Auslandssemester

Auslandssemester

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium sind und im Rahmen Ihres Studiums ein Auslandssemester absolvieren möchten, erhalten Sie hier einige Informationen.

Allgemein
Als Student an einer deutschen Hochschule haben Sie im Rahmen der REST-Richtlinie die Möglichkeit bis zu 360 Tage an einer Universität in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zu studieren. Bitte beachten Sie, dass Dänemark und Irland die REST-Richtlinie nicht umgesetzt haben.

Für ein Auslandssemester von bis zu drei Monaten im EU-Ausland benötigen Sie lediglich Ihren Reisepass, Ihren deutschen Aufenthaltstitel und eine ausreichende Finanzierung.

Planen Sie ein Auslandssemester von mehr als drei Monaten zu absolvieren, können Sie von der Mobilitätsregelung der REST-Richtlinie profitieren. Hierbei ist es notwendig, dass Ihr deutscher Aufenthaltstitel zu Studienzwecken länger gültig ist als der geplante Auslandsaufenthalt dauern soll.

Bitte wenden informieren Sie sich, ob Ihr Zielland die REST-Richtlinie umgesetzt hat und ob dort Maßnahmen Ihrerseits getroffen werden müssen.

Fällt Ihr Auslandsaufenthalt nicht unter die Mobilitätsregelung der REST-Richtlinie beantragen Sie bitte rechtzeitig bei der Ausländerbehörde eine Bescheinigung um sich länger im Ausland aufhalten zu können.

Erforderliche Unterlagen:

> Nachweis der Hochschule über die Teilnahme am Auslandsemester
Bitte laden Sie an dieser Stelle eine Bescheinigung der Hochschule über Ihre Teilnahme sowie die voraussichtliche Dauer (1. Semester, 2. Semester) hoch.