
Mit Wirkung vom 01.05.2014 wurde das alte Punktesystem durch das neue Fahreignungsbewertungssystem abgelöst.
Einem vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung in Zusammenarbeit mit dem ADAC Hessen-Thüringen herausgegebenen Flyer können Sie Einzelheiten zu den neuen Regelungen und insbesondere die Punktebelegung einzelner Delikte erfahren.
Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes; Hinweise zum Fahreignungsseminar finden Sie hier:
Fahreignungsseminar (FES)
Mit dem Fahreignungsseminar soll erreicht werden, dass die Teilnehmer sicherheitsrelevante Mängel in ihrem Verkehrsverhalten und insbesondere in ihrem Fahrverhalten erkennen und abbauen. Hierzu sollen die Teilnehmer durch die Vermittlung von Kenntnissen zum Straßenverkehrsrecht, zu Gefahrenpotentialen und zu verkehrssicherem Verhalten im Straßenverkehr, durch Analyse und Korrektur verkehrssicherheitsgefährdender Verhaltensweisen sowie durch Aufzeigen der Bedingungen und Zusammenhänge des regelwidrigen Verkehrsverhaltens veranlasst werden.
Es besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme, die durch gegenseitige Information der jeweiligen Seminarleiter aufeinander abzustimmen sind.
Die Inhalte der Teilmaßnahmen sind in § 42 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt.
Sofern Sie an dem Seminar zum Zweck des Punktabbaus teilnehmen wollen, so beachten Sie bitte, dass die Bescheinigung über die Seminarteilnahme spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Veranstaltung bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden muss, weil sonst kein Punktabzug mehr vorgenommen werden darf!
Ein Verzeichnis der Fahrschulen, die im Kreis Groß-Gerau den verkehrspädagogischen Teil des Fahreignungsseminars anbieten, finden Sie hier.
Fahrschulen mit Seminarerlaubnis FES im Kreis Groß-Gerau
Ein Verzeichnis der Fahrschulen, die im Kreis Groß-Gerau den verkehrspädagogischen Teil des Fahreignungsseminars anbieten, finden Sie hier.
Sofern Sie an dem Seminar zum Zweck des Punktabbaus teilnehmen wollen, so beachten Sie bitte, dass die Bescheinigung über die Seminarteilnahme spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Veranstaltung bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden muss, weil sonst kein Punktabzug mehr vorgenommen werden darf!
Kontakt
Sachbearbeitung ausl. Umschreibung, Neuerteilung, Verlängerung
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefonische Erreichbarkeit
(Vorsprache nur nach
Terminvereinbarung)
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Bankverbindung
Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Kennwort "Führerschein" + Name + Geburtsdatum
ACHTUNG! Bitte nicht ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Behörde Beträge überweisen.
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Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefonische Erreichbarkeit
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Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
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