Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) verpflichtet seit dem 1. Juli 2017 alle Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen, sich vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Prostitution vorwiegend ausgeübt werden soll, anzumelden.
Die Anmeldung umfasst ein Informations- und Beratungsgespräch, in dem es um die neuen gesetzlichen Bestimmungen, Rechte und Pflichten, die Absicherung im Krankheitsfall sowie um gesundheitliche und soziale Beratungsangebote geht.
Vor diesem Gespräch ist zwingend eine durch das Gesundheitsamt erfolgte gesundheitliche Beratung nachzuweisen. Bei der ersten Anmeldung darf dieser Nachweis nicht älter als drei Monate sein.
Die gesundheitliche Beratung erfolgt beim Gesundheitsamt Groß-Gerau, weitere Informationen finden Sie hier.
Die Anmeldung und das Informations- und Beratungsgespräch finden beim Landratsamt des Landkreises Groß-Gerau statt.
Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung vorzulegen:
- 2 Passbilder
- Personaldokument (Ausweis/Pass/Passersatz)
- ggfs. Aufenthaltstitel im Sinne des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
- ggfs. Arbeitserlaubnis
- Aktuelle Meldebescheinigung oder Zustellanschrift
- Nachweis über die erfolgte gesundheitliche Beratung gemäß § 10 ProstSchG (max. 3 Monate alt)
Sollten Sie der deutschen Sprache nicht oder nur in eingeschränktem Umfang mächtig sein, bringen Sie bitte eine Vertrauensperson, die als Dolmetscher/in fungieren kann, zum Beratungsgespräch mit, oder informieren Sie uns bitte, falls Sie einen Dolmetscher/in benötigen.
Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung telefonisch oder online einen Termin. Termine für Montage oder Termine für Werktage im unmittelbaren Anschluss an Feiertage, bitte wir aus systemtechnischen Gründen mindestens drei Tage im Voraus zu vereinbaren.
Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, sind Termine mindestens eine Woche im Voraus zu vereinbaren.
Gebühren:
• Beratungsgespräch: 32,00 €
• Ausstellung der Anmeldebescheinigung: 15,00 € je Bescheinigung
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Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich - Termine können online oder telefonisch vereinbart werden.
Termine für Montage oder Termine für Werktage im unmittelbaren Anschluss an Feiertage, bitte wir aus systemtechnischen Gründen mindestens drei Tage im Voraus zu vereinbaren.
Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.