Informationen zum Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutzten Eigentum. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer Eigentumswohnung oder Eigenheim, ist grundsätzlich ein Lastenzuschuss möglich.
Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen.
Allgemeine Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen unter Wohngeld | wirtschaft.hessen.de oder des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat unter BMI-Wohngeld (bund.de).
Wohngeldreform 2023
Bisher hat sich die Höhe des Wohngeldes nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen aller im Haushaltlebenden Personen berechnet.
Zum 01.01.2023 rechnet die neue Wohngeldreform (Wohngeld Plus) eine Heizkostenkomponente an. Eine dauerhafte Heizkostenkomponente (abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder) soll die steigenden Energiekosten abfedern, eine Klimakomponente soll erstmals Kosten, etwa für energetische Gebäudesanierung, dämpfen.
Wichtig:
Die Wohngeldreform stellt uns personell vor große Herausforderungen. Um unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, bitten wir darum, vor Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Wohngeldantrages abzusehen. Nachträglich noch wichtige Informationen zu Ihrem Antrag können Sie uns gerne per E-Mail an wohnungswesen@kreisgg.de zukommen lassen.
Ihre zuständigen Sachbearbeiter*innen finden Sie hier
Zuständigkeit nach Familienname | Ansprechpartner*in | Telefon |
A - Am | Herr Bröker | 06152 / 989 84612 |
An - Az | Frau Rasch | 06152 / 989 457 |
B | Frau Eberlei | 06152 / 989 553 |
C | Frau Kristen | 06152 / 989 84595 |
D | Frau Boos | 06152 / 989 84235 |
E | Frau Dittrich | 06152 / 989 467 |
F | Frau Fedenko | 06152 / 989 84236 |
G, H | Frau Schmidt | 06152 / 989 721 |
I | Frau Kunz | 06152 / 989 506 |
J, K | Herr Gimbel | 06152 / 989 708 |
L | Frau Fedenko | 06152 / 989 84236 |
M | Frau Lambernd | 06152 / 989 579 |
N, O | Frau Jürgen | 06152 / 989 726 |
P | Frau Wieland | 06152 / 989 84593 |
Q | Frau Rasch | 06152 / 989 457 |
R | Frau Meier | 06152 / 989 714 |
Sa - Sd | Frau Kunz | 06152 / 989 506 |
Se - Sz | Frau Dittrich | 06152 / 989 467 |
T | Frau Söker | 06152 / 989 84594 |
U, V | Frau Boos | 06152 / 989 84235 |
W | Frau Göttmann | 06152 / 989 645 |
Y | Frau Jürgen | 06152 / 989 726 |
Z | Frau Rasch | 06152 / 989 457 |
Sachgebietsleitung | Frau Aydin | 06152 / 989 554 |
Sachgebietsleitung | Frau Fückel | 06152 / 989 595 |
Fachdienstleitung | Herr Schindler | 06152 / 989 555 |
Achtung: Für Antragsteller*innen die in Rüsselsheim wohnen, ist die Wohngeldbehörde Rüsselsheim zuständig.
Vordrucke "MIETZUSCHUSS" nur für Mieter
Vordrucke "LASTENZUSCHUSS" nur für Hausbesitzer und Eigentumswohnungsbesitzer
Vordrucke "Heimfall" bzw. "besondere Wohnform"
Kontakt
Die Postanschrift lautet:
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Wohngeldbehörde Tel-Nr:
siehe Telefonliste (unten)
Wohngeldbehörde Fax-Nr.:
06152 / 989-507
E-Mail: wohnungswesen@kreisgg.de
Telefonische Erreichbarkeit
Wohngeldbehörde:
montags, dienstags, donnerstags
und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr
mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr
Die Wohngeldbehörde ist bis auf
weiteres für den Publikumsverkehr
geschlossen.