Anerkennungszuschuss
Kurzinformation
- Zuschuss zum Anerkennungsverfahren für einen Berufsabschluss oder für die Anerkennung eines Hochschulzeugnisses
- Der Anerkennungszuschuss richtet sich an Erwerbstätige, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, und an Erwerbslose, die für die Anerkennung keine anderen Förderungen durch die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter oder andere Leistungsträger in Anspruch nehmen können.
- Voraussetzung: Aufenthalt von 3 Monaten in Deutschland, unabhängig vom Aufenthaltsstatus
- Rückwirkend können keine Kosten übernommen werden. Der Anerkennungszuschuss muss beantragen werden, bevor der Antrag auf Anerkennung gestellt wird.
- Höhe des Zuschuss: 100 - 600 Euro
- Förderungsfähig sind: Kosten für Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens; Kosten für eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB); Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen sowie Gutachten
Link
Informationsportal Anerkennung in Deutschland
Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (AQB- Südhessen) von involas
Was?
- Die Beratung richtet sich an Personen, die ihre Qualifikationen (Ausbildung, Studium) im Ausland erworben haben und wissen möchten, ob sie in Deutschland anerkannt werden können und wie die Anerkennung funktioniert.
- Beratung per E-Mail, Video, Telefon und persönlich. Persönliche Beratung nur mit Termin in der Agentur für Arbeit in Rüsselsheim.
- Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
Dauer
- ca. 45-60 Minuten
Inhalt
- Zielsetzung der Ratsuchenden Person
- Anerkennungsverfahren möglich/notwendig
- Vergleichbarkeit mit deutscher Qualifikation (Referenzberuf)
- Informationen zu Ablauf, Kosten, Dokumenten, Dauer
- Unterstützung bei den nächsten Verfahrensschritten
- Erläuterung des Anerkennungsbescheides
- Besprechung der nächsten Schritte
Wer?
Aufenthaltsstatus
- unabhängig vom Aufenthaltsstatus und Nationalität richtet sich die Beratung an alle Menschen, die im Ausland einen Berufs- oder Hochschulabschluss erworben haben.
Alter
- unabhängig vom Alter
Sprachkenntnisse
- Die Beratung wird in verschiedenen Sprachen angeboten. Aktuell kann sie in Deutsch, Englisch, Bosnisch, Kroatisch und Serbisch erfolgen.
Wann?
- Termine nach Vereinbarung
- Persönliche Beratung wöchentlich
Wo?
- in den Räumen der Agentur für Arbeit Rüsselsheim, Im Eichsfeld 3, 65428 Rüsselsheim am Main.
Wie?
- Online-Terminanfrage für Rüsselsheim und weitere Beratungsstandorte in Hessen über den Link der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung - AQB Südhessen von involas. Siehe "Weiterführende Links", unten.
- E-Mail mit Ihrem Namen, Ihrer Qualifikation und aus welchem Land Sie kommen
- oder telefonisch
Kontakt
- Frau Irena Dabic, involas, Tel.: 0151-5556548, E-Mail: anerkennungsberatung-ruesselsheim@involas.com
Weiterführende Links
Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung - AQB Südhessen von involas
Infoblatt zum Verfahren der Berufsanerkennung, Hrsg.: IQ-Netzwerk Hessen
Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis für Ärzte und Ärztinnen aus Drittstaaten
Kurzinformation
Informationen zur Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis für Ärzte und Ärztinnen mit einer in Drittstaaten (= außerhalb der EU) abgeschlossenen ärztlichen Ausbildung finden Sie beim:
Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) .
IQ Netzwerk Hessen - Telefonische Erstberatung durch die hessenweite Anerkennungshotline
Was?
- Telefonische Erstberatung für Personen, die prüfen möchten, ob und wie ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen, wie Hochschul-, oder Berufsabschluss, in Deutschland anerkannt werden können.
Dauer:
- ca. 15 Minuten pro telefonischer Erstberatung (Dauer variiert)
Inhalt:
- Allgemeine Informationen zum Thema Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus dem Ausland ebenso wie individuelle Fallberatungen
- Ermittlung der passenden Anerkennungsstelle für den individuellen Fall
- Verständliche Informationsweitergabe
- Begleitung bei der Antragstellung auch im Ausland
- Unmittelbare Klärung von Einzelfragen
- Unterstützung von Ratsuchenden sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
- Bei Bedarf Verweis an die persönliche Beratung im IQ Netzwerk Hessen
Wer?
Aufenthaltsstatus:
- unabhängig vom Aufenthaltsstatus
Alter:
- unabhängig vom Alter
Sprachkenntnisse:
- Deutschkenntnisse min. Niveau A2
- Beratung nach Bedarf auch auf anderen Sprachen möglich (z.B. Englisch, Farsi, Spanisch)
Weiteres:
- Personen, die im Ausland eine Qualifikation (Hochschulabschluss, Berufsabschluss) erworben haben und in Hessen in ihrem Beruf arbeiten, ein Studium beginnen oder fortführen wollen.
Wann?
- Montag bis Mittwoch und Freitag: 09.00 bis 12.30 Uhr
- Donnerstag: 14.00 bis 17.30 Uhr
Wie?
- Telefonisch
Kontakt:
- beramí berufliche Integration e.V., Tel.: 0800-1301040 (Anrufe aus Deutschland gebührenfrei)
Anrufe aus dem Ausland +49 69 9130104
Weiterführende Links
Anerkennungsberatung IQ Netzwerk Hessen
Verweis: Meine-Berufserfahrung.de
Meine-Berufserfahrung.de ermöglicht eine erste Einschätzung der praktischen Berufserfahrung in einem bestimmten Beruf.
Siehe: Berufliche Qualifizierung > Digitale Angebote > Meine-Berufserfahrung.de
Verweis: Umschulungen
Für bestimmte Berufsfelder werden Umschulungen angeboten.
Siehe unter:
Berufliche Qualifizierung > Weiterbildung
Verweis: Vorbereitungskurse auf Anerkennungsprüfung
Für bestimmte Berufsfelder werden Vorbereitungen auf Anerkennungsprüfungen angeboten.
Siehe unter:
Berufliche Qualifizierung > Weiterbildung