Ärztlicher Nachweis ausreichenden Sehvermögens

Sie benötigen Informationen über den ärztlichen Nachweis ausreichenden Sehvermögens?

Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen sich bei

  • einem Augenarzt oder
  • einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder
  • einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" oder
  • einem Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung oder
  • einem Arzt des Gesundheitsamtes oder
  • einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung

hinsichtlich ihres Sehvermögens untersuchen lassen. Über das Untersuchungsergebnis ist eine formgebundene Bescheinigung auszustellen.

Können die Voraussetzungen an das Sehvermögen bei der Untersuchung nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ist zusätzlich eine augenärztliche Untersuchung erforderlich; das Untersuchungsergebnis ist durch ein formgebundenes Zeugnis zu dokumentieren.

Kontakt

Telefon:
+49 6152 989 84300

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihr Anruf wegen des hohen Aufkommens nicht immer sofort entgegen genommen werden kann.

E-Mail:
feb@kreisgg.de

Fax:
+49 6152 989 117