Der von den wahlberechtigten Kreisangehörigen gewählte Kreistag ist das oberste Organ des Landkreises; er trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung.
Der Kreistag des Landkreises Groß-Gerau besteht aus 71 Abgeordneten, die 7 verschiedenen Fraktionen angehören, ein Abgeordneter ist fraktionslos.
Die Sitzungen des Kreistages sind öffentlich und werden unter "Amtliche Bekanntmachungen des Kreises Groß-Gerau" auf der Homepage bekanntgegeben.
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