Schulbauinitiative

Schulen sind heute nicht mehr nur Lernorte, sondern immer stärker auch Lebensorte. Das gilt für alle ganztägig arbeitenden Schulen. Um optimale Lehr- und Lernbedingungen dafür zu schaffen hat der Kreistag am 09.12.2019 die Grundsatzentscheidung zur Umsetzung der Schulbauinitiative im Kreis Groß- Gerau getroffen.

Ziel der Schulbauinitiative ist die Erfüllung der Pflichtaufgaben der Schulträgerschaft durch die Schaffung und Bereitstellung des notwendigen Schulraums.

 

Gesamtkonzeption und Struktur

Das Programm der Schulbauinitiative gliedert sich in zwei Phasen:

  • Phase A: Grundlagen- und Konzeptphase
  • Phase B: Umsetzungsphase

Die Erarbeitung der Phase A erfolgt in vier Teilprojekten, die parallel und aufeinander aufbauend bearbeitet werden.

Phase A:
Teilprojekt 1 (TP1): „Leitplanken für den Schulbau im Kreis Groß Gerau“

Im Teilprojekt 1 werden die bereits vorhandenen Raumprogramme der verschiedenen Schulformen weiterentwickelt und fortgeschrieben. Die funktionalen Raumprogramme werden in Form von verbindlichen Standards festgeschrieben und finden Anwendung für alle Neubauten im Rahmen der SBI.


Teilprojekt 2 (TP2): „Bauentwicklung“

Im Teilprojekt 2 werden die einzelnen Bauprojekte vorbereitet. Im ersten Schritt werden für die Schulstandorte Machbarkeitsuntersuchungen vorgenommen um den Projektumfang zu konkretisieren (bspw. Entscheidung zum Abbruch von Bauteilen, Möglichkeiten der Aufstockung, Entscheidung zu Erweiterungs- oder Ersatzneubauten). Im zweiten Schritt werden die in Teilprojekt 1 erarbeitet Standards auf den konkreten Schulstandort angewendet und eine konkrete Bedarfsermittlung ausgearbeitet.


Teilprojekt 3 (TP3): „Entwicklung der seriellen Bauweise“

Im Teilprojekt 3 werden die Standards für eine serielle Bauweise entwickelt. Neben den baulichen Aspekten wie beispielweise die Konzeption von Mensen, (Klassen) Clustern etc.  unter Einbeziehung der baulichen Standards des Kreises ist die Aufgabe des Teilprojekts auch die vergaberechtlichen Aspekte abschließend zu klären. Ziel des Teilprojekts ist den Rollout sinnvoller Serien vorzubereiten.

 

Teilprojekt 4 (TP4): „Entwicklung der Phase B“

Das Teilprojekt 4 übernimmt sukzessive die Bauprojekte in konventioneller Bauweise und den Rollout der Serien. In Teilprojekt 4 werden die Bauprojekte unter Berücksichtigung der Ressourcenplanung auf einen „Projektfahrplan“ gesetzt und angestoßen. Das Teilprojekt 4 koordiniert die internen Projektleitungen, die wie bisher die Planungsaufträge an externen Planungsbüros vergeben und die Bauherrenvertretung im Bauprojekt übernehmen.

Phase B:
Die Phase B beinhaltet den Bau der Gebäude und die Übergabe an den Gebäudebetrieb und an den Nutzer, die Schulgemeinde.

 

Rückblick und Ausblick

Rückblick 2021 bis 2024

April 2021

Stelle der Stabsstelle SBI im Fachbereich Gebäudemanagement besetzt

Dezember 2021

Kreistag (KT) beschließt Struktur und Organisation der SBI sowie die Priorisierung der Primarschulen

Oktober 2021 bis Juli 2022

Teilprojekt 1 erarbeitet die Leitplanken für die Primarschulen

Juli 2022

„Schulbauleitlinien – Primarschulen“ wurden vom KT beschlossen

September 2022 Juni 2023

Teilprojekt 2 erarbeitet die Machbarkeitsstudien der Prioritätengruppe 1

Juni 2023 bis Juni 2024

Nutzereinbindungsprozesse haben mit den Primarschulen der Prioritätengruppe 1 stattgefunden

September 2023

Kickoff und Start Teilprojekt 3 hat begonnen

Juli 2024

Bedarfsbeschluss der 5 Primarschulen aus der Prioritätengruppe 1 wurde vom KT beschlossen

Juli 2024

SBI Zwischenbericht mit der Programmübersicht 2024 – 2035 wurde vom Kreisausschuss (KA) beschlossen und vom KT zur Kenntnis genommen

