Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung

Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung

Aufenthaltserlaubnis zur arbeitsplatzsuche nach der Berufsausbildung

Nach dem erfolgreichen Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung in Deutschland haben Sie die Möglichkeit für einen bestimmten Zeitraum eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche zu erhalten.

Arbeitsplatzsuche
Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche berechtigt Sie zur Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung.
Sie haben außerdem die Möglichkeit sich während der Dauer der Aufenthaltserlaubnis eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit aufzubauen.

Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 18 Monate erteilt.

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Verlängerung
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche ist nicht möglich. Es ist daher notwendig, dass Sie innerhalb der Dauer der Aufenthaltserlaubnis eine qualifizierte Beschäftigung oder aber eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit aufnehmen.

Sicherung des Lebensunterhaltes
Ihr Lebensunterhalt muss während der gesamten Dauer der Aufenthaltserlaubnis gesichert sein. Es ist daher notwendig, dass Sie ausreichend finanzielle Mittel sowie eine, den Anforderungen entsprechende, Krankenversicherung vorweisen können.

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis

Für den Aufenthaltszweckwechsel:

98,00 Euro

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:

93,00 Euro

*Bei türkischen Staatsangehörigen können unter Umständen abweichende Gebühren gelten. 

Erforderliche Unterlagen:

> Gültiger Nationalpass

> digitales Passfoto (Fotodienstleister Biometrische Passbilder vom Profi – Digital & Sicher | alfo-passbild.com, Drogeriemarkt dm Passbilder bei dm: Biometrische Fotos in Minuten 📸 | dm)

> Scan Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis

> Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Kontoauszug, Verpflichtungserklärung, Arbeitsvertrag etc.)

> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Bitte laden Sie ebenfalls einen Nachweis über die Höhe der Kosten hoch. 

> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters

> Kontoauszug über die aktuelle Mietzahlung

> Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung