Besonderes Verfahren für Fahrzeuge mit Vollabnahme
Fahrzeuge, welche mit einer so genannten Vollabnahme zugelassen werden sollen, bedürfen vor der Zulassung einer separaten Einzelerlaubnis:
Zum 29.04.2009 haben sich einige Änderungen im Zusammenhang mit der Erlangung von Betriebserlaubnissen für einzelne Kraftfahrzeuge ergeben. Aufgrund der Richtlinie 2007/46/EG des europäischen Parlamentes, § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungs-verordnung (EG-FGV) und der Neufassung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) benötigen Fahrzeuge, die nicht zu einem von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union genehmigten Fahrzeugtyp gehören, eine behördliche Bestätigung, dass das Fahrzeug den geltenden Bauvorschriften entspricht, bevor diese zum Straßenverkehr zugelassen werden können. Diese behördliche Bestätigung wird als Einzelgenehmigung bezeichnet.
Die neue Regelung betrifft ebenfalls Fahrzeuge mit technischer Änderung und Abnahme nach § 19 (2) StVZO.
Die Einzelgenehmigungen werden im Bundesland Hessen von Bündelungsbehörden erteilt. Für den Bereich des Kreies Groß-Gerau ist dies der Landrat des Kreises Marburg-Biedenkopf. In dessen Flyer (hier) finden Sie nähere Informationen, wie Sie diese Einzelgenehmigung beantragen können, sowie Ansprechpartner für eventuell weitere Fragen.
Erst nach Erteilung dieser Genehmigung kann das Fahrzeug bei uns zugelassen werden.
Kontaktinformationen
Die Zulassungsstelle ist an zwei Standorten (Groß-Gerau und Rüsselsheim) erreichbar:
Standort Groß-Gerau
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Zulassungsbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Kontakt
Tel.: s. Erreichbarkeitszeiten |
Standort Rüsselsheim
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Zulassungsbehörde
Stahlstr. 15 (Zufahrt Kobaltstraße)
65428 Rüsselsheim am Main
Kontakt
Tel.: s. Erreichbarkeitszeiten |
Für beide Standorte
Kontaktformular
Mit dem Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen an die Zulassungsstelle herantragen; eine telefonische oder - falls gewünscht - schriftliche Antwort erfolgt baldmöglich, spätestens innerhalb eines Arbeitstages
Erreichbarkeitszeiten
Allgemeine Auskünfte unter | |
- montags | 8:00 - 12:00 Uhr |
- dienstags | 8:00 - 12:00 Uhr |
- mittwochs | 14:00 - 18:00 Uhr |
- donnerstags | 8:00 - 12:00 Uhr |
- freitags | 8:00 - 12:00 Uhr |
Persönliche Vorsprachen über Terminvergabe |
Bankverbindung
Kreissparkasse Groß-Gerau
BLZ 508 525 53
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Konto-Nr. 18
Kennwort "Zulassung"