Bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis oder eines Führerscheins können Sie sich durch Vorlage folgender Dokumente ausweisen und den erforderlichen Wohnsitznachweis erbringen (wegen des in der Coronakrise eingeschränkten Publikumsverkehrs genügt bis auf weiteres die Vorlage einer Kopie):
- gültiger deutscher Personalausweis
- elektronischer Aufenthaltstitel (eAT, § 78 AufenthG)
- Ausweisersatz (§ 78a, Anlage 5 AufenthG)
- gültiger deutscher Reisepass zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- gültigerEU-Personalausweis zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- gültigerausländischer Pass zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Reiseausweisfür Ausländer (§ 5 Abs. 1 AufenthV) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Reiseausweis für Flüchtlinge (§ 1 Abs. 3 AufenthV) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Reiseausweis für Staatenlose (§ 1 Abs. 4 AufenthV) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Aufenthaltsgestattung (§ 63, Anlage 6 AsylVfG) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Duldung (§ 60a Abs. 4 AufenthG) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
Sollten Sie die erforderliche Meldebescheinigung vergessen, kann auch durch die Fahrerlaubnisbehörde eine Abfrage beim Melderegister getätigt werden; dies erhöht jedoch die Verwaltungsgebühren um 9,00 €.
Kontakt
Sachbearbeitung ausl. Umschreibung, Neuerteilung, Verlängerung
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefonische Erreichbarkeit
(Vorsprache nur nach
Terminvereinbarung)
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Bankverbindung
Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Kennwort "Führerschein" + Name + Geburtsdatum
ACHTUNG! Bitte nicht ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Behörde Beträge überweisen.
Sachbearbeitung ausl. Umschreibung, Neuerteilung, Verlängerung
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefonische Erreichbarkeit
(Vorsprache nur nach
Terminvereinbarung)
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Bankverbindung
Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Kennwort "Führerschein" + Name + Geburtsdatum
ACHTUNG! Bitte nicht ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Behörde Beträge überweisen.