Die gesetzlichen Aufgaben der Revision sind:
- die Prüfung der Jahresrechnung
- die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und Belege
- die dauernde Überwachung der Kassen der Gemeinden und der Eigenbetriebe einschließlich der Sonderkassen
- die Durchführung der regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen
Weitere Aufgaben können aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen auf die Revision übertragen werden. Als Beispiel sei hier die Prüfung der Betätigung der Gemeinde bei Unternehmen des privaten Rechts, an denen die Gemeinden beteiligt sind, genannt.
Die Revisoren sind bei der Durchführung ihrer Tätigkeit unabhängig. Das Verwaltungsorgan kann keine Weisungen erteilen, die den Umfang, die Art und Weise oder das Ergebnis der Prüfung betreffen. Insofern hat die Revision innerhalb der Verwaltung einen Sonderstatus.