Unterhaltsberatung
Wir beraten und unterstützen kostenfrei
- Mütter bei der Vaterschaftsfestellung einschließlich der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes
- Mütter und Väter, die alleine für ein Kind/einen Jugendlichen sorgen, bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres über deren Unterhaltsansprüche
Beistandschaft
Sollte eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung oder die gerichtliche Durchsetzung der Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder notwendig werden, besteht die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, dass das Jugendamt als Beistand nach § 1712ff BGB für das Kind tätig wird.
Beurkundungen gemäß § 59 SGB VIII
Wir beraten Sie und beurkunden kostenfrei
- die Vaterschaftsanerkennung und die dafür erforderlichen Zustimmungen
- die Mutterschaftsanerkennung
- die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge
- die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung für minderjährige Kinder
- die Verpflichtung zur Unterhaltsleistungen für junge Volljährige, die zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Für alle Beurkundungen ist die Vorlage eines gültigen Ausweises notwendig!
Zusätzlich werden bei der Beurkundung der Unterhaltsverpflichtungen folgende Unterlagen benötigt:
- ggf. vorliegender Schriftverkehr eines Rechtsanwaltes/Jugendamtes zur Höhe des Unterhaltes
- Adresse des Elternteils, bei dem das minderjährige Kind lebt bzw. die Adresse des bevollmächtigten Rechtsanwaltes/Jugendamtes
- Adresse des jungen Volljährigen
Bitte beachten Sie: Sollten Sie der deutschen Sprache nicht ausreichend kundig sein, und für die Beurkundung einen Dolmetscher benötigen, ist eine vorherige Terminabsprache zwingend erforderlich.
Kontakt
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
Ansprechpartner/in:
Buchstaben A - F, N - O
Buchstaben G - J und W
Buchstaben P - V, X - Z
Buchstaben K - M
Frau Leuthäußer
Raum: 412
+49 6152 989 497
+49 6152 989 84030
Kreisverwaltung Kreises Groß-Gerau
- Jugend und Familie-
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
beistandschaft@kreisgg.de