Informationen für Ehrenamtliche
Das erweiterte Führungszeugnis kann von jeder Person über 14 Jahren beantragt werden. Der Antrag ist grundsätzlich persönlich bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu stellen.
- Bei der Antragstellung ist eine Bestätigung des Vereins oder Trägers vorzulegen, aus der sich ergibt, dass das erweiterte Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII benötigt wird.
- Für Ehrenamtliche ist das erweiterte Führungszeugnis kostenfrei.
Ein solches Bestätigungsschreiben als Muster findet sich auf dieser Seite als Download.
Das erweiterte Führungszeugnis wird den Ehrenamtlichen vom Bundeszentralregister zugeschickt (Dauer 2 bis 4 Wochen). Dieses Führungszeugnis wird zur Einsichtnahme beim Verein bzw. Träger vorgelegt und verbleibt bei den Ehrenamtlichen.
Kontakt
Leiterin der Kreisjugendförderung
Frau
Draxler8667Raum: N007+49 6152 989 438jf@kreisgg.de
Päd. Mitarbeiter / Jugendbildungsreferent
Herr
Trautmann9407+49 6152 989 466jf@kreisgg.de