verwenden Sie bitte aus ausschließlich die Online-Terminanfrage.

Das Betreten des Amtsgebäudes ist nur mit dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gestattet. Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin zunächst bei der Information im Erdgeschoss des Landratsamtes an. 

Für Rückfragen steht Ihnen die Führerscheinstelle über nachfolgende E-Mail zur Verfügung, bitte geben Sie hierfür Ihren Namen, Vornamen und Geburtsdatum an:


feb@kreisgg.de


Kontakt

Fax:
06152-989 117

E-Mail:
feb@kreisgg.de

Telefon:
Namen und Telefonnummern der für die einzelnen Themen zuständigen Bediensteten erfahren Sie auf den jeweiligen Unterseiten.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihr Anruf wegen des hohen Besucheraufkommens nicht immer sofort entgegen genommen werden kann.

Anschrift

Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

Telefonische Erreichbarkeit
(Vorsprache nur nach
Terminvereinbarung)

Montag

08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch

14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr

Bankverbindung

Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Kennwort "Führerschein" + Name + Geburtsdatum

ACHTUNG! Bitte nicht ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Behörde Beträge überweisen.