Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI entlasten Pflegepersonen und helfen Pflegebedürftigen dabei, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. Hierfür kann der sogenannte Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Bei Pflegegrad 2 bis 5 können zudem bis zu 40 % des ambulanten Pflegesachleistungsanspruchs verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Angebote nach der hessischen Pflegeunterstützungsverordnung anerkannt sind. Anerkennende Behörde für neue Angebote mit Sitz im Kreis Groß-Gerau ist die Kreisverwaltung Groß-Gerau.
Digitales Antragsverfahren für gewerblich und selbständig Tätige
Anerkennungsfähig sind Angebote nach § 45a Abs. 1 SGB XI, die der Versorgung der pflegebedürftigen Person mit den zum täglichen Leben in einem Privathaushalt erforderlichen hauswirtschaftlichen Hilfen beitragen. Sie sollen den Verbleib in der häuslichen Umgebung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützen.
Unterstützung im Alltag umfasst folgende Angebote:
- Angebote zur Entlastung von Pflegenden dienender gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in Ihrer Eigenschaft als Pflegende.
- Angeboten zur Unterstützung im Alltag sind Hilfen zur Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung. Es sind Dienstleistungen, die soziale Kontakte und Aktivitäten z.B. durch Begleitung fördern. Dazu zählen u.a. Begleitung beim Einkaufen und Spazierengehen und die Übernahme von Begleit- und Fahrdiensten.
- Angebote zur Unterstützung im Haushalt sind Dienstleistungen, die speziell darauf ausgerichtet sind, den Alltag im Haushalt zu erleichtern und zu unterstützen. Darunter fällt insbesondere die übliche Reinigung der Wohnräume, sich um die anfallende Wäsche kümmern, die Zubereitung von Mahlzeiten und der Einkauf von Waren des täglichen Lebens. Dazu gehören nicht Leistungen wie zum Beispiel die Instandhaltung von Gebäuden, die Pflege von Außenanlagen und Handwerkerleistungen.
Anerkennungsfähig sind auch Leistungen, die die pflegebedürftige Person dabei unterstützen, individuell benötige Hilfeleistungen selbst zu organisieren. Dies umfasst auch Angebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und Pflegebedarf
Gewerbliche Anbieter*innen können in Hessen keine Betreuungsgruppen anbieten.
Für Fragen im Rahmen des Antrags- und Anerkennungsprozess wenden Sie sich bitte an entlastungsangebote@kreisgg.de.
Voraussetzungen für die Anerkennung:
- Unternehmenssitz im Kreis Groß-Gerau
- Basisschulung im Umfang von mind. 30 Stunden oder höherwertige Qualifikation (z.B. als Altenpflegehelfer oder Altenpflegehelferin, als Krankenpflegehelfer oder Krankenpflegehelferin, nach den Richtlinien nach § 53b SGB XI, durch andere vergleichbare Qualifizierungsmaßnahmen)
- Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes: Das Anforderungsschreiben an die zuständige Stadt oder Gemeinde wird im Prozess erstellt.
- IK-Nummer (Die IK-Nummer kann kostenfrei beantragt werden unter: ARGE IK, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin, Tel. +49 30 13001-1340, info@arge-ik.de)
Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung:
- Nachweis Qualifizierung (Basisqualifizierung oder höherwertige Qualifikation)
- Vorlage der Gewerbeanzeige nach § 14 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung oder der Steuernummer nach § 139c der Abgabenordnung (Gewerbeanzeige je nach angebotenen Dienstleistungen, z.B. hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Alltagsbegleitung)
- Nachweis Berufs-Haftpflichtversicherung: Police für die angebotenen Dienstleistungen
- Bei Anbieterinnen und Anbietern mit mehr als drei leistungsgerbringenden Personen in den Bereichen Entlastung im Alltag und / oder Entlastung von Pflegenden, muss mindestens eine Person Fachkraft sein.
- Bei Fachkrafterfordernis: Nachweis über die Qualifikation und den Beschäftigungsumfang der Fachkraft (Arbeitsvertrag)
Antragsformulare für Nichtgewerblich tätige juristische Personen
Nichtgewerblich tätige juristische Personen sind insbesondere freie Träger, Einrichtungen und Organisationen, die vorwiegend qualifiziert ehrenamtlich Tätige als leistungserbringende Personen einsetzen.
Anerkennungsfähig sind hier:
- Betreuungsangebote
- Angebote zur Entlastung von Pflegenden
- Angebote zur Entlastung im Alltag
- Angebote zur Entlastung im Haushalt
Bei Betreuungsangeboten übernehmen ehrenamtliche HelferInnen unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich. Hierzu zählen z.B. Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen, stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich.
Dateien zum Download:
Antragsformulare für Qualifizierte Einzelpersonen
Anerkennungsfähig sind hier ausschließlich:
- Angebote zur Entlastung im Alltag
- Angebote zur Entlastung im Haushalt
Dateien zum Download:
Informationsportal zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag
In den Anbieterformen I bis III ist jeweils bis zum 30. April ein Tätigkeitsbericht über das vorangegangene Kalenderjahr vorzulegen: