Inklusionsbeirat

Zur Umsetzung der in 2009 in Deutschland inkraftgetrenenen UN-Behindertenrechtskonvention wurde bereits 2011 die Bildung eines Inklusionsbeirats im Kreis Groß-Gerau beschlossen.

Die konstituierende Sitzung des Inklusionsbeirats hat am 3. September 2012 stattgefunden.

Der Inklusionsbeirat setzt sich aus politischen Vertreter*innen und sachkundigen Personen der Behindertenhilfe aus dem Kreis Groß-Gerau zusammen.  

Aufgaben des Inklusionsbeirats:

Der Inklusionsbeirat…

  • begleitet und berät alle Aktivitäten im Rahmen des Inklusionsprozesses und legt die Entwicklungsziele fest
  • ist Teil der Netzwerkstruktur und das übergeordnete Beratungsgremium für den Inklusionsprozess
  • sichert die fachliche Verzahnung und Partizipation und soll das sozialpolitische Verwaltungshandeln transparent machen
  • stellt die für die Umsetzung nötigen Bestandsaufnahmen und Umsetzungsberichte sicher, bevor sie an den Kreisausschuss zur Beschlussfassung gehen
  • entwickelt die Inklusionsleitlinien des Kreises

Ziel ist, eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen (Bildung, Arbeit, Wohnen, Mobilität, etc.) im Gemeinwesen zu ermöglichen.

Kontakt

Sozialplanung

Patrick Diefenbach10189Wilhelm-Seipp-Straße 1364521 Gross-GerauRaum: C207+49 6152 989 815P.Diefenbach@kreisgg.de