Übertrag von Aufenthaltstiteln

Übertrag von Aufenthaltstiteln

Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel/ Niederlassungserlaubnis und haben einen neuen Pass erhalten? Dann müssen Sie sich Ihren Aufenthaltstitel neu ausstellen (übertragen) lassen, da Ihr aktueller Aufenthaltstitel noch auf den alten Pass verweist. Der Übertrag ist verpflichtend.

Sollten Sie Ihre noch gültige Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis verloren haben, können Sie ebenfalls einen Termin zum Übertrag unter: Terminvergabe Kreis Groß-Gerau - Schritt 2 von 6: Ausländer- und Personenstandswesen - Auswahl des Anliegens vereinbaren.

Ihre Aufenthaltserlaubnis steht kurz vorm Ablauf?

Dann beantragen Sie bitte direkt die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über die entsprechenden Online-Antrag auf der vorherigen Seite. Ein Übertrag ist dann nicht notwendig. Dadurch sparen Sie Gebühren und Zeit.

Gebühren:

Übertrag des Aufenthaltes / Niederlassungserlaubnis:

67,00 Euro: Erwachsene
33,50 Euro: Kinder und Jugendliche