Bildung und Teilhabe

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Leistungen zur Förderung von
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus einkommensschwachen Familien. Dadurch soll ein verbesserter Zugang zu Bildung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.

 

Welche Leistungen für Bildung und Teilhabe können bewilligt werden?

  • Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten sowie Ausflüge für Kinder in Kindertageseinrichtungen.

  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.

  • Aufwendungen für die Schülerbeförderung für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden.

  • Angemessene Lernförderung als Ergänzung zum schulischen Angebot.
    Diese muss geeignet und zusätzlich erforderlich sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.

  • Aufwendungen für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung.

  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft als monatliche Pauschale für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren. Z. B. Aktivitäten Sport, Kultur und Freizeiten.

 

Wer kann Leistungen erhalten? 

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die 

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. 

  • Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beziehen. 

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. 

  • Wohngeld und/oder Kinderzuschlag beziehen.

 

Junge Erwachsene bis 25 Jahre haben einen Anspruch, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Einen Anspruch können Kinder und Jugendliche aus Familien haben, deren Einkommen knapp über dem Bedarf nach SGB II liegt.

  

Wie erfolgt die Antragstellung und Gewährung von Leistungen? 

Für die Beratung, Antragstellung und Gewährung von Leistungen sind folgende Stellen zuständig: 

  • Beim Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
    Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau
    Weitere Informationen -

  • Beim Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
    Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau, Fachbereich Soziale Sicherung, Fachdienst Allgemeine und Besondere Soziale Hilfen
    Weitere Informationen -
     

  • Beim Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
    Kreisausschuss des Kreises Gross-Gerau, Fachbereich Soziale Sicherung, Fachdienst Wohngeldbehörde, Bildung und Teilhabe, BAföG
    Weitere Informationen -