Informationen zum Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem Eigentum. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer Eigentumswohnung oder im eigenen Haus, ist grundsätzlich ein Lastenzuschuss möglich.
Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen. Sie können uns Ihren Wohngeldantrag per Post oder Email zukommen lassen. Außerdem besteht die Möglichkeit, online einen Antrag zu stellen (Informationen siehe unten).
Da Wohngeld nur ein Zuschuss ist, müssen Sie zwingend über ein Einkommen verfügen, mit dem Sie Ihren Bedarf zum Leben decken können. Sollte dies nicht der Fall sein, sollte zunächst ein Antrag auf SGB II-Leistungen beim Jobcenter (bei Arbeitsfähigkeit) oder ein Antrag auf Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beim Fachdienst Allgemeine Soziale Hilfen (bei Erwerbsunfähigkeit oder Rente) gestellt werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf den Internetseiten des Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum unter Wohngeld oder des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Bitte lesen Sie zunächst unsere FAQs, bevor Sie uns kontaktieren.
FAQs zum Wohngeld
Frage: Ich befinde mich noch einige Monate im Wohngeldbezug. Ich habe erfahren, dass das Wohngeld zum 01.01.25 erhöht wird. Muss ich einen neuen Antrag stellen, um das höhere Wohngeld zu bekommen?
Antwort: Nein, es erfolgt eine automatische Anpassung und Sie erhalten im Januar einen Änderungsbescheid.
Frage: Mein Bewilligungszeitraum endet bald. Wann ist es sinnvoll, dass ich einen Weiterleistungsantrag stelle?
Antwort: Ein Weiterleistungsantrag sollte ein bis zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden. (Läuft ihr Bewilligungszeitraum am 30.04. ab, sollten Sie im März einen Weiterleistungsantrag stellen).
Frage: Kann ich bei Ihnen einen Termin bekommen, damit Sie gemeinsam mit mir den Antrag ausfüllen?
Antwort: Leider können wir beim Ausfüllen der Anträge nicht unterstützen, da sich sonst die Bearbeitung von Anträgen verzögert. Nutzen Sie das Angebot von Sozialberatungsstellen. Diese helfen Ihnen beim Ausfüllen.
Frage: Ich wohne in Rüsselsheim. Sind Sie für mich zuständig?
Antwort: Die Stadt Rüsselsheim hat eine eigene Wohngeldbehörde. Für alle anderen Städte und Gemeinden im Kreis Groß-Gerau sind wir zuständig.
Frage: Kann ich Ihnen Unterlagen auch per Email zukommen lassen?
Antwort: Ja. Wir bitten aber darum, dass uns die Unterlagen im PDF-Format geschickt werden.
Frage: Muss ich bei meinem Wohngeldantrag auch Einkünfte angeben, die steuerfrei sind? (z.B. Minijob)
Antwort: Ja. Für die Berechnung von Wohngeld sind alle Einkommen von allen Haushaltsmitgliedern anzugeben. Sollte es sich um eine Art von Einkommen handeln, die nicht angerechnet wird (z.B. Kindergeld) wird dies bei der Berechnung selbstverständlich berücksichtigt.
Frage: Mein Wohngeld ist bewilligt bis zum 30. November. Warum habe ich Ende November kein Wohngeld mehr erhalten?
Antwort: Das Wohngeld wird im Voraus, also am Ende des Vormonates ausgezahlt.
Wichtig:
Die Wohngeldreform stellt uns personell vor große Herausforderungen. Um unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, bitten wir darum, vor Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Wohngeldantrages abzusehen. Nachträglich noch wichtige Informationen zu Ihrem Antrag können Sie uns gerne per E-Mail an wohnungswesen@kreisgg.de zukommen lassen.
Ihre zuständigen Sachbearbeiter*innen finden Sie hier
Zuständigkeit nach Familienname | Ansprechpartner*in | Telefon |
A - Ah | Frau Celik | 06152 / 989 708 |
Ai - Am | Frau Pappert | 06152 / 989 84205 |
An - Az | Frau Rasch | 06152 / 989 457 |
Ba | Frau Celik | 06152 / 989 708 |
Bb - Bz | Frau Eberlei | 06152 / 989 553 |
C | Frau Saygi | 06152 / 989 753 |
D | Frau Boos | 06152 / 989 84235 |
E, F | Frau Dittrich | 06152 / 989 467 |
Ga - Gd | Frau Lambernd | 06152 / 989 579 |
Ge - Gg | Frau Maus | 06152 / 989 867 |
Gh | Frau Celik | 06152 / 989 708 |
Gi | Frau Eberlei | 06152 / 989 553 |
Gj - Gn | Frau Söker | 06152 / 989 84594 |
Go - Gq | Frau Pappert | 06152 / 989 84205 |
Gr - Gt | Frau Göttmann | 06152 / 989 645 |
Gu - Gz | Frau Galm | 06152 / 989 84663 |
H | Frau Galm | 06152 / 989 84663 |
I | Frau Dressler | 06152 / 989 84547 |
Ja - Jaz | Frau Jürgen | 06152 / 989 726 |
Jb - Jz | Frau Dittrich | 06152 / 989 467 |
Ka - Kan | Frau Neugeborn | 06152 / 989 84637 |
Kao - Kaz | Frau Wieland | 06152 / 989 84593 |
Kb - Kir | Frau Pappert | 06152 / 989 84205 |
Kis - Ko | Frau Maus | 06152 / 989 867 |
Kp - Kz | Frau Söker | 06152 / 989 84594 |
L | Frau Fedenko | 06152 / 989 84236 |
Ma - Mt | Frau Lambernd | 06152 / 989 579 |
Mu - Mz | Frau Fedenko | 06152 / 989 84236 |
N, O | Frau Jürgen | 06152 / 989 726 |
P | Frau Wieland | 06152 / 989 84593 |
Q | Frau Dittrich | 06152 / 989 467 |
R | Frau Meier | 06152 / 989 714 |
Sa | Frau Maus | 06152 / 989 867 |
Sb - Sei | Frau Neugeborn | 06152 / 989 84637 |
Sej - Sz | Frau Dressler | 06152 / 989 84547 |
T | Frau Söker | 06152 / 989 84594 |
U, V | Frau Boos | 06152 / 989 84235 |
W, X | Frau Göttmann | 06152 / 989 645 |
Y | Frau Jürgen | 06152 / 989 726 |
Za - Ze | Frau Saygi | 06152 / 989 753 |
Zf - Zz | Frau Rasch | 06152 / 989 457 |
Sachgebietsleitung | Frau Aydin | 06152 / 989 554 |
Sachgebietsleitung | Frau Fückel | 06152 / 989 595 |
Fachdienstleitung | Herr Schindler | 06152 / 989 555 |
Achtung: Für Antragsteller*innen die in Rüsselsheim wohnen, ist die Wohngeldbehörde Rüsselsheim zuständig.
Online Wohngeldantrag
Vordrucke "MIETZUSCHUSS" nur für Mieter
Vordrucke "LASTENZUSCHUSS" nur für Hausbesitzer und Eigentumswohnungsbesitzer
Vordrucke "Heimfall" bzw. "besondere Wohnform"
Kontakt
Die Postanschrift lautet:
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Wohngeldbehörde Tel-Nr:
siehe Telefonliste (unten)
Wohngeldbehörde Fax-Nr.:
+49 6152 989 507
Telefonische Erreichbarkeit
Wohngeldbehörde:
montags, dienstags, donnerstags
und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr
mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr
Die Wohngeldbehörde ist bis auf
weiteres für den Publikumsverkehr
geschlossen.