Ausblick 2024-2025

September 2024

Projektübergabe der Prioritätengruppe 1 aus dem Teilprojekt 2 ins Teilprojekt 3

September 2024

Machbarkeitsstudien für die Prioritätengruppe 2 findet im Teilprojekt 2 statt

2025

Ausschreibung der Planungsleistung für die Prioritätengruppe 1 wird im Teilprojekt 3 erfolgen

Ergebnisse der Schulbauinitiative

2024 - Bedarfsbeschluss der 5 Primarschulen aus der Prioritätengruppe 1

Die Ergebnisse der ersten fünf Schulen werden in der Grundsatzbeschluss Bedarf "Bauliche Erweiterung von fünf Primarschulen Prioritätengruppe 1 im Rahmen der Schulbauinitiative" zusammengefasst und ausführlich erläutert:

  • Grundschule Riedstadt-Erfelden
  • Grundschule Dornheim
  • Albert-Schweitzer-Schule Mörfelden-Walldorf
  • Bürgermeister-Klingler-Schule Mörfelden-Walldorf
  • Albert-Schweitzer-Schule Ginsheim-Gustavsburg

An zwei Schulen der Priogruppe 1 hat sich im Rahmen der Entscheidung zur Schulentwicklung am Schulstandort und bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie herausgestellt, dass eine weitere vertiefte Bearbeitung erforderlich ist. Es handelt sich um die Schulstandorte der Georg-Büchner-Schule in Riedstadt-Goddelau und der Nordschule in Groß-Gerau.

  • Georg-Büchner-Schule (GBS): Der Ausbau einer 4-zügigen Primarschule am Standort der GBS wurde an Hand mehreren Varianten untersucht. Ein nachhaltiger, vertretbarer Ausbau am Standort ist auf Grund der Grundstücksgröße und dem Grundstückszuschnitt nicht abbildbar. Weiterhin ist das Wachstum des Stadtteils Goddelau noch nicht abschließend zu prognostizieren, auf Grund von möglichen neuen Baugebieten. Auch im Jahr 2024 war die GBS bereits an der Schwelle zu einem 5-zügiigen Einschulungsjahrgangs. Auf Grund dieser Situation, wird die GBS im ersten Schritt durch ein langfristiges Interim als 4-zügige Ganztagsschule ausgebaut.
  • Nordschule: Die Betrachtung der Nordschule im Rahmen der Schulentwicklung musste im Gesamtzusammenhang aller Schulstandorte in Groß-Gerau geschehen. Festlegungen die an den einzelnen Standorten getroffen werden, habe wiederrum Einfluss auf die Schulentwicklung der anderen Standorte. Es wurde durch die Verwaltung hierzu verschiedene Varianten und Szenarien entwickelt die nun in enger Abstimmung mit der Stadt Groß-Gerau weiterbearbeitet werden.

2024 - Programmübersicht 2024 bis 2035

Für den Ausblick des Gesamtprogrammes der SBI wurde eine Variante zur Umsetzung der Projekte und Maßnahmen erstellt. Diese Programmübersicht stellt den aktuellen Arbeitsstand dar. Die Übersicht wird regelmäßig fortgeschrieben, angepasst und stellt den aktuell prognostizierten Investionsbedarf für das SBI-Programm dar.

Durch die aktuelle Haushaltslage des Kreises Groß-Gerau, wurde das Gesamtprogramm der SBI gestreckt und angepasst. Es ist ein Ausblick von 2024 bis 2035 dargestellt, wohlwissend das die Vorhersagekraft, je weiter in die Zukunft geblickt wird, drastisch abnimmt.

Die Bedarfe der Primarschulen wurden erfasst und 2021 dem Kreistag vorgelegt. Die Konzeptions- und Umsetzungsphase sind entsprechend geplant. Ziel ist es, die Primarschulen gemäß dem Rechtsanspruch für den Ganztag bis 2030 auszubauen und gleichzeitig für die prognostizierten Schüler*innen den notwendigen Schulraum, ohne Containeranlagen, bereitzustellen.

Um einen aktuellen Ausblick für das SBI Programm einschließlich der weiterführenden Schule und Förderschulen geben zu können, wurde ein Zwischenstand der Festlegung, die im Laufe nächsten Jahres weiter differenziert betracht werden, erarbeitet und zu Grund gelegt.

Es ergeben sich rechnerische Bedarfe, erhoben aus statistischen Prognosen, in den Gebieten Nord, Mitte und Süd sowohl für die Gymnasien als auch für die integrierten Gesamtschulen und die Haupt- und Realschule. Die konkreten Maßnahmen Lösung werden dann im Rahmen der Erstellung des Schulentwicklungsplanes diskutiert und festgelegt.

In den Oberstufen besteht mit den Angeboten an den Gymnasien, den beiden Beruflichen Schulen sowie der Oberstufe der Bertha-von-Suttner-Schule ein auskömmliches Angebot.

