Umtausch alter Führerscheine

Warum muss ich meinen alten Führerschein umtauschen?

Bis wann muss das erfolgt sein und welche Unterlagen werden dafür benötigt?

Hier finden Sie alles Wissenswerte zur Umtauschpflicht für die alten Dokumente.

Antragsunterlagen

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung ausschließlich postalisch erfolgt. 

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag Umtausch Papierführerschein; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts 
  • gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise
  • nationaler Führerschein in Kopie
  • Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei (das Bild bitte auf der Rückseite des Antrags links neben dem Feld für die Unterschrift aufkleben)

oder

  • Antrag Umtausch Kartenführerschein; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Vorderseite in dem Feld unten rechts
  • gültiges Ausweisdokument in Kopie, bitte beachten Sie die Hinweise hier
  • nationaler Führerschein in Kopie
  • Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei (das Bild bitte auf der Rückseite des Antrags links neben dem Feld für die Unterschrift aufkleben)

 

Nur in den Ausnahmefällen (Verlängerung Klasse 2 oder CE79) zusätzlich:

 

Zur Beantragung der Klasse T zusätzlich:

  • Nachweis über eine Beschäftigung in der Land- oder Forstwirtschaft (Bestätigung des Ortslandwirts, Gewerbeanmeldung, Arbeitgeberbescheinigung o. ä.)

 

Sollten Sie derzeit im Besitz eines Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde:

  • Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde (optional)

 

Die Verwaltungsgebühren betragen 25,30 €. Sollte der Direktversand des Führerscheins möglich sein, fallen zusätzlich Gebühren in Höhe von 5,10 € an.

 

Hinweis:

Beim Umtausch ist zu beachten, dass bestimmte Fahrerlaubnisklassen künftig nur noch befristet erteilt werden (§ 23 Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV).

Umtausch von Papierführerscheinen

Nach einer EU-Vorgabe müssen alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgegeben wurden, bis zum 19.01.2033 in das EU-einheitlich geltende Kartenmodell umgetauscht werden. Die neuen Dokumente werden mit einer Befristung von 15 Jahren ausgestellt. Die Regelung ist am 19.03.2019 in Kraft getreten.

 

Die Umtauschpflicht bezieht sich nur auf den Führerschein als Nachweisdokument; die jeweiligen Fahrerlaubnisse an sich gelten weiter fort wie bisher. Beim Umtausch erfolgt also keine neue Prüfung.

 

Der Zeitplan für den Umtausch der Papierführerscheine lautet wie folgt:

Umtausch von nicht befristeten Kartenführerscheinen

Nach einer EU-Vorgabe müssen alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgegeben wurden, bis zum 19.01.2033 in das EU-einheitlich geltende Kartenmodell umgetauscht werden. Die neuen Dokumente werden mit einer Befristung von 15 Jahren ausgestellt. Die Regelung ist am 19.03.2019 in Kraft getreten.

 

Die Umtauschpflicht bezieht sich nur auf den Führerschein als Nachweisdokument; die jeweiligen Fahrerlaubnisse an sich gelten weiter fort wie bisher. Beim Umtausch erfolgt also keine neue Prüfung.

 

Der Zeitplan für den Umtausch der nicht befristeten Kartenführerscheine lautet wie folgt:

Zu den Schlüsselzahlen häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist B96?
Fahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination mehr als 3 500 kg, jedoch nicht mehr als 4 250 kg beträgt.

Was bedeuten die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04?
Diese Schlüsselzahlen sind in den Spalten der Klasse A1 und A eingetragen, berechtigen allerdings nicht zum Führen von zweirädrigen Krafträdern dieser Klassen. Die Berechtigung gilt vielmehr nur für Trikes (79.03) und Kombinationen von Trikes mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg.

Was ist die Klasse B1?
Die Klasse B1 wurde in Deutschland nicht eingeführt. Wer hier Fahrzeuge führen möchte, welche in die Klasse B1 fallen, muss deshalb beim Ersterwerb gleich die volle Klasse B erwerben. Nur weil seit dem 19.01.2013 in ganz Europa nur noch ein einheitliches Führerscheinmodell verbindlich vorgeschrieben ist, wird die Klasse B1 auch im deutschen Führerschein aufgelistet.

Was bedeutet CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)?
Durch eine isoliert zugeteilte Klasse CE (ohne C) mit dieser Schlüsselung wird beim Umtausch eines alten Führerscheins der volle Besitzstand aus der alten Klasse drei erhalten.

So kann sichergestellt werden, dass die aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigungen zum Führen von

  • dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12 000 kg Gesamtmasse und
  • von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 000 kg betragen kann und
  • von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil)

erhalten bleiben.
Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7 500 kg. 
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.

Sie sind i. d. R. weiterhin berechtigt ein Zugfahrzeug mit einer Gesamtmasse von 7,5 t und einer Anhängelast von 4,5 t (aktuelle Klassen C1 & C1E) zu führen, wenn Sie die Klasse CE79 nicht beantragen.

Was bedeuten die Schlüsselzahl 79.06?
Fahrzeuge (Fahrzeugkombinationen) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3 500 kg übersteigt 

Was ist unter der Spalte 12 alles eingetragen?
Alle Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben sind in Form von Schlüsselzahlen in dieser Spalte eingetragen. Beziehen sie sich nur auf einzelne Fahrerlaubnisklassen, sind sie im Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklassen eingetragen. 

Was bedeuten die Schlüsselzahlen 171, 172, 174 und 175?

  • 171: Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7 500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
  • 172: Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste
  • 174: Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
  • 175: Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3

 

Eine Beschreibung des neuen Dokuments mit Erklärung der Angaben finden Sie hier