Beratung zur vertraulichen Geburt
Wenn eine Schwangere bei der Geburt anonym bleiben und ihr Kind nach der Entbindung abgeben will (vertrauliche Geburt), hat sie Anspruch auf eine umfangreiche Beratung. Hierbei werden die persönlichen Daten von dem*der Berater*in vertraulich aufgenommen und sicher abgelegt. Das Kind kann mit 16 Jahren die Identität der Mutter und seine Herkunft in Erfahrung bringen.
Ablauf der vertraulichen Geburt
Die Schwangere wählt ein Pseudonym (Vor- und Familienname) aus, um ihre Identität zu wahren
Die Frau kann, wenn sie möchte, Vornamen für das Kind auswählen
Die Beratungsstelle nimmt die Personalien der Frau vertraulich auf und sichert sie in einem Umschlag (Herkunftsnachweis)
Die Frau wird unter ihrem Pseudonym von der Beratungsstelle an eine Geburtsklinik oder Hebamme vermittelt
Die Beratungsstelle übermittelt dem zuständigen Jugendamt das Pseudonym und den voraussichtlichen Geburtstermin
Die Geburt wird medizinisch begleitet und unter dem Pseudonym dokumentiert
Die Geburtsklinik bzw. Hebamme kommuniziert der Beratungsstelle das Geburtsdatum und den Geburtsort des Kindes
Die Beratungsstelle beschriftet den Herkunftsnachweis mit diesen Angaben und dem Pseudonym der Mutter und sendet diesen zur sicheren Verwahrung an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Das Standesamt wird unter Wahrung der Anonymität der Mutter informiert, sodass eine Geburtsurkunde ausgestellt werden kann. Den beurkundeten Namen teilt das Standesamt dem BAFzA mit.
Mit 16 Jahren hat das Kind das Recht, den Herkunftsnachweis einzusehen
Die Mutter kann Belange, die dem Einsichtsrecht entgegenstehen, bei der Beratungsstelle geltend machen
Die Beratungsstelle verweist die Mutter an Hilfsangebote und bespricht mit ihr Maßnahmen zur Abwehr von evtl. Befürchtungen
Das Kind kann sein Einsichtsrecht ggf. gerichtlich geltend machen, wobei in diesem Verfahren auch die Interessen der Mutter berücksichtigt werden
Ansprechpartner*innen für den Kreis Groß-Gerau
pro familia Rüsselsheim
Lahnstr. 30
65428 Rüsselsheim am Main
Telefon: 06142 12142
Fax: 06142 15565
Mail: ruesselsheim@profamilia.de
Diakonisches Werk Groß-Gerau/Rüsselsheim
Beratungszentrum
Danziger Strasse 6c
64521 Groß-Gerau
Tel.: 06152 1726810
Mail: info@dw-kreisgg.de
https://www.diakonie-kreisgg.de/schwangerschaft/
Das kostenlose Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym & sicher“:
0800 4040 020.
Es ist Tag und Nacht erreichbar und hilft barrierefrei und in mehreren Sprachen weiter. Hier erhalten Schwangere erste Unterstützung und können an lokale Schwangerschaftsberatungsstellen weitervermittelt werden.
Weitere Informationen auf: https://www.hilfetelefon-schwangere.de/
Voraussetzungen
Der Wunsch die eigene Schwangerschaft bzw. Mutterschaft geheim zu halten und dabei professionell beraten und medizinisch betreut zu werden.
Wichtige Unterlagen: Personalausweis oder ein anderes Dokument zur Identitätsfeststellung
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Wenn Sie das Kind wieder zurücknehmen möchten, ist dies nur vor Abschluss des Adoptionsverfahrens (Dauer ca. 1 Jahr) möglich.
Rechtsgrundlage
§§ 25 ff. Schwangerschaftskonfliktgesetz (SCHKG)
Weitere Informationen
Nach der vertraulichen Geburt ruht die elterliche Sorge der Mutter. Nach der Kindesabgabe kann sie sich vor Abschluss des Adoptionsverfahrens noch für ein Leben mit dem Kind entscheiden, insofern sie ihre Anonymität gegenüber dem Familiengericht aufgibt und das Wohl des Kindes nicht gefährdet wird.
Weitere Informationen & Broschüren: https://www.bmfsfj.de/vertrauliche-geburt-informationen