Technische Prüfung als Bestandteil der Prüfung eines Jahresabschlusses

Bei der Technischen Rechnungsprüfung gem. § 128 Abs. 1 Nr. 3 HGO wird festgestellt, ob bei der Durchführung der baulichen Maßnahmen nach den geltenden fachspezifischen Vorschriften verfahren wurde.

Hierbei werden Architekten-, Ingenieur- und Firmenleistungen hinsichtlich der Auftragsvergabe, der Durchführung und der Abrechnung geprüft.

Die der Prüfung zu Grunde zu legenden Bestimmungen sind neben dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG), das Hessische Gesetz zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft und zur Vergabe öffentlicher Aufträge (MittelstG), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen (VOB) und für Lieferungen und Leistungen (VOL), das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV), die Unterschwellenvergabeordnung (UvgO) die Regelungen des europäischen Vergaberechts und die jeweils geltende Erlasslage sowie die geltenden Dienstanweisungen.  

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