Asyl

Aktuelle Hinweise

Aufgrund der derzeitigen Lage durch das neue Corona-Virus, muss die Ausländerbehörde Groß-Gerau einige Abläufe umstellen. Bitte übersenden Sie Ihre Aufenthaltsgestattung / Duldung 2 Wochen vor Ablaufdatum im Original per Post an: Landrat des Kreises Groß-Gerau, Ausländerbehörde, Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau. Nach der Verlängerung / Erneuerung erhalten Sie den Ausweis per Post zurück. Wenn Sie eine Arbeit aufnehmen wollen, senden Sie bitte die erforderliche Stellenbeschreibung per E-Mail an ala@kreisgg.de, per Fax 06152/989-99390 oder per Post an Landrat des Kreises Groß-Gerau, Ausländerbehörde, Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau. Sobald die Antwort der zuständigen Bundesagentur für Arbeit vorliegt (ca. 3 Wochen), werden Sie schriftlich über die Entscheidung informiert. Für evtl. Rückfragen geben Sie bitte immer Ihre Telefonnummer und/oder Emailadresse an. Durch die Änderungen in den Abläufen werden die bekannten Sammeltermine bis auf weiteres nicht stattfinden.

Asyl

Bitte wenden Sie sich direkt an die Ausländerbehörde

Tel.: 06152-989 - 709

oder 06152/989 - 802

- 808

- 184

- 189

Fax: 06152-989- 99 390

E-mail: ala@kreisgg.de