Studienvorbereitender Sprachkurs und Studienkolleg
Aufenthaltserlaubnis für den Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses oder Studienkollegs
Wenn Sie in Deutschland einen studienvorbereitenden Sprachkurs oder ein Studienkolleg besuchen möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienvorbereitung.
Studienvorbereitenden Maßnahmen
Studienvorbereitende Maßnahmen gehören bereits zum Studium und umfassen die nach hochschulrechtlichen Vorschriften mit der Aufnahme des Studiums verbundenen studienvorbereitenden Sprachkurse und den Besuch des Studienkollegs.
Einreise/Visum
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum erfolgen, welches Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen müssen.
Ausnahmen eines Visums: Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor dem Beginn des Studiums die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Vorgehen nach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz im Kreis Groß-Gerau anmelden.
Anschließend müssen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung Visum) einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes stellen. Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können sie auf dieser Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie sich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten müssen, genauestens durch.
Dauer der Aufenthaltserlaubnis zum Besuch des studienvorbereitenden Sprachkurses oder Studienkollegs
Die Aufenthaltserlaubnis für die studienvorbereitenden Maßnahmen wie Sprachkurs oder Studienkolleg wird in der Regel analog der Dauer der Maßnahme erteilt und kann verlängert werden, wenn die Maßnahme in angemessenem Zeitraum erreicht werden kann. Weiterhin kommt es bei der Dauer der Aufenthaltserlaubnis darauf an, für welchen Zeitraum Sie die Sicherung des Lebensunterhaltes nachweisen können.
Erwerbstätigkeit neben dem Besuch des studienvorbereitenden Sprachkurses oder Studienkollegs
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung an 140 Arbeitstagen. Arbeitszeiten je Tag von bis zu vier Stunden gelten als halber Arbeitstag. Studentische Nebentätigkeiten werden nicht angerechnet.
Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis:
100,00 Euro: Erwachsene
50,00 Euro: Kinder und Jugendliche
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:
93,00 Euro: Erwachsene
46,50 Euro: Kinder und Jugendliche
*Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten.
**Keine Gebühren bei einem Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln, einer deutschen Stiftung oder eines mit EU-Mitteln finanzierten Programms.
Erforderliche Unterlagen:
> Gültiger Nationalpass
> digitales Passfoto (Fotodienstleister Biometrische Passbilder vom Profi – Digital & Sicher | alfo-passbild.com, Drogeriemarkt dm Passbilder bei dm: Biometrische Fotos in Minuten 📸 | dm)
> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck des Studiums, sofern erforderlich.
> Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels inkl. Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung (sofern vorhanden)
> Nachweis über den Besuch des studienvorbereitenden Sprachkurses mit Angabe der Dauer und Stundenanzahl in der Woche (mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche) oder Immatrikulationsbescheinigung über den Besuch des Studienkollegs
> Sie haben eine Zulassung zum Studium an einer Universität oder Hochschule (bedingte Hochschulzulassung oder Immatrikulationsbescheinigung)
> Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer des Studiums gesichert.
Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhaltes können sein:
Sparguthaben/Kontoauszug bei einer deutschen Bank (992.- € monatlich, aktueller Wert für das Jahr 2025) nicht älter als zwei Wochen oder Verpflichtungserklärung oder Stipendienbescheinigung oder Finanzierungserklärung der Eltern welche durch die deutsche Botschaft im Heimatland bestätigt wurde.
> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.