Kommunalwahlen
Die allgemeinen Kommunalwahlen (Kreis-, Gemeinde-, Ortsbeiratswahlen) finden am Sonntag, dem 15. März 2026 statt. An diesem Tag finden auch die Ausländerbeiratswahlen statt.
Die Hessische Landesregierung hat durch Verordnung vom 23. Mai 2025 (GVBl. 2025 Nr. 30) den Tag der Wahl der Gemeindevertretungen, der Ortsbeiräte, der Ausländerbeiräte und der Kreistage auf den 15. März 2026 festgesetzt. Die nächste Wahlperiode dauert fünf Jahre, beginnt am 1. April 2026 und endet am 31. März 2031.
Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kreistages wurden am 30. Juli 2025 auf der Internetseite des Kreises Groß-Gerau öffentlich bekannt gemacht.
Für die Vorbereitung und Durchführung von Kommunalwahlen gelten neben der Wahltagsbestimmung:
- das Hessische Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025,
- die Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl I S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 GVBl. 2025, Nr. 25),
- die einschlägigen Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318) sowie die einschlägigen Bestimmungen der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 4. September 2020 (GVBl. S. 573).
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau hat Herrn Oberamtsrat Patrick Fiederer zum besonderen Kreiswahlleiter und Frau Sabine von Minckwitz zur besonderen ersten stellvertretenden Kreiswahlleiterin bestellt. Sowohl der Kreiswahlleiter als auch seine Stellvertreterinnen üben ihr Amt auch noch nach der Wahl aus; die Bestellung gilt bis zu ihrem Widerruf. Der Kreiswahlleiter trägt die umfassende Verantwortung für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl, soweit nicht bestimmte Zuständigkeiten durch das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung anderen Wahlorganen oder dem Gemeindevorstand übertragen sind.
Der Kreiswahlausschuss als eines von mehreren Wahlorganen für die Kreistagswahl besteht aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzenden und sechs Beisitzern*innen. Die Aufgaben des Kreiswahlausschusses ergeben sich aus dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung. Seine wichtigsten Aufgaben sind die Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge am 58. Tag vor der Wahl (das ist der 16. Januar 2026) und die Feststellung des Wahlergebnisses spätestens am 12. Tag nach der Wahl (das ist der 27. März 2026).
Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen in Hessen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Landeswahlleiters (www.wahlen.hessen.de). Die letzten Kommunalwahlergebnisse aller hessischen Kommunen und Landkreise finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Statistischen Landesamtes (www.statistik-hessen.de).