Verlängerung der Fahrerlaubnis

Sie müssen wegen Fristablaufs Ihrer Fahrerlaubnis einen neuen Führerschein erwerben?

Sofern Ihre Lkw- oder Busklassen demnächst ablaufen, sollte die Verlängerung möglichst frühzeitig (spätestens vier Wochen vor Ablauf) beantragt werden. Die hierfür benötigten Unterlagen erfahren Sie hier:

Klassen C, C1, CE und C1E

Die Fahrerlaubnis wird auf Antrag bei Nachweis der Eignung für längstens fünf Jahre verlängert. Auch wenn Ihre Fahrerlaubnis bereits abgelaufen sein sollte, können Sie diese wieder verlängern.

Sofern Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, beachten Sie bitte auch die Hinweise zur hierfür erforderlichen Berufskraftfahrerqualifikation

Antragsverfahren:

Frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer darf die Verlängerung beantragt werden; es sind folgende Unterlagen erforderlich:

 

Sofern die Fahrerlaubnis gewerblich genutzt werden soll zusätzlich:

  • Bescheinigung über eine abgeschlossene Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).

 

Die Verwaltungsgebühren betragen ca. 43,90 €.

Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühren bei Berufskraftfahrern durch den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ggf. erhöhen werden.

 

Hinweis:

Amtsärztliche oder weitergehende fachärztliche und/oder medizinisch-psychologische Begutachtungen bleiben vorbehalten.

Klassen D, D1, DE und D1E

Die Fahrerlaubnis wird auf Antrag bei Nachweis der Eignung für längstens fünf Jahre verlängert. Auch wenn Ihre Fahrerlaubnis bereits abgelaufen sein sollte, können Sie diese wieder verlängern.

Sofern Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, beachten Sie bitte auch die Hinweise zur hierfür erforderlichen Berufskraftfahrerqualifikation

Antragsverfahren:

Frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der alten Fahrerlaubnis darf die Verlängerung beantragt werden; es sind folgende Unterlagen erforderlich:

Ab Vollendung des 50. Lebensjahres zusätzlich:

  • Zusatzgutachten hinsichtlich der psychischen Leistungsfähigkeit (Leistungstest)

 

Sofern die Fahrerlaubnis gewerblich genutzt werden soll zusätzlich:

  • Bescheinigung über eine abgeschlossene Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).

 

Die Verwaltungsgebühren betragen ca. 43,90 €.

Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühren bei Berufskraftfahrern durch den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ggf. erhöhen werden.


Hinweis:

Amtsärztliche oder weitergehende fachärztliche und/oder medizinisch-psychologische Begutachtungen bleiben vorbehalten.

Alte Klasse 2

Die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen, die in die neuen Klassen C und CE fallen (Kfz über 7,5 t mit und ohne Anhänger), endet für Inhaber der alten Klasse 2 grundsätzlich mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Ab dem 50. Geburtstag dürfen dann also keine LKWs und Kombinationen, die unter diese Klassen fallen, mehr gefahren werden.

Eine Verlängerung der Fahrerlaubnis ist jedoch bei Nachweis der Eignung möglich. Auch wenn Ihre Fahrerlaubnis der Klasse 2 bereits abgelaufen sein sollte, können die Fahrerlaubnisklassen C und CE verlängert werden.

Die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird für längstens 5 Jahre erteilt.

Sofern Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, beachten Sie bitte auch die Hinweise zur hierfür erforderlichen Berufskraftfahrerqualifikation.


Benötigte Unterlagen:

 

Sofern die Fahrerlaubnis gewerblich genutzt werden soll zusätzlich:

  • Bescheinigung über eine abgeschlossene Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).

Die Verwaltungsgebühren betragen ca. 43,90 €.

Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühren bei Berufskraftfahrern durch den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ggf. erhöhen werden.

 

Hinweis:

Amtsärztliche oder weitergehende fachärztliche und/oder medizinisch-psychologische Begutachtungen bleiben vorbehalten.

Nachtrag/Verlängerung Berufskraftfahrerqualifikationsnachweis (Schlüsselzahl 95)

Berufskraftfahrer, die gewerblich/beruflich Personen oder Güter befördern/transportieren (Bus- und LKW-Fahrer) müssen zusätzlich eine Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen und diese alle 5 Jahre durch Weiterbildung erneuern. Der Nachweis wurde bisher durch die Schlüsselzahl 95 im Führerschein dokumentiert. Seit dem 23.05.2021 wird hierfür der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) als zusätzliche Karte ausgestellt.

 

Die Eintragung der Schlüsselzahl 95 wird auf Antrag bei Nachweis der Weiterbildung für längstens fünf Jahre verlängert.

 

Antragsverfahren:

Frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der alten Fahrerlaubnis darf die Verlängerung beantragt werden; es sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts. Bei einer Verlängerung sind Angaben zur Fahrschule nicht erforderlich.
  • gültiges Ausweisdokument, bitte beachten Sie die Hinweise.
  • Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Bescheinigung über eine abgeschlossene Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).

Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bei Berufskraftfahrern für den neuen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) variieren.