Wohngeldbehörde

Informationen zum Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutzten Eigentum. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer Eigentumswohnung oder Eigenheim, ist grundsätzlich ein Lastenzuschuss möglich. 
Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen. 
Allgemeine Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen unter Wohngeld | wirtschaft.hessen.de oder des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtenwicklung und Bauwesen (bmwsb.bund.de).  

Wohngeldreform 2023

Bisher hat sich die Höhe des Wohngeldes nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen aller im Haushaltlebenden Personen berechnet.

Zum 01.01.2023 rechnet die neue Wohngeldreform (Wohngeld Plus) eine Heizkostenkomponente an. Eine dauerhafte Heizkostenkomponente (abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder) soll die steigenden Energiekosten abfedern, eine Klimakomponente soll erstmals Kosten, etwa für energetische Gebäudesanierung, dämpfen. 

Wichtig:

Die Wohngeldreform stellt uns personell vor große Herausforderungen. Um unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, bitten wir darum, vor Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Wohngeldantrages abzusehen. Nachträglich noch wichtige Informationen zu Ihrem Antrag können Sie uns gerne per E-Mail an wohnungswesen@kreisgg.de zukommen lassen.  

Ihre zuständigen Sachbearbeiter*innen finden Sie hier

Zuständigkeit nach Familienname

Ansprechpartner*in

Telefon

A - Ah

Frau Celik

06152 / 989 708

Ai - Am

Frau Pappert

06152 / 989 84205

An - Az

Frau Rasch

06152 / 989 457

Ba

Frau Celik

06152 / 989 708

Bb - Bz

Frau Eberlei

06152 / 989 553

C

Frau Saygi

06152 / 989 753

D

Frau Boos

06152 / 989 84235

E, F

Frau Dittrich

06152 / 989 467

G

Frau Schmidt

06152 / 989 721

H

Frau Galm

06152 / 989 84663

I

Frau Dressler

06152 / 989 84547

Ja - Jam

Frau Göttmann

06152 / 989 645

Jan - Jaz

Frau Jürgen

06152 / 989 726

Jb - Joh

Frau Wieland

06152 / 989 84593

Joi - Jz

Frau Dittrich

06152 / 989 467

Ka

Frau Dressler

06152 / 989 84547

Kb - Kir

Frau Pappert

06152 / 989 84205

Kis - Ko

Frau Maus

06152 / 989 867

Kp - Kz

Frau Söker

06152 / 989 84594

L

Frau Fedenko

06152 / 989 84236

Ma - Mt

Frau Lambernd

06152 / 989 579

Mu - Mz

Frau Kristen

06152 / 989 84595

N, O

Frau Jürgen

06152 / 989 726

P

Frau Wieland

06152 / 989 84593

Q

Frau Dittrich

06152 / 989 467

R

Frau Meier

06152 / 989 714

Sa

Frau Maus

06152 / 989 867

Sb - Sei

Frau Neugeborn

06152 / 989 84637

Sej - Sz

Frau Kristen

06152 / 989 84595

T

Frau Söker

06152 / 989 84594

U

Frau Schmidt

06152 / 989 721

V

Frau Boos

06152 / 989 84235

W, X

Frau Göttmann

06152 / 989 645

Y

Frau Jürgen

06152 / 989 726

Za - Ze

Frau Saygi

06152 / 989 753

Zf - Zz

Frau Rasch

06152 / 989 457

     

Sachgebietsleitung

Frau Aydin

06152 / 989 554

Sachgebietsleitung

Frau Fückel

06152 / 989 595

Fachdienstleitung

Herr Schindler

06152 / 989 555

 

 

Achtung: Für Antragsteller*innen die in Rüsselsheim wohnen, ist die Wohngeldbehörde Rüsselsheim zuständig. 

Online Wohngeldantrag

Die Wohngeldanträge stehen Ihnen auch online auf der Startseite unter Soziales zur Verfügung.

https://www.kreisgg.de/kreisverwaltung/verwaltung/onlineantraege

 

 

Kontakt

Die Postanschrift lautet:

Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

Wohngeldbehörde Tel-Nr: 

siehe Telefonliste (unten) 

Wohngeldbehörde Fax-Nr.:
+49 6152 989 507

wohnungswesen@kreisgg.de

 

Telefonische Erreichbarkeit
Wohngeldbehörde:

montags, dienstags, donnerstags
und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr
mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr

 

Die Wohngeldbehörde ist bis auf
weiteres für den Publikumsverkehr
geschlossen
.

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