Wichtige Information zum Thema "Schulbedarf August 2024"
Der persönliche Schulbedarf beträgt für August 2024 130,00 € pro Kind.
Die Auszahlung erfolgt Ende Juli 2024/Anfang August 2024 auf das uns bekannte Konto.
Für Kinder ab dem 15. Lebensjahr ist eine aktuelle Schulbescheinigung für das Schuljahr 2024/2025 vorzulegen.
Mit den Bildung- und Teilhabeleistungen können Kinder einkommensschwacher Familien Angebote in Schule und Freitzeit nutzen, wenn sich die Eltern die Kosten dafür ansonsten nicht leisten können. Die Kinder erhalten durch die nachfolgend aufgelisteten Leistungen bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert.
Welche Leistungen für Bildung und Teilhabe können bewilligt werden?
Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten sowie Ausflüge für Kinder in Kindertageseinrichtungen.
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.
Aufwendungen für die Schülerbeförderung (ab der 11. Klasse) für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden.
Angemessene Lernförderung (Nachhilfe) als Ergänzung zum schulischen Angebot.
Diese muss geeignet und zusätzlich erforderlich sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.Aufwendungen für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung.
Junge Erwachsene bis 25 Jahre haben einen Anspruch auf o.g. Leistungen, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten
Keinen Anspruch auf o.g. Leistungen haben: Student*innen und Auszubildende mit Ausbildungsgehalt.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft als monatliche Pauschale für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren. Z. B. Aktivitäten Sport, Kultur und Freizeiten.
Wer kann Leistungen beantragen?
Einkommensschwachen Familen, welche eine der nachfolgenden Leistungen beziehen, haben ebenso einen Anspruch auf die sogenannten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Ihre Kinder:
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Bürgergeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
(Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Wo ist der Antrag einzureichen?
=> Empfänger*innen von Bürgergeld (SGB II - Leistungen) wenden sich bitte an Ihr zuständiges Servicebüro des Jobcenters Kreis Groß-Gerau.
Weitere Informationen und Antragsformulare für Bürgergeldbezieher*innen erhalten Sie hier: Bildung und Teilhabe – Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau (jobcenter-gg.de)
=> Empfänger*innen von Hilfe zum notwendigen Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen (SGB XII) wenden Sie sich an:
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Fachbereich Soziale Sicherung
Fachdienst Allgemeine Soziale Hilfen
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Telefon (06152) 989 84047
Fax (06152) 989 99 669
E-Mail: soz-gsig@kreisgg.de
Weitere Informationen und Antragsformulare für die Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB XII erhalten Sie hier: Sozialhilfe und Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen – KreisGG
=> Empfänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wenden sich bitte an:
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Fachbereich Soziale Sicherung
Fachdienst Besondere Soziale Hilfen
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Tel.: 06152 989-364
Fax (06152) 989 99 669
E-Mail: asylblg@kreisgg.de
Weitere Informationen und Antragsformulare für die Empfänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Sie hier: Sozialhilfe für Geflüchtete und Asylbewerber – KreisGG
=> Empfänger*innen von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag aus dem Kreis Groß-Gerau wenden sich bitte an:
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Fachbereich Soziale Sicherung
Fachdienst Wohngeldbehörde, Bildung und Teilhabe, BAföG
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
E-Mail: bildungundteilhabe@kreisgg.de
Weitere Informationen (inkl. Telefonnummern) sowie die Antragsunterlagen für Wohngeld- bzw. Kinderzuschlagsbezieher finden Sie hier.
Füllen Sie pro Kind einen Antrag auf Bildung und Teilhabe aus. Kreuzen Sie bitte nur die jeweilige/n Leistung/en an, welche Sie für Ihr Kind aktuell beantragen wollen.
Reichen Sie den Antrag zusammen mit den entsprechenden Nachweisen (z.B. Kontoauszug, Elternbrief, etc.) an die oben genannte Adresse oder bevorzugt an folgende Emailadresse ein: bildungundteilhabe@kreisgg.de
Die Sachbearbeiter*innen sind während der nebenstehenden Erreichbarkeitszeiten telefonisch für Sie da:
Biebesheim
Frau Klau, Telefon 06152 / 989 706
Bischofsheim
Frau Klau Telefon 06152 / 989 706
Büttelborn
Frau Nold, Telefon 06152 / 989 716
Gernsheim
Frau Klau, Telefon 06152 / 989 706
Ginsheim-Gustavsburg
Frau Nold, Telefon 06152 / 989 716
Groß-Gerau
Herr Hartung, Telefon 06152 / 989 476
Kelsterbach
Herr Schilling, Telefon 06152 / 989 269
Mörfelden-Walldorf
Herr Becker, Telefon 06152 / 989 84057
Nauheim
Herr Schilling, Telefon 06152 / 989 269
Raunheim
Herr Hartung, Telefon 06152 / 989 476
Riedstadt
Frau Klau, Telefon 06152 / 989 706
Rüsselsheim A-AT
Herr Becker, Telefon 06152 / 989 84057
Rüsselsheim AU-I
Herr Hartung, Telefon 06152 / 989 476
Rüsselsheim J
Herr Becker, Telefon 06152 / 989 84057
Rüsselsheim K-M
Frau Klau, Telefon 06152 / 989 706
Rüsselsheim N
Herr Schilling, Telefon 06152 / 989 269
Rüsselsheim O-S
Frau Nold, Telefon 06152 / 989 716
Rüsselsheim T-Z
Herr Schilling, Telefon 06152 / 989 269
Stockstadt
Frau Nold, Telefon 06152 / 989 716
Trebur
Herr Becker, Telefon 06152 / 989 84057
Downloads/Vordrucke (NUR FÜR EMPFÄNGER VON WOHNGELD UND/ODER KINDERZUSCHLAG)
KONTAKT
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Bereiche finden Sie unter der Überschrift
=> Wo ist der Antrag einzureichen?
Telefonischen Erreichbarkeit:
Montags, dienstags, donnerstags
und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr
mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr