Antragsunterlagen und Gebühren
Zur Beantragung einer Erlaubnis zum Begleiteten Fahren ab 17 sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Download hier (PDF | 96,5 KB)); bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts).
- Fahrschulstempel auf dem Antrag
- Antrag zum Begleiteten Fahren ab 17 (Download hier)
- gültiges Ausweisdokument, bitte beachten Sie die Hinweise hier
- Auszüge aus dem Fahreignungsregister (FAER) und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (werden von der Behörde eingeholt)
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits in einem früheren Antragsverfahren schon einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt)
- Nachweis ausreichenden Sehvermögens (Sehtestbescheinigung)
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Direktversand:
Ab dem 18. Geburtstag sind Sie berechtigt, drei Monate lang auch mit Ihrer Prüfungsbescheinigung unbegleitet zu fahren.
Ihren neuen EU-Kartenführerschein müssen Sie in dieser Zeit nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen. Vielmehr kann das Dokument in den meisten Fällen gegen die Entrichtung eines Zusatzbetrages in Höhe von 5,10 € nach Vollendung des 18. Lebensjahres von der Bundesdruckerei direkt zu Ihnen nach Hause gesandt werden.
Aufgrund der aktuellen Situation und der Notwendigkeit reduzierter persönlicher Kontakte wird der Kartenführerschein ausschließlich per Direktversand zugestellt.
Außerdem ist für jede Begleitperson vorzulegen:
- Beiblatt zum Antrag zum Begleiteten Fahren ab 17 (Download hier)
- Kopie der Vorder- und Rückseite des Führerscheins
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (wird von der Behörde eingeholt)
Sofern die vorgesehene Begleitperson im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein sollte, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, zusätzlich:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Die Verwaltungsgebühren betragen 53,40 € zuzüglich 8,40 € je Begleitperson sowie zusätzlich 5,10 € bei Direktversand des Führerscheins nach Hause.
Nachmelden einer Begleitperson
Sie haben bereits eine Fahrerlaubnis zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahren beantragt und möchten eine oder mehrere Begleitperson(en) nachmelden?
Es muss folgendes Formular nachgereicht werden:
- Nachmeldung zum Antrag zum Begleiteten Fahren ab 17 (Download hier)
Und für jede neue Begleitperson:
- Beiblatt zum Antrag zum Begleiteten Fahren ab 17 (Download hier)
- Kopie der Vorder- und Rückseite des Führerscheins
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (wird von der Behörde eingeholt)
Sofern die vorgesehene Begleitperson im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein sollte, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, zusätzlich:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Die Verwaltungsgebühren betragen (abhängig davon, ob neue Dokumente erstellt werden müssen) 8,40 € oder 16,10 € für jede neue Begleiperson.

Was verbirgt sich hinter BF17, wie funktioniert es und was sind eigentlich die Vorteile des Begleiteten Fahrens? Alles Wichtige rund um BF17 erfahren Sie ausführlich bei der Deutschen Verkehrswacht: www.bf17.de
Über den Ablauf des Verfahrens von der Antragstellung bis zum Erhalt des Kartenführerscheins, die Zulassungskriterien für Begleitpersonen und die benötigten Antragsunterlagen können Sie sich hier informieren:
Verfahrensablauf
Damit Sie die Prüfungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren auch tatsächlich zum geplanten Zeitpunkt in Händen halten können, sollten Sie den Fahrerlaubnisantrag möglichst frühzeitig stellen; dies ist bereits sechs Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters von 17 Jahren möglich. Eine Reihe von Fahrschulen übernimmt das als Serviceleistung für Sie. Ansonsten können Sie den Antrag persönlich zu den Öffnungszeiten bei der Führerscheinstelle abgeben.
Nach Eingang des Antrags prüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob für Sie Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg oder sonst Eignungsbedenken vorliegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie von der Behörde unterrichtet, wie die Fahreignungsbedenken ausgeräumt werden können.
Wenn alles in Ordnung ist, wird die Prüfungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ausgefertigt und der zuständigen Technischen Prüfstelle übersandt; gleichzeitig wird der Prüfauftrag nach dort elektronisch erteilt. Die Prüfstelle informiert dann die Fahrschule ebenfalls auf elektronischem Wege, dass der Auftrag bei ihr eingegangen ist. Zu gegebener Zeit wird die Fahrschule Sie dort zur Prüfung anmelden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters abgelegt werden.
Der Sachverständige oder Prüfer händigt, wenn die Prüfung bestanden ist, die Prüfungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren nach dem Einsetzen des Aushändigungsdatums aus. Sie darf nur ausgehändigt werden, wenn die Identität des Bewerbers zweifelsfrei feststeht. Sie müssen deshalb zur Prüfung Ihr Ausweisdokument mitbringen.
Nach bestandener Prüfung können Sie dann sofort im Beisein einer der benannten Begleitpersonen loslegen.
Aber bitte nicht vergessen: Sie müssen der Kfz-Versicherung vor der ersten Begleitfahrt Ihre Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 mitteilen (s. weiter unten)!
In den meisten Fällen wird der Führerschein nach dem 18. Geburtstag direkt zu Ihnen nach Hause übersandt. Hierdurch haben Sie keine Nachteile, denn Sie dürfen ab dem 18. Geburtstag für die Dauer von drei Monaten auch mit der Prüfungsbescheinigung ohne Begleitung fahren.
Anforderungen an Begleitpersonen
Personen, die als Begleiter(in) zugelassen werden wollen, müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- Mindestalter 30 Jahre
- ununterbrochener Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder B oder einer entsprechenden EU/EWR-Fahrerlaubnis oder schweizerischen Fahrerlaubnis seit mindestens 5 Jahren
- maximal ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber vor Antritt einer Fahrt und während des Führens des Fahrzeugs, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen, ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.
Ein Einweisungslehrgang in einer Fahrschule ist für Fahranfängerinnen und Fahranfänger sowie deren künftige Begleitpersonen nicht verpflichtend vorgeschrieben, wird aber auf freiwilliger Basis empfohlen. Bitte beachten Sie ein hierzu erstelltes Merkblatt.
Kfz-Versicherung informieren!
Sie müssen der Kfz-Versicherung vor der ersten Begleitfahrt Ihre Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 mitteilen.
Auf der Webseite www.bf17.de erhalten Sie hierzu weitere Informationen. Dort steht auch ein Merkblatt bezüglich der Kfz-Versicherungskonditionen während und nach dem Begleiteten Fahren zum Download bereit. Für ausführliche Informationen und Tarifdetails kontaktieren Sie bitte direkt die Versicherungsanbieter.
Downloads
Kontakt
Sachbearbeitung ausl. Umschreibung, Neuerteilung, Verlängerung
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefonische Erreichbarkeit
(Vorsprache nur nach
Terminvereinbarung)
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Bankverbindung
Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Kennwort "Führerschein" + Name + Geburtsdatum
ACHTUNG! Bitte nicht ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Behörde Beträge überweisen.
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