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Mit Wirkung vom 01.05.2014 wurde das alte Punktesystem durch das neue Fahreignungsbewertungssystem abgelöst.
Einem vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung in Zusammenarbeit mit dem ADAC Hessen-Thüringen herausgegebenen Flyer können Sie Einzelheiten zu den neuen Regelungen und insbesondere die Punktebelegung einzelner Delikte erfahren.
Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes; Hinweise zum Fahreignungsseminar finden Sie hier:
Fahreignungsseminar (FES)
Mit dem Fahreignungsseminar soll erreicht werden, dass die Teilnehmer sicherheitsrelevante Mängel in ihrem Verkehrsverhalten und insbesondere in ihrem Fahrverhalten erkennen und abbauen. Hierzu sollen die Teilnehmer durch die Vermittlung von Kenntnissen zum Straßenverkehrsrecht, zu Gefahrenpotentialen und zu verkehrssicherem Verhalten im Straßenverkehr, durch Analyse und Korrektur verkehrssicherheitsgefährdender Verhaltensweisen sowie durch Aufzeigen der Bedingungen und Zusammenhänge des regelwidrigen Verkehrsverhaltens veranlasst werden.
Es besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme, die durch gegenseitige Information der jeweiligen Seminarleiter aufeinander abzustimmen sind.
Die Inhalte der Teilmaßnahmen sind in § 42 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt.
Sofern Sie an dem Seminar zum Zweck des Punktabbaus teilnehmen wollen, so beachten Sie bitte, dass die Bescheinigung über die Seminarteilnahme spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Veranstaltung bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden muss, weil sonst kein Punktabzug mehr vorgenommen werden darf!
Ein Verzeichnis der Fahrschulen, die im Kreis Groß-Gerau den verkehrspädagogischen Teil des Fahreignungsseminars anbieten, finden Sie hier.
Fahrschulen mit Seminarerlaubnis FES im Kreis Groß-Gerau
Ein Verzeichnis der Fahrschulen, die im Kreis Groß-Gerau den verkehrspädagogischen Teil des Fahreignungsseminars anbieten, finden Sie hier.
Sofern Sie an dem Seminar zum Zweck des Punktabbaus teilnehmen wollen, so beachten Sie bitte, dass die Bescheinigung über die Seminarteilnahme spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Veranstaltung bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden muss, weil sonst kein Punktabzug mehr vorgenommen werden darf!
Kontakt
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+49 6152 989 84300
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihr Anruf wegen des hohen Aufkommens nicht immer sofort entgegen genommen werden kann.
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