Hinweise zu Ausweisdokumenten

Bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis oder eines Führerscheins können Sie sich durch Vorlage folgender Dokumente ausweisen und den erforderlichen Wohnsitznachweis erbringen:

  • gültiger deutscher Personalausweis
  • elektronischer Aufenthaltstitel (eAT, § 78 AufenthG)
  • Ausweisersatz (§ 78a, Anlage 5 AufenthG)
  • gültiger deutscher Reisepass zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • gültigerEU-Personalausweis zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • gültigerausländischer Pass zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Reiseausweisfür Ausländer (§ 5 Abs. 1 AufenthV) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Reiseausweis für Flüchtlinge (§ 1 Abs. 3 AufenthV) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Reiseausweis für Staatenlose (§ 1 Abs. 4 AufenthV) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Aufenthaltsgestattung (§ 63, Anlage 6 AsylVfG) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Duldung (§ 60a Abs. 4 AufenthG) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes

 

Kontakt

Telefon:
+49 6152 989 84300

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihr Anruf wegen des hohen Aufkommens nicht immer sofort entgegen genommen werden kann.

E-Mail:
feb@kreisgg.de

Fax:
+49 6152 989 117