Vor- und Familiennamensänderung

Sie möchten Ihren Vor- oder Familiennamen ändern ?

Anträge
auf Änderung vom Vornamen werden bei der Wohnsitzgemeinde gestellt. Für Biebesheim und Stockstadt a. Rh. sind die Anträge beim Landratsamt Groß-Gerau zu stellen.


Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist für deutsche Staatsangehörige und nur aus wichtigem Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes möglich.

Anträge sind auch bei den Wohnsitzgemeinden erhältlich.

Benötigte Unterlagen:

grundsätzlich sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Geburts- oder Heiratsurkunde des Antragstellers bzw. Auszug aus dem Familienbuch
  • ggf. Geburtsurkunden der Kinder
  • ggf. Sorgerechtsregelung für betroffene Kinder
  • aktuelle Verdienstbescheinigung (zwecks Gebührenfestsetzung)

Kosten:

  • Die Gebühr für die Namensänderung berechnet sich nach dem monatlichen Nettoverdienst des Antragstellers.

Unterseiten Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen