Wohngeldbehörde

Informationen zum Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem Eigentum. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer Eigentumswohnung oder im eigenen Haus, ist grundsätzlich ein Lastenzuschuss möglich. 

Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen. Sie können uns Ihren Wohngeldantrag per Post oder Email zukommen lassen. Außerdem besteht die Möglichkeit, online einen Antrag zu stellen (Informationen siehe unten).

Da Wohngeld nur ein Zuschuss ist, müssen Sie zwingend über ein Einkommen verfügen, mit dem Sie Ihren Bedarf zum Leben decken können. Sollte dies nicht der Fall sein, sollte zunächst ein Antrag auf SGB II-Leistungen beim Jobcenter (bei Arbeitsfähigkeit) oder ein Antrag auf Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beim Fachdienst Allgemeine Soziale Hilfen (bei Erwerbsunfähigkeit oder Rente) gestellt werden.

Allgemeine Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf den Internetseiten des Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum unter Wohngeld oder des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Bitte lesen Sie zunächst unsere FAQs, bevor Sie uns kontaktieren.

 

FAQs zum Wohngeld

 

Frage: Ich befinde mich noch einige Monate im Wohngeldbezug. Ich habe erfahren, dass das Wohngeld zum 01.01.25 erhöht wird. Muss ich einen neuen Antrag stellen, um das höhere Wohngeld zu bekommen?

Antwort: Nein, es erfolgt eine automatische Anpassung und Sie erhalten im Januar einen Änderungsbescheid.

 

 

Frage: Mein Bewilligungszeitraum endet bald. Wann ist es sinnvoll, dass ich einen Weiterleistungsantrag stelle?

Antwort: Ein Weiterleistungsantrag sollte ein bis zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden. (Läuft ihr Bewilligungszeitraum am 30.04. ab, sollten Sie im März einen Weiterleistungsantrag stellen).

 

 

Frage: Kann ich bei Ihnen einen Termin bekommen, damit Sie gemeinsam mit mir den Antrag ausfüllen?

Antwort: Leider können wir beim Ausfüllen der Anträge nicht unterstützen, da sich sonst die Bearbeitung von Anträgen verzögert. Nutzen Sie das Angebot von Sozialberatungsstellen. Diese helfen Ihnen beim Ausfüllen.

 

 

Frage: Ich wohne in Rüsselsheim. Sind Sie für mich zuständig?

Antwort: Die Stadt Rüsselsheim hat eine eigene Wohngeldbehörde. Für alle anderen Städte und Gemeinden im Kreis Groß-Gerau sind wir zuständig.

 

 

Frage: Kann ich Ihnen Unterlagen auch per Email zukommen lassen?

Antwort: Ja. Wir bitten aber darum, dass uns die Unterlagen im PDF-Format geschickt werden.

 

 

Frage: Muss ich bei meinem Wohngeldantrag auch Einkünfte angeben, die steuerfrei sind? (z.B. Minijob)

Antwort: Ja. Für die Berechnung von Wohngeld sind alle Einkommen von allen Haushaltsmitgliedern anzugeben. Sollte es sich um eine Art von Einkommen handeln, die nicht angerechnet wird (z.B. Kindergeld) wird dies bei der Berechnung selbstverständlich berücksichtigt.

 

 

Frage: Mein Wohngeld ist bewilligt bis zum 30. November. Warum habe ich Ende November kein Wohngeld mehr erhalten?

Antwort: Das Wohngeld wird im Voraus, also am Ende des Vormonates ausgezahlt.

Wichtig:

Die Wohngeldreform stellt uns personell vor große Herausforderungen. Um unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, bitten wir darum, vor Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Wohngeldantrages abzusehen. Nachträglich noch wichtige Informationen zu Ihrem Antrag können Sie uns gerne per E-Mail an wohnungswesen@kreisgg.de zukommen lassen.  

Ihre zuständigen Sachbearbeiter*innen finden Sie hier

Zuständigkeit nach Familienname

Ansprechpartner*in

Telefon

A - Ah

Frau Celik

06152 / 989 708

Ai - Am

Frau Pappert

06152 / 989 84205

An - Az

Frau Rasch

06152 / 989 457

Ba

Frau Celik

06152 / 989 708

Bb - Bz

Frau Eberlei

06152 / 989 553

C

Frau Saygi

06152 / 989 753

D

Frau Boos

06152 / 989 84235

E, F

Frau Dittrich

06152 / 989 467

Ga - Gd

Frau Lambernd

06152 / 989 579

Ge - Gg

Frau Maus

06152 / 989 867

Gh

Frau Celik

06152 / 989 708

Gi

Frau Eberlei

06152 / 989 553

Gj - Gn

Frau Söker

06152 / 989 84594

Go - Gq

Frau Pappert

06152 / 989 84205

Gr - Gt

Frau Göttmann

06152 / 989 645

Gu - Gz

Frau Galm

06152 / 989 84663

H

Frau Galm

06152 / 989 84663

I

Frau Dressler

06152 / 989 84547

Ja - Jaz

Frau Jürgen

06152 / 989 726

Jb - Jz

Frau Dittrich

06152 / 989 467

Ka - Kan

Frau Neugeborn

06152 / 989 84637

Kao - Kaz

Frau Wieland

06152 / 989 84593

Kb - Kir

Frau Pappert

06152 / 989 84205

Kis - Ko

Frau Maus

06152 / 989 867

Kp - Kz

Frau Söker

06152 / 989 84594

L

Frau Fedenko

06152 / 989 84236

Ma - Mt

Frau Lambernd

06152 / 989 579

Mu - Mz

Frau Fedenko

06152 / 989 84236

N, O

Frau Jürgen

06152 / 989 726

P

Frau Wieland

06152 / 989 84593

Q

Frau Dittrich

06152 / 989 467

R

Frau Meier

06152 / 989 714

Sa

Frau Maus

06152 / 989 867

Sb - Sei

Frau Neugeborn

06152 / 989 84637

Sej - Sz

Frau Dressler

06152 / 989 84547

T

Frau Söker

06152 / 989 84594

U, V

Frau Boos

06152 / 989 84235

W, X

Frau Göttmann

06152 / 989 645

Y

Frau Jürgen

06152 / 989 726

Za - Ze

Frau Saygi

06152 / 989 753

Zf - Zz

Frau Rasch

06152 / 989 457

     

Sachgebietsleitung

Frau Aydin

06152 / 989 554

Sachgebietsleitung

Frau Fückel

06152 / 989 595

Fachdienstleitung

Herr Schindler

06152 / 989 555

 

 

Achtung: Für Antragsteller*innen die in Rüsselsheim wohnen, ist die Wohngeldbehörde Rüsselsheim zuständig. 

Online Wohngeldantrag

Die Wohngeldanträge stehen Ihnen auch online auf der Startseite unter Soziales zur Verfügung.

 

 

Kontakt

Die Postanschrift lautet:

Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

Wohngeldbehörde Tel-Nr: 

siehe Telefonliste (unten) 

Wohngeldbehörde Fax-Nr.:
+49 6152 989 507

wohnungswesen@kreisgg.de

 

Telefonische Erreichbarkeit
Wohngeldbehörde:

montags, dienstags, donnerstags
und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr
mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr

 

Die Wohngeldbehörde ist bis auf
weiteres für den Publikumsverkehr
geschlossen
.

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