Übernahme von Beiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen
Nähere Informationen für die Übernahme von Beiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen erhalten Sie beim Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe.
Aufsicht und Beratung von Kindertageseinrichtungen
Die Aufgaben der Fachaufsicht und Fachberatung von Kindertageseinrichtungen sind regional zugeordnet. Die zuständige Ansprechpartnerin für die jeweilige Kommune können Sie den nebenstehenden Kontaktdaten entnehmen.
Der Aufgabenzuschnitt umfasst im Einzelnen
- die Trägerberatung bei der Betriebsgründung und –führung
- die Erteilung von Betriebserlaubnissen
- die Beratung von Leitungen / Fachkräften in Kindertageseinrichtungen zu organisatorischen und pädagogischen Themen
Informationen rund um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Fachaufsicht finden Sie hier.
Veröffentlichungen des Fachdienstes
Handbuch zur Planung, Steuerung und Gestaltung des Betriebes von Tageseinrichtungen für Kinder
Qualität
Qualität in der Tagesbetreuung für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt
Fachliche Empfehlungen des Kreises
Kinderschutz
Schutzkonzept zur Umsetzung § 8a SGB VIII in Kindertageseinrichtungen
Handlungsleitfaden zur Sicherung der Rechte von Kindern
Fachberatung
Rahmenbedingungen für Natur- und Waldkindergärten im Kreis Groß-Gerau
Maßnahmenkatalog für personelle Notsituationen
Sachstandsbericht Sprache 2014
Im Sozialgesetzbuch VIII ist in § 24 der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung für Kinder ab drei Jahren verankert. Seitdem 01.08.2013 haben auch Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
In der folgenden Übersicht erhalten Sie Informationen zum Rechtsanspruch:
Elterninformation zum Rechtsanspruch für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt
Informationen rund um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung des Rechtsanspruchs finden Sie hier.
Das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch regelt in § 30 die gemeinsame Bedarfsplanung von Betreuungsplätzen zwischen dem Jugendamt und den örtlichen Gemeinden.
Hierzu ermittelt der Fachdienst Kindertagesbetreuung den Bedarf und verfasst jährliche Kinderberichte, die in den 13 Kommunen als Grundlage für regelmäßige Planungsgespräche dienen. Die Gemeinden stellen auf der Basis des ermittelten Bedarfs die Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Zusätzlich sorgt der Fachdienst für ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege.
Informationen rund um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Jugendhilfeplanung finden Sie hier.
Veröffentlichungen zum Berichtswesen
Fort- und Weiterbildungsangebote für das pädagogische Fachpersonal
Der Fachdienst Kindertagesbetreuung bietet jährlich ein Programm mit Fort- und Weiterbildungsangeboten für pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen im Kreis Groß-Gerau an. Im Jahr 2023 werden sowohl Veranstaltungen online als auch in Präsenz angeboten. Selbstverständlich werden alle Veranstaltungen gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung ausgerichtet.
Hier finden Sie das Fortbildungsprogramm für das Jahr 2024.
Für diese Fortbildungen können sich interessierte Fachkräfte per E-Mail unter kitafb@kreisgg.de anmelden.
Integration von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen
Kinder mit Behinderung bzw. drohender Behinderung werden in allen Kommunen des Kreises in Kindertagesstätten integriert.
Eltern von Kindern mit Behinderung haben die Möglichkeit, für Ihr Kind eine Integrationsmaßnahme zu beantragen. Bitte nehmen Sie Kontakt zum Träger der von Ihnen gewünschten Kindertagesstätte in Ihrem Wohnort auf oder wenden Sie sich an unseren Fachdienst. Für die Antragsunterlagen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet "wirtschaftliche Eingliederunghilfe".
Das Handbuch zur Integration von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen im Kreis Groß-Gerau bietet pädagogischen Fachkräften, Trägern von Kindertagesstätten und der interessierten Fachöffentlichkeit einen umfassenden Überblick über Voraussetzungen, formale Verfahren und die Qualität von Integrationsmaßnahmen.
Hier finden Sie Informationen zu folgenden Punkten:
- Gesetzliche Grundlagen
- Antragsverfahren
- Vorgehensweise im Kreis Groß-Gerau
- Quantitative Steuerung
- Qualitative Steuerung
- Übergang Kindertagesstätte - Schule
- Informationen zu begleitenden Fachdiensten und Netzwerken
- Adressen- und andere Listen
Das Handbuch steht hier zum Download zur Verfügung.
Übernahme von Beiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen
Nähere Informationen für die Übernahme von Beiträgen für den Besuch von
Kindertageseinrichtungen erhalten Sie beim Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe.
Kontakt
Geschäftsstelle
Monika Filusch
Raum: C.003
06152 989-814
06152 989-9984008
kitafb@kreisgg.de