Bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis oder eines Führerscheins können Sie sich durch Vorlage folgender Dokumente ausweisen und den erforderlichen Wohnsitznachweis erbringen:
- gültiger deutscher Personalausweis
- elektronischer Aufenthaltstitel (eAT, § 78 AufenthG)
- Ausweisersatz (§ 78a, Anlage 5 AufenthG)
- gültiger deutscher Reisepass zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- gültigerEU-Personalausweis zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- gültigerausländischer Pass zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Reiseausweisfür Ausländer (§ 5 Abs. 1 AufenthV) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Reiseausweis für Flüchtlinge (§ 1 Abs. 3 AufenthV) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Reiseausweis für Staatenlose (§ 1 Abs. 4 AufenthV) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Aufenthaltsgestattung (§ 63, Anlage 6 AsylVfG) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Duldung (§ 60a Abs. 4 AufenthG) zusammen mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
Kontakt
Telefon:
+49 6152 989 84300
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihr Anruf wegen des hohen Aufkommens nicht immer sofort entgegen genommen werden kann.
E-Mail:
feb@kreisgg.de
Fax:
+49 6152 989 117