Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Leistungen zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus einkommens-schwachen Familien. Dadurch soll ein verbesserter Zugang zu Bildung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.
Welche Leistungen für Bildung und Teilhabe können bewilligt werden?
Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten sowie Ausflüge für Kinder in Kindertageseinrichtungen.
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.
Aufwendungen für die Schülerbeförderung für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden.
Angemessene Lernförderung als Ergänzung zum schulischen Angebot.
Diese muss geeignet und zusätzlich erforderlich sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.Aufwendungen für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft als monatliche Pauschale für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren. Z. B. Aktivitäten Sport, Kultur und Freizeiten.
Wer kann Leistungen erhalten?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die
Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen.
Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beziehen.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
Wohngeld und/oder Kinderzuschlag beziehen.
Junge Erwachsene bis 25 Jahre haben einen Anspruch, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Einen Anspruch können Kinder und Jugendliche aus Familien haben, deren Einkommen knapp über dem Bedarf nach SGB II liegt.
Wo stelle ich den Antrag?
Je nachdem welche Hilfeleistungen Sie beziehen, können die Bildung und Teilhabeleistungen an folgenden Stellen beantragt werden:
=> Wenn Sie Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag sind:
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Fachbereich Soziale Sicherung
Fachdienst Wohngeldbehörde, Bildung und Teilhabe, BAföG
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Wir bitten, Antragsunterlagen per Email an
bildungundteilhabe@kreisgg.de
oder auf dem Postwege an die oben genannte Anschrift zu senden.
Die für Sie zuständigen Sachbearbeiter*innen sind während der nebenstehenden Erreichbarkeitszeiten telefonisch für Sie da:
Biebesheim
Frau Klau, Telefon 06152 / 989 706
Bischofsheim
Frau Klau Telefon 06152 / 989 706
Büttelborn
Frau Nold, Telefon 06152 / 989 716
Gernsheim
Frau Klau, Telefon 06152 / 989 706
Ginsheim-Gustavsburg
Frau Nold, Telefon 06152 / 989 716
Groß-Gerau
Herr Hartung, Telefon 06152 / 989 476
Kelsterbach
Herr Schilling, Telefon 06152 / 989 269
Mörfelden-Walldorf
Herr Becker, Telefon 06152 / 989 84057
Nauheim
Herr Schilling, Telefon 06152 / 989 269
Raunheim
Herr Hartung, Telefon 06152 / 989 476
Riedstadt
Frau Klau, Telefon 06152 / 989 706
Rüsselsheim A-AT
Herr Becker, Telefon 06152 / 989 84057
Rüsselsheim AU-I
Herr Hartung, Telefon 06152 / 989 476
Rüsselsheim J
Herr Becker, Telefon 06152 / 989 84057
Rüsselsheim K-M
Frau Klau, Telefon 06152 / 989 706
Rüsselsheim N
Herr Schilling, Telefon 06152 / 989 269
Rüsselsheim O-S
Frau Nold, Telefon 06152 / 989 716
Rüsselsheim T-Z
Herr Schilling, Telefon 06152 / 989 269
Stockstadt
Frau Nold, Telefon 06152 / 989 716
Trebur
Herr Becker, Telefon 06152 / 989 84057
=> Wenn Sie Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld sind:
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Servicebüro des Jobcenters Kreis Groß-Gerau http://www.jobcenter-kreis-gross-gerau.de
=> Wenn Sie Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz) sind:
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Fachbereich Soziale Sicherung
Fachdienst Allgemeine Soziale Hilfen
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Tel.: 06152 989-101/102 (über Zentrale)
Kontakt
Die Postanschrift lautet:
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Bildung und Teilhabe Fax-Nr.:
06152 / 989-180
E-Mail:
bildungundteilhabe@kreisgg.de
Telefonische Erreichbarkeit
Sachgebiet Bildung und Teilhabe:
montags, dienstags, donnerstags
und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr
mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr
Die Wohngeldbehörde ist bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.