Aktuell: Information zur Präqualifikation Tarif
An alle Bieter
Aufgrund der Neufassung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 25.06.2026 möchten wir Sie darüber informieren, dass Bieter gemäß § 10 Abs. 1 HVTG bei Abgabe eines Angebotes die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 oder 5 gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bei der Vergabe von Bauleistungen durch Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Tarif bei den Präqualifizierungsstellen des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder einer vergleichbaren Stelle nachzuweisen haben, wobei die Eintragung nicht älter als drei Jahre sein darf; die entsprechenden Präqualifikationsnummern des Bewerbers oder Bieters sind anzugeben.
Hier gilt eine Übergangsfrist bis zum 24.12.2026. Bis dahin ist eine Eigenerklärung ausreichend.
Wichtig:
Ab dem 01.01.2027 kann ein Bieter nur dann an einem Vergabeverfahren teilnehmen, wenn die entsprechende Präqualifizierungsnummer angegeben werden kann!
Weitere Informationen hierzu:
Einhaltung der Tarifreue- und Mindestlohnpflichten | Hessen Wirtschaft
Wir bitten um Beachtung.
Ihr Kommunales Vergabezentrum Kreis Groß-Gerau
Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) haben sich der Kreis Groß-Gerau zusammen mit den Kommunen Biebesheim, Bischofsheim, Büttelborn, Gernsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Raunheim, Riedstadt und Trebur durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Wirkung zum 1. Juli 2017 zu einem Kommunalen Vergabezentrum zusammengeschlossen. Neu dazugekommen sind seit dem 01.01.2023 die Stadt Gernsheim und seit dem 01.07.2023 die Gemeinde Stockstadt am Rhein.
Aktuelle Rechtsprechung:
Neue EU-Schwellenwerte ab dem 01.01.2026
Am 22. Oktober 2025 wurden die Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren für die nächsten 2 Jahre veröffentlicht. Sie fallen zum 01. Januar 2026 geringfügig ab.
Die Werte ab 01.01.2026 nach der Verordnung 2025/2152 der Kommission:
- für Bauleistungen: 5.404.000 EUR (bisher 5.538.000 Euro)
- für Liefer- und Dienstleistungen: 216.000. EUR (bisher 221.000 Euro)
Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU legt die Kommission die Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen alle zwei Jahre neu fest.
Soziale und andere besondere Dienstleistungen
– Öffentliche Auftraggeber: 750.000 EUR
Eine Anpassung des Schwellenwertes für soziale und andere besondere Dienstleistungen (Anhänge XIV der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU) erfolgt nicht.
Ausschreibungen
Das Kommunale Vergabezentrum veröffentlicht Ausschreibungen in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank.
Öffentlich ausgeschrieben werden zum Beispiel Baumaßnahmen bei Sanierung und Neubau von Schulen, Kindergärten, Kläranlagen, Pumpwerke u. ä. und Dienstleistungen wie: Beförderungsleistungen, Beschaffungen von EDV-Hard- und Software, Reinigungsleistungen u. ä. für die am Kommunalen Vergabezentrum beteiligten Kommunen.
Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
Wichtige Hinweise im Umgang mit den Vergabevermerken:
Sie möchten gerne Planungsleistungen ausschreiben? Hier haben wir eine kleine Anleitung zur Unterstützung bereitgestellt:
Downloadbereich für Vergabevermerke
Um das Formular "Vergabevermerk" korrekt zu nutzen ist es notwendig, dass Sie die Vorlage nicht direkt befüllen, sondern erst abspeichern und den Eintrag der Daten in der abgespeicherten Datei vornehmen!
Kontakt
Kommunales Vergabezentrum
Kreis Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Str. 4