Bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis oder Abholung eines Führerscheins können Sie sich durch Vorlage folgender Dokumente ausweisen und den erforderlichen Wohnsitznachweis erbringen (Beachten Sie jedoch bitte, dass das Allgemeine Antragsformular auf der zweiten Seite durch Ihre zuständige Meldebehörde auszufüllen ist, sobald der Antrag postalisch übersandt wird.):
- gültiger deutscher Personalausweis
- elektronischer Aufenthaltstitel (eAT, § 78 AufenthG)
- Ausweisersatz (§ 78a, Anlage 5 AufenthG)
- gültiger deutscher Reisepass zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- gültigerEU-Personalausweis zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- gültigerausländischer Pass zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Reiseausweisfür Ausländer (§ 5 Abs. 1 AufenthV) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Reiseausweis für Flüchtlinge (§ 1 Abs. 3 AufenthV) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Reiseausweis für Staatenlose (§ 1 Abs. 4 AufenthV) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Aufenthaltsgestattung (§ 63, Anlage 6 AsylVfG) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Duldung (§ 60a Abs. 4 AufenthG) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
Kontakt
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