Für jedes Jagdrevier muss ein speziell ausgebildeter und geprüfter Jagdhund für die Nachsuche von verletztem Wild zur Verfügung stehen.
Angeschossenes oder auf andere Weise verletztes Wild ist unverzüglich nachzusuchen und zu erlegen. Ebenso muss bei der Such-, Drück- und Treibjagd sowie bei der Jagd auf Federwild ein brauchbarer Jagdhund eingesetzt werden. Dieser muss angeschossenes Wild rasch finden, damit es nicht unnötige Qualen erleidet.
Für ihren Jagbezirk haben Jagdausübungsberechtigte der Unteren Jagdbehörde die regelmäßige Verfügbarkeit eines zur Nachsuche brauchbaren Jagdhundes nachzuweisen.
Das Meldeformular ist auf dieser Seite als download hinterlegt.
Änderungen sollten der Unteren Jagdbehörde unter Verwendung des bereit gestellten Vordruckes unverzüglich mitgeteilt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Meldungsformular
- Bescheinigung des Landesjagdverbandes über die Brauchbarkeit des Jagdhundes oder
- Nachweis bestandener Prüfungen
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Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich - Termine können online oder telefonisch vereinbart werden.
Termine für Montage oder Termine für Werktage im unmittelbaren Anschluss an Feiertage, bitte wir aus systemtechnischen Gründen mindestens drei Tage im Voraus zu vereinbaren.
Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.