Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) haben sich der Kreis Groß-Gerau zusammen mit den Kommunen Biebesheim, Bischofsheim, Büttelborn, Gernsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Raunheim, Riedstadt und Trebur durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Wirkung zum 1. Juli 2017 zu einem Kommunalen Vergabezentrum zusammengeschlossen. Neu dazugekommen sind seit dem 01.01.2023 die Stadt Gernsheim und seit dem 01.07.2023 die Gemeinde Stockstadt am Rhein.
Aktuelle Rechtsprechung:
Neue EU-Schwellenwerte ab dem 01.01.2026
Am 22. Oktober 2025 wurden die Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren für die nächsten 2 Jahre veröffentlicht. Sie fallen zum 01. Januar 2026 geringfügig ab.
Die Werte ab 01.01.2026 nach der Verordnung 2025/2152 der Kommission:
- für Bauleistungen: 5.404.000 EUR (bisher 5.538.000 Euro)
- für Liefer- und Dienstleistungen: 216.000. EUR (bisher 221.000 Euro)
Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU legt die Kommission die Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen alle zwei Jahre neu fest.
Soziale und andere besondere Dienstleistungen
– Öffentliche Auftraggeber: 750.000 EUR
Eine Anpassung des Schwellenwertes für soziale und andere besondere Dienstleistungen (Anhänge XIV der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU) erfolgt nicht.
Ausschreibungen
Das Kommunale Vergabezentrum veröffentlicht Ausschreibungen in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank.
Öffentlich ausgeschrieben werden zum Beispiel Baumaßnahmen bei Sanierung und Neubau von Schulen, Kindergärten, Kläranlagen, Pumpwerke u. ä. und Dienstleistungen wie: Beförderungsleistungen, Beschaffungen von EDV-Hard- und Software, Reinigungsleistungen u. ä. für die am Kommunalen Vergabezentrum beteiligten Kommunen.
Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
Wichtige Hinweise im Umgang mit den Vergabevermerken:
Sie möchten gerne Planungsleistungen ausschreiben? Hier haben wir eine kleine Anleitung zur Unterstützung bereitgestellt:
Downloadbereich für Vergabevermerke
Um das Formular "Vergabevermerk" korrekt zu nutzen ist es notwendig, dass Sie die Vorlage nicht direkt befüllen, sondern erst abspeichern und den Eintrag der Daten in der abgespeicherten Datei vornehmen!
Kontakt
Kommunales Vergabezentrum
Kreis Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Str. 4