Wohngeldbehörde

Informationen zum Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem Eigentum. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer Eigentumswohnung oder im eigenen Haus, ist grundsätzlich ein Lastenzuschuss möglich. 

Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen. Sie können uns Ihren Wohngeldantrag per Post oder Email zukommen lassen. Außerdem besteht die Möglichkeit, online einen Antrag zu stellen (Informationen siehe unten).

Da Wohngeld nur ein Zuschuss ist, müssen Sie zwingend über ein Einkommen verfügen, mit dem Sie Ihren Bedarf zum Leben decken können. Sollte dies nicht der Fall sein, sollte zunächst ein Antrag auf SGB II-Leistungen beim Jobcenter (bei Arbeitsfähigkeit) oder ein Antrag auf Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beim Fachdienst Allgemeine Soziale Hilfen (bei Erwerbsunfähigkeit oder Rente) gestellt werden.

Allgemeine Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf den Internetseiten des Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum unter Wohngeld oder des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Bitte lesen Sie zunächst unsere FAQs, bevor Sie uns kontaktieren.

 

FAQs zum Wohngeld

 

Frage: Ich befinde mich noch einige Monate im Wohngeldbezug. Ich habe erfahren, dass das Wohngeld zum 01.01.25 erhöht wird. Muss ich einen neuen Antrag stellen, um das höhere Wohngeld zu bekommen?

Antwort: Nein, es erfolgt eine automatische Anpassung und Sie erhalten im Januar einen Änderungsbescheid.

 

 

Frage: Mein Bewilligungszeitraum endet bald. Wann ist es sinnvoll, dass ich einen Weiterleistungsantrag stelle?

Antwort: Ein Weiterleistungsantrag sollte ein bis zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden. (Läuft ihr Bewilligungszeitraum am 30.04. ab, sollten Sie im März einen Weiterleistungsantrag stellen).

 

 

Frage: Kann ich bei Ihnen einen Termin bekommen, damit Sie gemeinsam mit mir den Antrag ausfüllen?

Antwort: Leider können wir beim Ausfüllen der Anträge nicht unterstützen, da sich sonst die Bearbeitung von Anträgen verzögert. Nutzen Sie das Angebot von Sozialberatungsstellen. Diese helfen Ihnen beim Ausfüllen.

 

 

Frage: Ich wohne in Rüsselsheim. Sind Sie für mich zuständig?

Antwort: Die Stadt Rüsselsheim hat eine eigene Wohngeldbehörde. Für alle anderen Städte und Gemeinden im Kreis Groß-Gerau sind wir zuständig.

 

 

Frage: Kann ich Ihnen Unterlagen auch per Email zukommen lassen?

Antwort: Ja. Wir bitten aber darum, dass uns die Unterlagen im PDF-Format geschickt werden.

 

 

Frage: Muss ich bei meinem Wohngeldantrag auch Einkünfte angeben, die steuerfrei sind? (z.B. Minijob)

Antwort: Ja. Für die Berechnung von Wohngeld sind alle Einkommen von allen Haushaltsmitgliedern anzugeben. Sollte es sich um eine Art von Einkommen handeln, die nicht angerechnet wird (z.B. Kindergeld) wird dies bei der Berechnung selbstverständlich berücksichtigt.

 

 

Frage: Mein Wohngeld ist bewilligt bis zum 30. November. Warum habe ich Ende November kein Wohngeld mehr erhalten?

Antwort: Das Wohngeld wird im Voraus, also am Ende des Vormonates ausgezahlt.

Wichtig:

Die Wohngeldreform stellt uns personell vor große Herausforderungen. Um unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, bitten wir darum, vor Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Wohngeldantrages abzusehen. Nachträglich noch wichtige Informationen zu Ihrem Antrag können Sie uns gerne per E-Mail an wohnungswesen@kreisgg.de zukommen lassen.  

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen bevorzugt als PDF

Damit wir Ihre Unterlagen schnell, vollständig und korrekt bearbeiten können, bitten wir Sie, alle Dokumente möglichst ausschließlich im PDF-Format zu übermitteln. PDF-Dateien sind für uns der verlässlichste und effizienteste Weg, Unterlagen zu prüfen, weiterzuverarbeiten und revisionssicher zu archivieren.

Andere Dateiformate (z. B. Fotos, Word-Dateien oder einzelne Bilddateien) führen häufig zu Darstellungsproblemen, erhöhtem Bearbeitungsaufwand oder Rückfragen. Durch die Einreichung als PDF helfen Sie aktiv dabei, den Ablauf für alle Beteiligten reibungslos zu gestalten.

Warum PDF?

  • Inhalte werden genau so angezeigt, wie sie erstellt wurden
  • Dokumente lassen sich einfach bündeln und vollständig prüfen
  • Dateien sind plattformunabhängig und langfristig lesbar
  • Die Bearbeitung erfolgt schneller und fehlerärmer

Wichtige Tipps für die PDF-Übermittlung

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte bei der Erstellung und dem Versand Ihrer Unterlagen:

📄 Alle Unterlagen in einer PDF-Datei zusammenfassen

Wenn mehrere Dokumente eingereicht werden (z. B. Anschreiben, Nachweise, Formulare), fassen Sie diese bitte in einer einzigen PDF-Datei zusammen. Das verhindert, dass Dokumente verloren gehen oder übersehen werden.

