Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen über die Zuschussmöglichkeiten des Büros für Integration.
Beratung und Informationen zu den einzelnen Programmen erhalten
Sie in unserer Geschäftsstelle:
Silvia Jancke
+49 6152 989 630
Zur Förderung von Integration und Teilhabegerechtigkeit
Das Büro für Integration gewährt im Rahmen der Richtlinien Zuschüsse an Vereine, Verbände, öffentliche sowie private Institutionen des Kreises Groß-Gerau, die Maßnahmen und Projekte zur Förderung der Integration und der Teilhabegerechtigkeit von allen Zuwanderungsgruppen im Kreis Groß-Gerau initiieren.
Es werden Maßnahmen und Projekte unterstützt
- zur Förderung der Teilhabe in allen Lebensbereichen aller (neu) zugewanderten Menschen,
- zur Förderung der demokratischen und pluralistischen Kultur,
- zur Sensibilisierung für ein teilhabegerechtes Zusammenleben,
- zur interkulturellen Öffnung,
- zur Prävention von (Rechts-) Extremismus und Rassismus.
Zur Stärkung von Demokratie, Antidiskriminierung und Antirassismus
Das Büro für Integration fördert Projekte, Aktionen und andere Vorhaben von Netzwerkparter*innen gegen Rechtsextremismus und Rassismus des Kreises Groß-Gerau. Vorhaben wie z.B. Fachveranstaltungen, Informationsveranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Projekte, Veranstaltungsreihen oder andere mehrtätige Veranstaltungsvorhaben,
- die sich mit den Themenfeldern Rechtextremismus und Rassismus beschäftigen,
- aktive Prävention gegen Rechtsextremismus und Rassismus leisten,
- über die unterschiedlichen Diskriminierungsarten von Menschen aufklären und sensibilisieren,
- die humanistischen Werthaltungen als Lern- und Handlungsziel verfolgen,
- die Demokratiestärkung im Denken und Handeln fördern.
Mit der Förderung von Maßnahmen werden folgende Ziele verfolgt:
- nachhaltige und kritische Auseinandersetzungen mit folgenden Zielsetzungen:
- Pflege und Stärkung der Demokratiearbeit im Kreis Groß-Gerau.
- Unterstützung und Stärkung der Demokratiearbeit in der Jugend- und Erwachsenenbildung.
- Aktive Prävention gegen Rechtsextremismus und Rassismus.
- Erlangung von Handlungskompetenz im Falle der Konfrontation mit Rechtsextremismus und Rassismus von Fachkräften und Multiplikator*innen.
- Sensibilisierung in rassismuskritischen Denk- und Handlungsweisen,
- einschließlich der Sprache als Medium zur Demokratiestärkung
- Sensibilisierung über intersektionelle Diskriminierungsformen sowie
- gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
Antragsverfahren
Eine Förderung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Einzureichen sind die Anträge vor der Durchführung des geplanten Vorhabens und bis spätestens 30.11 des Kalenderjahres. Bereits begonnene oder durchgeführte Vorhaben werden nicht gefördert.
Ein Rechtanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Vergabe erfolgt auf Antrag und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Die Anträge sind ausgedruckt und unterschrieben einzureichen unter folgender Adresse:
Der Kreisausausschuss des Kreises Groß-Gerau
Fachbereich Steuerung; Büro für Integration
Wilhelm-Seipp-Str. 4
65421 Groß-Gerau
Anträge Integration und Teilhabegerechtigkeit
Downloads:
Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen - BfI
Antrag auf Gewährung einer Förderung - BfI
Anträge Demokratie, Antidiskriminierung, Antirassismus
Downloads:
Richtlinien des Förderprogramms.
Weitere Fördermöglichkeiten
Weitere Fördermöglichkeiten und Informationen hierzu finden Sie hier:
- Föderung der gleichberechtigten Teilhabe aller Geschlechter (Büro für Frauen und Chancengleichheit)
- Förderung einer Qualifizierungsmaßnahme (Ehrenamt)
- Förderung der Jugendarbeit der Vereine und Verbände (Kreisjugenförderung)
- Sportförderung
- Fördermöglichkeiten von Naturschutzmaßnahmen durch den Kreis
- Fördermöglichkeiten im Landesprogramm WIR
Maßnahmen und Projekte können nicht gefördert werden, wenn sie ausschließlich vereinseigenen Interessen dienen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Sie sind eine freiwillige Leistung des Kreisausschusses des Kreises Groß-Gerau und erfolgen im Rahmen der verfügbaren Hausmittel.