Bildung und Teilhabe

    Mit den Bildung- und Teilhabeleistungen können Kinder einkommensschwacher Familien Angebote in Schule und Freitzeit nutzen, wenn sich die Eltern die Kosten dafür ansonsten nicht leisten können. Die Kinder erhalten durch die nachfolgend aufgelisteten Leistungen bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert.


     


    Welche Leistungen für Bildung und Teilhabe können bewilligt werden?

    • Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten sowie Ausflüge für Kinder in Kindertageseinrichtungen.

    • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.

    • Aufwendungen für die Schülerbeförderung (ab der 11. Klasse) für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden.

    • Angemessene Lernförderung (Nachhilfe) als Ergänzung zum schulischen Angebot.
      Diese muss geeignet und zusätzlich erforderlich sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.

    • Aufwendungen für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung.

    Junge Erwachsene bis 25 Jahre haben einen Anspruch auf o.g. Leistungen, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten

    Keinen Anspruch auf o.g. Leistungen  haben: Student*innen und Auszubildende mit Ausbildungsgehalt.

     

    • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft als monatliche Pauschale für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren. Z. B. Aktivitäten Sport, Kultur und Freizeiten.

    Wer kann Leistungen beantragen?

    Einkommensschwachen Familen, welche eine der nachfolgenden Leistungen beziehen, haben ebenso einen Anspruch auf die sogenannten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Ihre Kinder:

    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag
    • Bürgergeld
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
      (Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)


    Wo ist der Antrag einzureichen?

    => Empfänger*innen von Bürgergeld (SGB II - Leistungen) wenden sich bitte an Ihr zuständiges Servicebüro des Jobcenters Kreis Groß-Gerau.

    Weitere Informationen und Antragsformulare für Bürgergeldbezieher*innen erhalten Sie hier: Bildung und Teilhabe – Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau (jobcenter-gg.de)


    => Empfänger*innen von Hilfe zum notwendigen Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen (SGB XII) wenden Sie sich an:

    Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
    Fachbereich Soziale Sicherung
    Fachdienst Allgemeine Soziale Hilfen
    Wilhelm-Seipp-Str. 4
    64521 Groß-Gerau

    Telefon (06152) 989 84047
    Fax (06152) 989 99 669
    E-Mail: soz-gsig@kreisgg.de

    Weitere Informationen und Antragsformulare für die Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB XII erhalten Sie hier: Sozialhilfe und Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen – KreisGG


    => Empfänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wenden sich bitte an:

    Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
    Fachbereich Soziale Sicherung
    Fachdienst Besondere Soziale Hilfen
    Wilhelm-Seipp-Str. 4
    64521 Groß-Gerau

    Tel.: 06152 989-364
    Fax (06152) 989 99 669
    E-Mail: asylblg@kreisgg.de

    Weitere Informationen und Antragsformulare für die Empfänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Sie hier: Sozialhilfe für Geflüchtete und Asylbewerber – KreisGG


    => Empfänger*innen von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag aus dem Kreis Groß-Gerau wenden sich bitte an:

    Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
    Fachbereich Soziale Sicherung
    Fachdienst Wohngeldbehörde, Bildung und Teilhabe, BAföG
    Wilhelm-Seipp-Str. 4
    64521 Groß-Gerau
    E-Mail: bildungundteilhabe@kreisgg.de

    Weitere Informationen (inkl. Telefonnummern) sowie die Antragsunterlagen für Wohngeld- bzw. Kinderzuschlagsbezieher finden Siehier.

    Füllen Sie pro Kind einen Antrag auf Bildung und Teilhabe aus. Kreuzen Sie bitte nur die jeweilige/n Leistung/en an, welche Sie für Ihr Kind aktuell beantragen wollen.

    Reichen Sie den Antrag zusammen mit den entsprechenden Nachweisen (z.B. Kontoauszug, Elternbrief, etc.) an die oben genannte Adresse oder bevorzugt an folgende Emailadresse ein: bildungundteilhabe@kreisgg.de

     

     

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    KONTAKT

    Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Bereiche finden Sie unter der Überschrift

    => Wo ist der Antrag einzureichen?

     

    Telefonischen Erreichbarkeit:

    Montags, dienstags und donnerstags
    von 8.00 - 12.00 Uhr

    mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr

    Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe können auch online gestellt werden:

    www.kreisgg.de/kreisverwaltung/verwaltung/onlineantraege

    Die Anträge befinden sich unter Soziales / Bildung und Teilhabe.

    Unterseiten Wohngeldbehörde