Zur Umsetzung der in 2009 in Deutschland inkraftgetrenenen UN-Behindertenrechtskonvention wurde bereits 2011 die Bildung eines Inklusionsbeirats im Kreis Groß-Gerau beschlossen.
Die konstituierende Sitzung des Inklusionsbeirats hat am 3. September 2012 stattgefunden.
Der Inklusionsbeirat setzt sich aus politischen Vertreter*innen und sachkundigen Personen der Behindertenhilfe aus dem Kreis Groß-Gerau zusammen.
Aufgaben des Inklusionsbeirats:
Der Inklusionsbeirat…
- begleitet und berät alle Aktivitäten im Rahmen des Inklusionsprozesses und legt die Entwicklungsziele fest
- ist Teil der Netzwerkstruktur und das übergeordnete Beratungsgremium für den Inklusionsprozess
- sichert die fachliche Verzahnung und Partizipation und soll das sozialpolitische Verwaltungshandeln transparent machen
- stellt die für die Umsetzung nötigen Bestandsaufnahmen und Umsetzungsberichte sicher, bevor sie an den Kreisausschuss zur Beschlussfassung gehen
- entwickelt die Inklusionsleitlinien des Kreises
Ziel ist, eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen (Bildung, Arbeit, Wohnen, Mobilität, etc.) im Gemeinwesen zu ermöglichen.