Wohngeldbehörde

Informationen zum Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutzten Eigentum. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer Eigentumswohnung oder Eigenheim, ist grundsätzlich ein Lastenzuschuss möglich. 
Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen. 
Allgemeine Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen unter Wohngeld | wirtschaft.hessen.de oder des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat unter BMI-Wohngeld (bund.de)

Wohngeldreform 2023

Bisher hat sich die Höhe des Wohngeldes nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen aller im Haushaltlebenden Personen berechnet.

Zum 01.01.2023 rechnet die neue Wohngeldreform (Wohngeld Plus) eine Heizkostenkomponente an. Eine dauerhafte Heizkostenkomponente (abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder) soll die steigenden Energiekosten abfedern, eine Klimakomponente soll erstmals Kosten, etwa für energetische Gebäudesanierung, dämpfen. 

Wichtig:

Die Wohngeldreform stellt uns personell vor große Herausforderungen. Um unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, bitten wir darum, vor Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Wohngeldantrages abzusehen. Nachträglich noch wichtige Informationen zu Ihrem Antrag können Sie uns gerne per E-Mail an wohnungswesen@kreisgg.de zukommen lassen.  

Ihre zuständigen Sachbearbeiter*innen finden Sie hier

Zuständigkeit nach Familienname

Ansprechpartner*in

Telefon

A - Am

Herr Bröker

06152 / 989 84612

An - Az

Frau Rasch

06152 / 989 457

B

Frau Eberlei

06152 / 989 553

C

Frau Kristen

06152 / 989 84595

D

Frau Boos

06152 / 989 84235

E

Frau Dittrich

06152 / 989 467

F

Frau Fedenko

06152 / 989 84236

G, H

Frau Schmidt

06152 / 989 721

I

Frau Kunz

06152 / 989 506

J, K

Herr Gimbel

06152 / 989 708

L

Frau Fedenko

06152 / 989 84236

M

Frau Lambernd

06152 / 989 579

N, O

Frau Jürgen

06152 / 989 726

P

Frau Wieland

06152 / 989 84593

Q

Frau Rasch

06152 / 989 457

R

Frau Meier

06152 / 989 714

Sa - Sd

Frau Kunz

06152 / 989 506

Se - Sz

Frau Dittrich

06152 / 989 467

T

Frau Söker

06152 / 989 84594

U, V

Frau Boos

06152 / 989 84235

W

Frau Göttmann

06152 / 989 645

Y

Frau Jürgen

06152 / 989 726

Z

Frau Rasch

06152 / 989 457

     

Sachgebietsleitung

Frau Aydin

06152 / 989 554

Sachgebietsleitung

Frau Fückel

06152 / 989 595

Fachdienstleitung

Herr Schindler

06152 / 989 555

 

 

Achtung: Für Antragsteller*innen die in Rüsselsheim wohnen, ist die Wohngeldbehörde Rüsselsheim zuständig. 

Kontakt

Die Postanschrift lautet:

Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

Wohngeldbehörde Tel-Nr: 

siehe Telefonliste (unten) 

Wohngeldbehörde Fax-Nr.:
06152 / 989-507

E-Mail: wohnungswesen@kreisgg.de

 

Telefonische Erreichbarkeit
Wohngeldbehörde:

montags, dienstags, donnerstags
und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr
mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr

 

Die Wohngeldbehörde ist bis auf
weiteres für den Publikumsverkehr
geschlossen
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