Sie möchten Ihren Vor- oder Familiennamen ändern ?
Anträge auf Änderung vom Vornamen werden bei der Wohnsitzgemeinde gestellt. Für Biebesheim und Stockstadt a. Rh. sind die Anträge beim Landratsamt Groß-Gerau zu stellen.
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist für deutsche Staatsangehörige und nur aus wichtigem Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes möglich.
Anträge sind auch bei den Wohnsitzgemeinden erhältlich.
Benötigte Unterlagen:
grundsätzlich sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Geburts- oder Heiratsurkunde des Antragstellers bzw. Auszug aus dem Familienbuch
- ggf. Geburtsurkunden der Kinder
- ggf. Sorgerechtsregelung für betroffene Kinder
- aktuelle Verdienstbescheinigung (zwecks Gebührenfestsetzung)
Kosten:
- Die Gebühr für die Namensänderung berechnet sich nach dem monatlichen Nettoverdienst des Antragstellers.