Für den Datenschutz der Kreisverwaltung Groß-Gerau sind benannt:
Herr Roth
Datenschutzbeauftragter
Herr Franz
stv. Datenschutzbeauftragter
Email: datenschutz@kreisgg.de
Der Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die datenverarbeitende Stelle (z. B. eine Behörde) bei der Ausführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-Neu) sowie anderer Vorschriften und Spezialgesetzten zu unterstützen und Hinweise zur Umsetzung zu geben. Er ist dabei gleichermaßen Ansprechpartner für betroffene Personen wie auch für die Behörde selbst.
Hierbei gilt das Nachrangigkeitsprinzip: DSGVO und BDSG-Neu treten hinter Spezialgesetzen zurück (z.B. Sozialdatenschutz – SGB)
Gegenstand und Ziele:
Die DSGVO enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
Sie schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
Anders ausgedrückt geht es also um die „informationelle Selbstbestimmung“ jeder Person zur Wahrung ihrer Privat- und Intimsphäre. Personenbezogene Daten können daher zum Beispiel Angaben über Namen, Geburtsdatum wie auch Religionszugehörigkeit sein.
Der Datenschutzbeauftragte unterstützt somit vor allem bei Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie der damit verbundenen Rechte. Bei weitergehendem Unterstützungsbedarf steht allen Betroffenen der Hessische Datenschutzbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Wiesbaden zur Verfügung.
Kontaktadresse:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Tel. 0611/1408-0
Fax 0611/1408-900 oder -901
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