Prognosen von Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarfen sind nicht sicher darstellbar. Auf Grund der steigenden Schülerzahlen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung errichtet der Schulträger eine neue Förderschule für bis zu 160 Schüler*innen in Trebur. Die Schule startet bereits zum Schuljahr 2024/2025 in einem Interimsgebäude in direkter Nähe zum endgültigen Standort. Auch in den Bereichen Sprachheil sowie Lernen steigen die Schülerzahlen. Die Schulstandorte befinden sich in Groß-Gerau. Bei der Gesamtbetrachtung der Schulstandorte in Groß-Gerau werden die steigenden Mehrbedarfe mitberücksichtigt.

Die in der Übersicht aufgeführten Projekte haben unterschiedliche Bearbeitungsstände und Bearbeitungstiefen. Deswegen wurden die Projekte und Maßnahmen in Kategorien 1-5 aufgeteilt um die Möglichkeiten der Einflussnahme und die Aussagekraft der Kosten besser darstellen zu können. Zur Prognose zu den Auswirkungen auf den Haushalt (Schulumlage) wurde von den aktuellen Konditionen für Kommunalkredite ausgegangen. Es werden nur die Investitionskosten dargestellt und die finanziellen Auswirkungen die sich daraus ergeben. 

2023 - Nutzereinbindungsprozess

Jeder Primarschulstandort im Kreis Groß-Gerau hat unterschiedliche bauliche, funktionale und technische Voraussetzungen. Auch die einzelnen schulbezogenen pädagogischen Umsetzungen des Curriculums differieren. Ferner wurde es durch die beschriebene Clusterung eine wesentliche Änderung der Funktionenzusammenhänge in den Schulen, weg von Flurschulen hin zu Flächenkonzepte geben. Da diese bauliche und funktionale Wandlung auch Änderungen im pädagogischen Ablauf in den Primarschulen mit sich bringt, wurde ein Konzept der schulstandortspezifischen Nutzereinbindung entwickelt, mit dem Ziel die Leitlinie als Basiswerk für zukünftige bauliche Schulorganisatiion umzusetzen. 

Im Prozess wird die Schulgemeinde als Evaluierer, Ideenlieferant und Konfigurator einbezogen, sodass die beteiligten Personen aktiv die baulich-funktionale Umsetzung diskutieren und in planerischen Maßgaben mitentscheiden. Die Schulgemeinde fungiert als Kontrollgremium zur Gewährleistung der Abläufe in der innerschulischen Organisation bei der Neuaufteilung der Flächen im Bestand und in den ergänzenden Baukörpern.

Die Ziele und Inhalte sind in 5 Prozessschritte eingeteilt:

1. Vorbereitungsgespräch

Im Vorbereitungsgespräch wird die bevorstehende Prozesskette erläutert, teilnehmende Personen aus der Schulgemeinde sowie die dazugehörige Zeitschiene festgelegt. Aufbauend Workshop besteht, eingeladen. In diesem Zuge werden die Leitlinien und weitere Vorbereitungsmaterialen übergeben. Zwischen Kickoff und Workshop können auf freiwilliger Basis der Schule die Schüler*innen im Prozess beteiligt werden.

2. Kickoff

Im Kickoff wird die Leitlinie als Basiswerk vorgestellt für die bevorstehende funktionale und bauliche Änderung am jeweiligen Schulstandort. Inhaltlich werden Informationen und Entwicklungen aus der Schulentwicklung, Ganztag, Schulverpflegung und Schulbauinitiative an den teilnehmenden Personen gegeben. Zudem wird dem Schulprofil der jeweiligen Schule Raum und Zeit zur Vorstellung gegeben, da diese Informationen wesentliche Hinweise für das pädagogische Umfeld geben.

3. Workshop

Im Workshop werden mit der Schulgemeinde in einem Planspiel die funktionalen und baulichen Parameter mit den schulorganisatorischen Anforderungen in einer frühen Phase in Einklang gebracht. Wichtiger Basispunkt ist die Vorstellung und Erklärung der gegebenen baulichen Rahmenbedingungen mit folgenden Inhalt:

  • Zahlenbasis: Klassen, Anzahl Schüler*innen
  • Muster-Raumprogramm
  • Baulicher Entwicklungsbereich mit planungs- und baurechtlicher geprüfter Aussage (Geschossanzahl, Flächen, wo kann auf dem Grundstück gebaut werden)
  • Welche Bestandsgebäude werden erhalten und sind abgängig
  • Ausblick Bauabschnitte und was passiert mit den Bestandscontaineranlagen

Im Workshop wird die funktionale Planung im Neubau und Bestand diskutiert, bewertet und festgehalten. Um den teilnehmenden Personen die Planungsüberlegungen in funktionaler Hinsicht greifbar und dargestellt zu machen, wurde ein Planspiel entwickelt. Dieses Planspiel arbeitet mit einfachen Funktionskarten. Diese Karten beinhalten sämtliche Funktionen und Nutzungen aus dem Musterraumprogramm.