🔍 Gute Lesbarkeit sicherstellen

Achten Sie darauf, dass alle Seiten gut lesbar, vollständig und richtig ausgerichtet sind. Unscharfe Scans, abgeschnittene Ränder oder schiefe Seiten verzögern die Bearbeitung erheblich.

📷 Keine Fotos einzelner Seiten

Bitte vermeiden Sie es, Dokumente als einzelne Fotos (z. B. JPG oder PNG) zu senden. Fotos sind oft verzerrt, schlecht lesbar oder unvollständig und müssen von uns aufwendig nachbearbeitet werden.

🗂 Sinnvolle Benennung der Datei

Benennen Sie Ihre PDF-Datei möglichst eindeutig, z. B.
„Name_Vorname_Unterlagen.pdf“.
So können wir Ihre Dokumente sofort zuordnen.

Die Einhaltung dieser Vorgaben trägt maßgeblich dazu bei, dass wir Ihr Anliegen zügig, korrekt und ohne unnötige Rückfragen bearbeiten können.
Bitte helfen Sie mit, indem Sie Ihre Unterlagen konsequent im PDF-Format einreichen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Ihre zuständigen Sachbearbeiter*innen finden Sie hier

Zuständigkeit nach Familienname

Ansprechpartner*in

Telefon

     

Mietbeihilfe:

   

A - Ah

Frau Celik

06152 / 989 708

Ai - Am

Frau M. Pappert

06152 / 989 84205

An - Az

Frau Rasch

06152 / 989 457

Ba

Frau Celik

06152 / 989 708

Bb - Bz

Frau Eberlei

06152 / 989 553

C

Frau Saygi

06152 / 989 753

D

Frau Boos

06152 / 989 84235

E

Frau Tornow

06152 / 989 293

F

Frau Dittrich

06152 / 989 467

Ga - Gn

Frau Quintas Gonzales

06152 / 989 84728

Go - Gq

Frau M. Pappert

06152 / 989 84205

Gr - Gt

Frau Ries

06152 / 989 218

Gu - Gz

Frau Schmitt

06152 / 989 84768

H

Frau Schmitt

06152 / 989 84768

I

Frau Tornow

06152 / 989 293

Ja

Frau Jürgen

06152 / 989 726

Jb - Jz

Frau Dittrich

06152 / 989 467

Kaa - Kan

Frau Neugeborn

06152 / 989 84637

Kao - Karh

Frau Celik

06152 / 989 708

Kari - Kir

Frau M. Pappert

06152 / 989 84205

Kis - Ko

Frau Ries

06152 / 989 218

Kp - Kz

Frau Quintas-Gonzalez

06152 / 989 84728

La - Lg

Frau Fedenko

06152 / 989 84236

Lh - Lz

Frau Meier

06152 / 989 714

Maa - Map

Frau Söker

06152 / 989 84594

Maq - Mb

Frau Wieland

06152 / 989 84593

Mc - Mh

Frau H. Pappert

06152 / 989 84740

Mi

Frau Dittrich

06152 / 989 467

Mj - Mom

Frau Boos

06152 / 989 84235

Mon - Mz

Frau Ries

06152 / 989 218

N, O

Frau Jürgen

06152 / 989 726

P

Frau Wieland

06152 / 989 84593

Q

Frau Rasch

06152 / 989 457

R

Frau Hartung

06152 / 989 645

Sa

Frau Ries

06152 / 989 218

Sb - Sf

Frau Neugeborn

06152 / 989 84637

Sg - Sz

Frau H. Pappert

06152 / 989 84740

T

Frau Söker

06152 / 989 84594

U

Frau Boos

06152 / 989 84235

V

Frau Hartung

06152 / 989 645

W, X

Frau Quintas Gonzales

06152 / 989 84728

Y

Frau Jürgen

06152 / 989 726

Za - Ze

Frau Saygi

06152 / 989 753

Zf - Zz

Frau Rasch

06152 / 989 457

     

Lastenzuschuss:

   

A - P

Frau Rietdorf

06152 / 989 579

Q - Z

Frau Geter

06152 / 989 84677

     

Sachgebietsleitung

Frau Fückel

06152 / 989 595

Fachdienstleitung

Herr Schindler

06152 / 989 555

 

 

Achtung: Für Antragsteller*innen die in Rüsselsheim wohnen, ist die Wohngeldbehörde Rüsselsheim zuständig. 

Online Wohngeldantrag

Die Wohngeldanträge stehen Ihnen auch online auf der Startseite unter Soziales zur Verfügung.

 

 

Kontakt

Die Postanschrift lautet:

Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

Wohngeldbehörde Tel-Nr: 

siehe Telefonliste (unten) 

Wohngeldbehörde Fax-Nr.:
+49 6152 989 507

wohnungswesen@kreisgg.de

 

Telefonische Erreichbarkeit
Wohngeldbehörde:

montags, dienstags und 
donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr
mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr

Die Wohngeldbehörde ist bis auf
weiteres für den Publikumsverkehr
geschlossen
.

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