Kriegsopferfürsorge

Die Voraussetzungen für Kriegsopferfürsorgeleistungen ist, dass Sie  durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben oder Hinterbliebene/r einer an einer Beschädigung verstorbenen Person sind und ihren Wohnsitz im Kreis Groß-Gerau haben.

Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge können sein:

  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt sowie einmalige Beihilfen
  • Hilfe bei Krankheit
  • Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen
  • Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Erholungshilfe

Die Leistungen orientieren sich zum großen Teil an denen der Sozialhilfe, wobei es wegen der Besonderheit der Bedürftigkeitsursache weitere Freibeträge und höhere Freigrenzen gibt.

Zuständig für die Sachbearbeitung ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen (siehe Kontakt rechts)