Erwerbstätigkeit neben Studium
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium sind und einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, deren Umfang den bereits erlaubten Rahmen überschreitet, ist dies nur mit der Zustimmung der Ausländerbehörde erlaubt. Diese Zustimmung benötigen Sie auch im Fall eines freiwilligen Praktikums.
Allgemein
Hauptzweck Ihres Aufenthaltes soll weiterhin Ihr Studium sein. Daher dürfen alle Tätigkeiten, die über den erlaubten Rahmen hinaus ausgeübt werden, das Studium nicht negativ beeinflussen. Deshalb ist die entsprechende Zustimmung Ihrer Hochschule notwendig.
Sie können sowohl die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als auch einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit beantragen.
Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Für diese Dienstleistung werden keine Gebühren erhoben
Erforderliche Unterlagen:
> Gültiger Nationalpass
> Scan Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis und des dazugehörigen Zusatzblattes
> Arbeitsvertrag, Praktikumsvertrag, Honorarvertrag
Bitte laden Sie an dieser Stelle Ihren vollständigen, aktuellen Arbeitsvertrag, Praktikumsvertrag (Entwurf) oder eine Arbeitgeberbescheinigung Arbeitgeberbescheinigung für Ausländer mit beabsichtigter Tätigkeit und Stundenanzahl/Woche hoch. Sollten sie als Freiberufler tätig sein wollen, laden Sie an dieser Stelle bitte Ihre entsprechenden Honorarangebote hoch.
> Stellungnahme der Hochschule aus der hervorgeht, dass die angestrebte Tätigkeit studienfördern ist und dass das Studium dadurch nicht verzögert wird.
Bitte laden Sie an dieser Stelle eine Stellungnahme der Hochschule hoch. Aus dieser muss hervorgehen, dass Ihr Studium durch die zusätzliche Tätigkeit nicht beeinträchtigt, ggf. sogar gefördert, wird.
> Persönliche Stellungnahme
Bitte laden Sie an dieser Stelle eine formlose Stellungnahme von Ihnen hoch. Aus dieser muss hervorgehen in welche Tätigkeit Sie zusätzlich ausüben möchten und in welchem Umfang Sie diese wahrnehmen möchten und den Grund ihrer erweiternden Arbeitsaufnahme.
> Bei Beschäftigungen: Bitte schicken Sie an dieser Stelle das, durch Ihren Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene, Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ der Bundesagentur für Arbeit. Bei selbständiger Tätigkeit bitte kurze Erklärung hierüber, in welchem Umfang Sie diese wahrnehmen möchten und den Grund ihrer erweiternden Arbeitsaufnahme.