Sozialhilfe und Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen

Hilfe zum notwendigen Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen

Sie möchten Informationen zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen

Diese Hilfeart umfasst die Hilfe zum notwendigen Lebensunterhalt sowie die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), ohne Hilfe zur Pflege in Alten- und Pflegeheimen und ohne die Eingliederungshilfe für Behinderte.

Zuständigkeit
Der Fachbereich Soziale Sicherung , Fachdienst Allgemeine Soziale Hilfen, ist zuständig für bedürftige Personen, die im Kreis Groß-Gerau wohnen.

Leistungen

  1. Laufende und einmalige Leistungen zum Lebensunterhalt (z. B. Ernährung, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, Unterkunft, Energiekosten, Heizungskosten)
  2. Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
  3. Hilfe bei Krankheit und vorbeugende Hilfe
  4. Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen
  5. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  6. Hilfe zum Aufbau oder Sicherung der Lebensgrundlage
  7. Übernahme der Bestattungskosten


Benötigte Unterlagen:

Zur Klärung, welche Unterlagen mit dem Antrag eingereicht werden müssen, bitten wir Sie, sich mit der Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen.

Kontakt:

Um einen geregelten Ablauf sicherzustellen bitten wir Sie, auch in Ihrem Interesse, um Verständnis für folgende Regelungen:

  • Vorsprachen bei der Sachbearbeitung zwecks Beratung und Antragstellung erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
  • Für die Abgabe von Unterlagen ist eine persönliche Vorsprache nicht notwendig. Senden Sie uns diese gerne per Post, Fax oder E-Mail zu.

Für weitere Informationen und Terminvereinbarung stehen Ihnen die einzelnen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter gerne zur Verfügung.