Was müssen Sie veranlassen, wenn sich Ihre Adresse, Ihr Name oder die technischen Daten Ihres Kraftfahrzeuges geändert haben?
Die notwendigen Informationen erhalten Sie hier:
Umzug innerhalb des Kreises
Sie sind innerhalb des Kreises umgezogen?
Änderungen der Adresse sind unverzüglich anzuzeigen, der Fahrzeugschein ist vorzulegen.
Die Änderung der Hauptwohnsitzadresse kann bei natürlichen Personen auch beim Einwohnermeldeamt der Stadt/Gemeinde vorgenommen werden.
Benötigte Unterlagen:
- Fahrzeugschein
Kosten:
- 11,70 - 15,00 Euro
Informationen zu internetbasierten Zulassungsvorgängen finden sie hier!
Änderung des Namens
Ihr Name hat sich geändert?
Änderungen des Namens sind unverzüglich anzuzeigen, der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein sind vorzulegen.
Benötigte Unterlagen:
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
Kosten:
- 11,70 Euro (bis 20,00 Euro)
Änderung technischer Daten
Die technischen Daten ihres Fahrzeuges haben sich geändert?
Viele Änderungen sind erst bei der nächsten Vorlage der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle einzutragen.
Folgende Änderungen sind z. B. jedoch unverzüglich einzutragen:
- Änderung der Fahrzeugart
- Änderung des Hubraumes, der Leistung oder der Höchstgeschwindigkeit
- Änderung der zulässigen Achslast, des Gesamtgewichts, der Nutz-/Sattel-/Aufliege- oder Anhängelast
- Erhöhung der Fahrzeugabmessungen (L/B/H), außer bei Pkw und Motorrädern
- Änderung der Sitz-/Liege- oder Stehplatzzahl bei Bussen
- Änderung der Abgas- oder Geräuschwerte
- Einbau von Teilen, in deren Betriebserlaubnis die Pflicht zur unverzüglichen Eintragung in die Fahrzeugpapiere vermerkt ist.
Diese Aufzählung ist verkürzt dargestellt und nicht abschließend.
In Zweifelsfällen fragen Sie bitte bei der Zulassungsstelle nach.
Einige technische Änderungen führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Hinweise darauf sind die Worte "Betriebserlaubnis", "§ 13 EG-FGV", "§ 21 StVZO" oder "§ 19 (2) StVZO" im Gutachten. Eine neue Betriebserlaubnis ist dann vor dem Eintrag der technischen Änderung in die Papiere bei der hessischen Bündelungsbehörde in Marburg zu beantragen. Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Je nach Art der Änderung eventuell benötigte Unterlagen:
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- eventuelle Gutachten (z. B. eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr / in Hessen: TÜV)
- eventuell vorhandene Betriebserlaubnisse für Einzelteile
- sonstige vorhandene Bescheinigungen o. ä.
- gegebnenfalls eine neue Betriebserlaubnis (s. o.)
- gültiges Ausweisdokement des Vorsprechenden
Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihrer vorhandenen Unterlagen im Einzellfall ausreichen, können Sie diese gerne vorab - je nachdem, wo Sie vorsprechen möchten - an eine meiner E-Mail-Adressen übersenden: zulgg@kreisgg.de (für den Standort Groß-Gerau) oder zulrhm@kreisgg.de (für den Standort Rüsselsheim).
Kosten:
11,70 Euro (bis 20,00 Euro)
siehe auch:
Technische Änderungen und Vollabnahme
§ 15 Fahrzegzulassungsverordnung (externer Link)
Hinweis:
Die EG-Fahrzeugpapiere enthalten standardgemäß nur noch eine Reifengröße. Die Verpflichtung des Halters gegebenfalls nachweisen zu müssen, dass die montierte Rad-Reifen-Kombination zulässig ist, kann über eine Bescheinigung des Herstellers, das COC-Papier, Bescheinigung der Werkstatt, die die Montage vorgenommen hat, Kopie des bisherigen Fahrzeugbriefs, das Gutachten eines Sachverständigen pp geführt werden. Sollen weitere Reifen eingetragen werden, so verursacht dies einen Mehraufwand bei jeder Zulassung und damit höhere Kosten!
Kontaktinformationen
Die Zulassungsstelle ist an zwei Standorten (Groß-Gerau und Rüsselsheim) erreichbar:
Standort Groß-Gerau
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Zulassungsbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Kontakt
Tel.: s. Erreichbarkeitszeiten |
Standort Rüsselsheim
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Zulassungsbehörde
Stahlstr. 15 (Zufahrt Kobaltstraße)
65428 Rüsselsheim am Main
Kontakt
Tel.: s. Erreichbarkeitszeiten |
Für beide Standorte
Kontaktformular
Mit dem Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen an die Zulassungsstelle herantragen; eine telefonische oder - falls gewünscht - schriftliche Antwort erfolgt baldmöglich, spätestens innerhalb eines Arbeitstages
Erreichbarkeitszeiten
Allgemeine Auskünfte unter | |
- montags | 8:00 - 12:00 Uhr |
- dienstags | 8:00 - 12:00 Uhr |
- mittwochs | 14:00 - 18:00 Uhr |
- donnerstags | 8:00 - 12:00 Uhr |
- freitags | 8:00 - 12:00 Uhr |
Persönliche Vorsprachen über Terminvergabe |
Bankverbindung
Kreissparkasse Groß-Gerau
BLZ 508 525 53
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Konto-Nr. 18
Kennwort "Zulassung"