4. Bearbeitungsphase durch die Verwaltung 

In dieser Phase werden sämtliche Erkenntnisse, Hinweise, Impulse aber auch Stolpersteine in einer Machbarkeit- und Volumenstudie im Rahmen der weiteren Projektvorbereitung geprüft und bewertet. Die gelegten Flächen für den Neubau werden in ein Volumen überführt. Die festgehaltenen Funktionen im Bestand werden für die folgenden Planungsschritte aufbereitet und beschrieben. Sämtliche Inhalte werden in Präsentation und Dokumentation festgehalten.

5. Ergebnispräsentation

Das Ergebnis, bzw. der so ermittelte Bedarf definiert das Projektziel für jeden Schulstandort mit Einbindung der Bestandsbaukörper und der Ergänzung durch modulare/serielle Neubauten und bildet damit die Grundlage der Ausschreibung für die Planer zur Umsetzung in Teilprojekt 3 der SBI.

2022 - Schulbauleitlinien Primarschulen

Für zukünftigen Schulbauprojekte der Primarschulen sollen allgemeingültige Standards definiert werden. Die räumlichen Standards und Bedarfe an Schulen sollen sich konsequent aus den pädagogischen Anforderungen ableiten. Um dieses Ziel zu erreichen wurde im Frühjahr 2022 ein partizipativer Prozess mit drei Workshops, einer Onlineumfrage sowie einer Review der Schwarzbachschule Nauheim durchgeführt. 

Ziel des Prozesses war, eine professionsübergreifende Haltung für einen zukunftsweisenden Primarschulbau zu ermitteln und zu definieren. Ergebnis ist die Schulbauleitlinie-Primarschulen in der die ermittelten Bedarfe und Raumfunktionszusammenhänge dokumentiert und in exemplarische Abbildungen sowie schematische Darstellungen überführt wurden. Die standortübergreifenden Grundprinzipien sind nun nach dem Kreistagsbeschluss der "Schulbau Leitlinie" als verbindlich für die Planungs- und Bauprozesse an den Grundschulstandorten festgelegt.

Broschüre Schulbau-Leitlinien Primarschule 

Anwendung und Verbindlichkeit

Ziel der Leitlinie ist eine gemeinsame Haltung für den zukunftsweisenden Schulbau im Kreis Groß-Gerau festzuhalten.

  • Die Leitlinie ist verbindliche Grundlage für die Abstimmung zwischen Schulträger, Nutzer*innen und planen Gewerken in den nun folgenden einzelnen standortbezogenen Projekte. 
  • Die Leitlinie bildet mit den Standards die Grundlage für die serielle Entwicklung von Funktionsmodulen, die ohne weitere standortbezogene Nutzereinbindung stattfinden muss. 
  • Die Leitlinie dient allgemeingültig für den gesamten Planungs- und Bauprozess des Primarschulbereichs im Kreis Groß-Gerau, auch über die Schulbauinitiative hinaus.

2021 - Priorisierung Primarschulen

Im Jahr 2021 wurden im Rahmen der Schulbauinitiative 19 kreiseigene Grundschulen untersucht. Die übrigen acht Grundschulen (siehe Abbildung 2) wurden bereits als Ganztagsschule ausgebaut oder es handelt sich um Neubauten, die den aktuellen Anforderungen entsprechen.

Ziel der Untersuchung der relevanten 19 Schulen ist es, den aktuellen Stand und die zukünftige Entwicklung gemäß Faktenlage für alle Schulen nach gleichen Kriterien zu beurteilen und daraus eine Dringlichkeitsreihenfolge zu entwickeln.

Folgende Aspekte wurden untersucht:

  1. Schulentwicklungsprognosen 
  2. Raum- und Flächenkapazitäten
  3. Entwicklung zum Ganztag
  4. Bauliche Zustand der Gebäude
  5. Barrierefreie Erschließung der Gebäude
  6.  Zukünftige Bedarf an Sportfeldern in Sporthallen
  7.  Freianlagen

Jede Schule wurde systematisch an Hand dieser sieben Hauptkriterien erfasst und beurteilt.                  

Die Priorisierung erfolgt grundsätzlich nach Rangfolge der erreichten Punkte gemäß Auswertung. Die Einschätzung zur Entwicklung im Ganztag führte an einzelnen Schulen dazu, dass diese in der Priorität nach oben rutschten, da die Umsetzung des Ganztagsanspruchs einer der wichtigsten Treiber ist und hier schnellstmöglich bauliche Lösungen gefunden werden müssen.