Ob in Vereinen, Verbänden oder anderen Organisationen – viele Freiwillige, die sich bereits ehrenamtlich engagieren oder dies beabsichtigen, wünschen sich eine angemessene Einführung und Begleitung für ihre Tätigkeit. Sicheres und korrektes Handeln fördert das Selbstbewusstsein und die Zufriedenheit mit der Aufgabe steigt. Das Angebot einer spezifischen Qualifizierung spielt dabei in den Vereinen sowohl für neue Projektideen als auch für laufende Projekte eine wichtige Rolle, die mit freiwillig Engagierten umgesetzt werden sollen.
Das Hessische Sozialministerium stellt Vereinen, die solche Fortbildungen für ihre Mitglieder anbieten wollen, eine finanzielle Unterstützung in Aussicht. Damit können Seminarkosten (Honorare und Materialien) mit bis zu 35 Euro pro Unterrichtseinheit (45 Minuten) gefördert werden.
Die Palette der möglichen Themen ist dabei breit gefächert. Fortbildungen können sich etwa mit Grundfragen des Vereinsrechts, des Steuerrechts, der Wirtschaftsführung oder der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit befassen, auf die Umstellung der Buchhaltung auf EDV eingehen oder Konfliktmanagement ansprechen. Auch für ganz spezifische Angebote wie z. B. Hospizarbeit oder die Unterstützung von Demenzkranken kann eine Förderung gewährt werden.
Förderungsvoraussetzung ist grundsätzlich eine Antragstellung mindestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme sowie eine Teilnehmerzahl von mindestens sieben Personen je Fortbildungsveranstaltung.
Rechts unter "Downloads" sind im Leitfaden zur Antragsstellung von Qualifizierungsmaßnahmen weitere Details zu finden.
Anträge sind beim Fachbereich Steuerung - Kultur, Sport und Ehrenamt einzureichen.
Bei Fragen zu dem Förderprogramm, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.